Urheberrecht, Design

Urheberrecht trifft Design: EU-Recht schafft neue Risiken für Unternehmen

29.01.2026 - 09:44:11

Urheberrechtsschutz für Produktdesigns wird ausgeweitet, während die EU-Designreform Reparaturklauseln einführt. Unternehmen müssen ihre IP-Strategie dringend anpassen.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Reform des Designrechts verändern den Schutz geistigen Eigentums grundlegend. Für Unternehmen bedeutet das neue Chancen, aber auch ein erhebliches Haftungsrisiko.

Das Ende der „besonderen Kunst“ im Alltag

Im Dezember 2025 urteilte der EuGH in den wegweisenden Fällen Mio und USM. Die Richter verwarfen die bisherige Praxis, nach der „angewandte Kunst“ – etwa Möbel oder Haushaltsgeräte – einen höheren künstlerischen Wert aufweisen musste, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Diese sogenannte Stufentheorie, lange in Deutschland angewendet, ist damit obsolet.

Künftig reicht es aus, wenn ein Gegenstand eine „geistige Schöpfung“ darstellt, die die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegelt. Die Forderung nach einem ästhetischen Mehrwert ist passé. Die Konsequenz: Tausende Produktdesigns, die bisher nur durch maximal 25 Jahre laufende Geschmacksmuster geschützt waren oder als gemeinfrei galten, könnten nun urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. Dieser gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Designers.

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Für Hersteller von Replikaten oder generischen Haushaltswaren entsteht damit ein rechtliches Minenfeld. Produkte, die nach Ablauf des Geschmacksmusterschutzes legal nachgebaut wurden, könnten plötzlich wieder urheberrechtlich geschützt sein. Der Weiterverkauf wäre ohne Lizenz rechtswidrig.

Die „Reparaturklausel“: Freiraum mit Fallstricken

Parallel zum Urheberrecht wird das EU-Designrecht reformiert. Seit Mai 2025 gilt in einer ersten Phase die neue Reparaturklausel. Sie schließt Ersatzteile vom Designschutz aus, wenn sie ausschließlich dazu dienen, ein komplexes Produkt zu reparieren und sein ursprüngliches Aussehen wiederherzustellen.

Doch die Klausel hat Grenzen. Sie gilt nur für „formabhängige“ Teile, deren Gestalt durch das Hauptprodukt vorgegeben ist. Bei „formunabhängigen“ Komponenten herrscht weiter rechtliche Unklarheit. Zudem müssen Hersteller von kompatiblen Ersatzteilen Verbraucher klar über die Herkunft der Teile informieren. Wer gegen diese Transparenzpflicht verstößt, riskiert Abmahnungen wegen irreführender Geschäftspraktiken.

Ab dem 1. Juli 2026 tritt die zweite Reformstufe in Kraft. Sie vereinfacht Anmeldungen – bis zu 50 Designs sind dann in einer Anmeldung möglich – und erweitert den Schutz ausdrücklich auf digitale Designs. Dazu zählen grafische Benutzeroberflächen (GUIs) und virtuelle Objekte im Metaverse.

Strategischer Imperativ: Das IP-Portfolio auf den Prüfstand stellen

Die Überschneidung von erweitertem Urheberrecht und verschärftem Designrecht erfordert eine ganzheitliche Neuausrichtung der IP-Strategie. Experten raten zu einem dringenden IP-Audit, das bestehende Produktlinien in drei Kategorien einteilt:

  1. Eigene Designs: Hier kann nun doppelter Schutz (Geschmacksmuster + Urheberrecht) möglich sein. Unternehmen sollten die kreativen Entscheidungen im Designprozess genau dokumentieren, um spätere Urheberrechtsansprüche belegen zu können.
  2. Fremdbezug: Bei Zulieferteilen muss geprüft werden, ob sie nicht in den neu definierten Urheberrechtsschutz von Wettbewerbsprodukten eingreifen.
  3. Ersatzteile & Reparatur: Die Reparaturklausel bietet Chancen, verlangt aber strikte Einhaltung der Kennzeichnungspflichten.

Die finanziellen Implikationen sind erheblich. Durch den längeren Urheberrechtsschutz steigt der Wert designlastiger Portfolios. Gleichzeitig wächst das Haftungsrisiko, denn Urheberrechtsverletzungen können zu hohen Schadensersatzforderungen führen.

Ausblick: Erste Klagewellen und digitale Zukunft

Rechtsexperten rechnen in den kommenden Monaten mit einer Welle von Gerichtsverfahren. Rechtsinhaber werden die neuen Grenzen der EuGH-Urteile testen. In Deutschland muss der Bundesgerichtshof (BGH) seine langjährige Rechtsprechung zur angewandten Kunst an die europäischen Vorgaben anpassen.

Gleichzeitig rückt die digitale Dimension in den Fokus. Software- und App-Entwickler sowie Unternehmen der Kreativwirtschaft sollten sich auf die neuen Definitionen für digitale Designs vorbereiten. Ab Juli 2026 können auch animierte und dynamische Interfaces geschützt werden.

Die Botschaft der Experten ist eindeutig: Der Schutz geistigen Eigentums ist kein Formalakt mehr, sondern eine dynamische Herausforderung im Risikmanagement. Die Grenzen zwischen funktionalem Design und künstlerischem Urheberschutz verschwimmen. Eine proaktive und strategische IP-Verwaltung wird 2026 unverzichtbar.

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