Wettbewerb, Deutschland

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Kartellverfahren mit Details zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google US02079K1079 befasst.

20.02.2024 - 12:38:55

Google will am BGH Betriebsgeheimnisse im Kartellverfahren schützen

Es geht um die Frage, ob und in welchem Umfang das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen an Wettbewerber weitergeben darf. (Az. KVB 69/23)

Zuvor hatten beide Seiten - Behörde und Google - vor Publikum mit dem Gericht in Karlsruhe knapp zwei Stunden debattiert, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang abgewogen werden sollte, ob das Interesse des Amts an einer Sachaufklärung oder an der Geheimhaltung seitens des Unternehmens schwerer wiegen. Wann der Kartellsenat eine Entscheidung verkündet, war zunächst unklar.

Hintergrund ist, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter dem Konzern verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen wollen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Google bietet Herstellern die Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an.

Das Kartellamt mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet US02079K3059 im Juni ab und informierte über die wettbewerblichen Bedenken. Google hatte daraufhin Lösungsvorschläge unterbreitet, wie der BGH mitteilte. Das Kartellamt plane, Teile der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenzulegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Google beanstandet dies.

@ dpa.de

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