Umsatzsteuer-Erlass 2026: Dauerhaft 7 Prozent für Gastronomie
28.12.2025 - 04:22:12Ab Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Der Jahressteuererlass bringt zudem Klarheit für Bildungsleistungen und erhöht die Pendlerpauschale.
Die deutsche Steuerlandschaft steht drei Tage vor dem Jahreswechsel vor tiefgreifenden Veränderungen. Das Bundesfinanzministerium hat den Jahressteuererlass finalisiert – mit einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung für Restaurants als Kernstück.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Diese ursprünglich als Krisenmaßnahme eingeführte Regelung wird damit endgültig im Gesetz verankert. Getränke bleiben dagegen beim regulären Satz von 19 Prozent. Die Klarheit kommt zur rechten Zeit: Für die Gastronomie bedeutet sie lang ersehnte Planungssicherheit.
Neujahrsnacht: Übergangsregel verhindert Bürokratie-Chaos
Doch was bedeutet der Stundenschlag für Silvesterfeiern? Das Finanzministerium hat vorgesorgt. Für Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, gilt eine vereinfachende Übergangsregelung. Gastronomen können für den gesamten Abend den alten Steuersatz von 19 Prozent anwenden – ohne komplizierte Aufteilung der Rechnung. Diese “Nichtbeanstandungsregelung” soll administratives Chaos in der Neujahrsnacht verhindern.
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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat seine Mitglieder bereits am 26. Dezember über die notwendigen Anpassungen informiert. Kassensysteme müssen bis zum 1. Januar umgestellt werden, um die getrennte Erfassung von Speisen (7%) und Getränken (19%) korrekt abzubilden.
Jahressteuererlass: Rechtsprechung wird verbindlich
Neben der Steuersatzänderung bringt der aktualisierte Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 22. Dezember wichtige gerichtliche Entscheidungen in die Verwaltungspraxis. Das Bundesfinanzministerium integriert damit aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Bildungsleistungen: Klarere Definitionen für die Umsatzsteuerbefreiung bei privaten Lehrkräften und Bildungseinrichtungen. Die Unterscheidung zwischen schulischer Lehre und beruflicher Weiterbildung wird präzisiert – mit Auswirkungen auf die Rechnungsstellung freiberuflicher Dozenten.
- Vorsteuerabzug: Aktualisierte Regelungen zum Abzug der Vorsteuer, besonders bei fehlerhaften Rechnungsangaben und Rechnungskorrekturen. Die deutschen Vorgaben werden damit an strengere EU-Vorgaben angepasst.
- Digitale Dienstleistungen: Neue Leitlinien zur Besteuerung von Streamingdiensten und Online-Konferenzen. Der Erlass unterscheidet nun zwischen aktiv teilnehmenden und passiv konsumierenden Nutzern.
Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 38 Cent
Die Mehrwertsteueränderungen sind Teil eines umfassenderen Steuerpakets. Wie der Stadtanzeiger Ortenau berichtet, steigt die Entfernungspauschale ab Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. Das bedeutet eine spürbare Entlastung für Pendler, da die bisherige Staffelung (geringerer Satz für die ersten 20 Kilometer) entfällt.
Das Jahressteuergesetz 2025 enthält zudem verbesserte Abschreibungsregeln für den Wohnungsbau und Anpassungen beim Einkommensteuertarif zur Milderung der kalten Progression. Für Unternehmen bedeutet dies: Lohnbuchhaltung und ERP-Systeme müssen rechtzeitig angepasst werden.
Hintergrund: Jahre der Unsicherheit enden
Die dauerhafte Festsetzung des ermäßigten Satzes beendet eine Phase der Unsicherheit für die Gastronomie. Nach der pandemiebedingten Einführung und Verlängerung während der Energiekrise war die Zukunft der Vergünstigung stets ungewiss. Deutschland zieht damit mit anderen EU-Staaten gleich, die arbeitsintensive Dienstleistungsseiten begünstigen.
Steuerexperten weisen jedoch auf die administrative Herausforderung hin: Die getrennte Besteuerung von Speisen und Getränken erfordert präzise Buchungssysteme. Besonders bei Buffets oder Pauschalangeboten sind klare Aufteilungsregeln notwendig. Der aktualisierte Erlass liefert hierfür konkrete Formeln – und soll so Streitigkeiten bei Betriebsprüfungen vorbeugen.
Ausblick: Digitalisierung schreitet voran
Während die Unternehmen die aktuellen Änderungen umsetzen, rückt die Digitalisierung des Steuersystems weiter in den Fokus. Die verpflichtende B2B-E-Rechnung, deren Einführung 2025 begann, wird 2026 mit weniger Übergangsausnahmen durchgesetzt.
Für die Zukunft erwartet die Branche weitere Klarstellungen zu den EU-Plänen für “ViDA” (VAT in the Digital Age). Diese könnten 2026 oder 2027 noch tiefgreifendere Anpassungen am Umsatzsteuer-Erlass notwendig machen. Der Fokus liegt jetzt jedoch auf dem nahenden Jahreswechsel – und einem reibungslosen Start ins Steuerjahr 2026.
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