Sprachanforderungen, Fachkräfte

UK verschärft Sprachanforderungen für Fachkräfte – Deutschland bleibt flexibel

08.01.2026 - 02:52:12

Großbritannien hebt Sprachanforderung für Arbeitsvisa auf B2-Niveau an, während Deutschland mit niedrigeren Hürden im Fachkräfteeinwanderungsgesetz um Talente wirbt.

Ab sofort müssen Fachkräfte für ein UK-Visum deutlich bessere Englischkenntnisse nachweisen. Während Großbritannien die Hürden anhebt, setzt Deutschland weiter auf pragmatische Zuwanderung.

Seit heute, Donnerstag, dem 8. Januar 2026, gelten im Vereinigten Königreich verschärfte Regeln für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Die britische Regierung hat die Sprachanforderung für das „Skilled Worker“-Visum von Niveau B1 auf B2 angehoben. Damit verlangt sie von allen neuen Antragstellenden fortgeschrittene Englischkenntnisse. Diese Verschärfung steht in scharfem Kontrast zur deutschen Strategie. Deutschland hält mit seinem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewusst niedrigere Sprachhürden aufrecht, um den akuten Arbeitskräftemangel zu bekämpfen.

Die neuen britischen Regeln im Detail

Das britische Innenministerium verlangt nun für die „Skilled Worker“- und „Scale-up“-Visa einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem B2-Niveau in allen vier Kompetenzbereichen. Bislang reichte das niedrigere B1-Niveau. B2 beschreibt die Fähigkeit, die Hauptinhalte komplexer Texte zu verstehen und sich spontan und fließend zu verständigen.

Antragstellende müssen nun einen offiziellen Sprachtest auf diesem höheren Level bestehen oder einen englischsprachigen Hochschulabschluss vorweisen. Experten erwarten, dass diese Änderung die Rekrutierung aus nicht-englischsprachigen Märkten in Asien und Lateinamerika deutlich erschweren wird. Für viele technische Fachkräfte war B1 bislang die erreichbare Schwelle.

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Die Sprachverschärfung folgt auf die bereits Ende 2025 vollzogene Anhebung der Gehaltsschwelle auf 41.700 Pfund (rund 48.500 Euro). Zusammen ziehen diese Maßnahmen die Zuwanderungsschraube merklich an. Die britische Regierung verfolgt damit das erklärte Ziel, die Nettozuwanderung zu reduzieren und nur noch „hoch integrierte“ Arbeitskräfte ins Land zu lassen.

Deutschlands Gegenstrategie: Pragmatismus und neue Pflichten

Während Großbritannien die Zugangsbedingungen verschärft, bleibt der deutsche Ansatz flexibel. Das seit Mitte 2024 vollständig umgesetzte Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht für 2026 weiterhin vergleichsweise niedrige Sprachhürden vor:

  • Chancenkarte: Sie bleibt mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau oder Englisch auf B2-Niveau zugänglich. Fachkräfte können damit zur Jobsuche nach Deutschland einreisen, ohne bereits einen konkreten Arbeitsvertrag zu haben.
  • IT-Spezialisten: Profitieren weiterhin von Ausnahmen. Sie benötigen weder einen formellen Hochschulabschluss noch Deutschkenntnisse, sofern sie über zwei Jahre Berufserfahrung und ein Gehalt oberhalb der 2026er-Schwelle verfügen.
  • Blaue Karte EU: Die Gehaltsschwelle für Mangelberufe liegt 2026 bei etwa 45.934 Euro und bleibt damit wettbewerbsfähig gegenüber den britischen Anforderungen.

Allerdings ist seit dem 1. Januar 2026 eine neue Informationspflicht für deutsche Arbeitgeber in Kraft. Sie müssen neue Fachkräfte aus Drittstaaten verbindlich über die Beratungsangebote von „Faire Integration“ informieren. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer bei ihrer Ankunft über ihre Rechte in Arbeits- und Sozialfragen Bescheid wissen.

Folgen für HR und den globalen Wettbewerb um Talente

Die divergierenden Wege Großbritanniens und Deutschlands stellen Personalverantwortliche vor strategische Entscheidungen.

Rekrutierungsexperten prognostizieren einen möglichen „Talent-Spillover“. Fachkräfte, die das neue britische B2-Niveau nicht erreichen, aber über gefragte Qualifikationen verfügen, könnten ihre Bewerbungen vermehrt nach Deutschland lenken. Hier ist Englisch B2 für die Chancenkarte ausreichend, für IT-Spezialisten sogar optional.

In Großbritannien dürften besonders die Gesundheits- und Bauwirtschaft unter der neuen Regel leiden. Diese Branchen sind oft auf Fachkräfte mit praktischer Berufsausbildung angewiesen, die nicht zwangsläufig über akademische Sprachkenntnisse verfügen. Deutschland setzt hier auf sogenannte Anerkennungspartnerschaften. Sie erlauben Fachkräften die Einreise mit Deutschkenntnissen auf A2-Niveau und den Erwerb der vollen Berufsanerkennung während der Arbeit.

Analyse: Integration vs. Pragmatismus

Marktbeobachter deuten die britische Entscheidung als eine riskante Strategie. „Großbritannien wettet darauf, dass bessere Sprachkenntnisse mit höherer Produktivität und geringerer Belastung der öffentlichen Dienstleistungen einhergehen“, so ein Londoner Einwanderungsexperte. „Im globalen Krieg um Talente gibt das Deutschland jedoch einen deutlichen Vorteil. Es positioniert sich als pragmatischere Destination für Nicht-EU-Arbeitskräfte.“

Für den deutschen Markt bedeutet die Stabilität der Regeln zu Beginn des Jahres 2026 Planungssicherheit. Nach den Reformen der Jahre 2023 und 2024 tritt nun eine Phase der Umsetzung ein. Die neue Informationspflicht ist im Vergleich zur britischen Sprachbarriere nur ein kleiner administrativer Zusatzaufwand.

Der Blick auf 2026 zeigt weitere Unterschiede: Deutschland kann weiterhin auf die dauerhafte „Westbalkan-Regelung“ mit einem Jahreskontingent von 50.000 Arbeitskräften setzen, die strenge Sprachzertifikate umgeht. Britische Unternehmen könnten unterdessen in den ersten Quartalen des Jahres auf branchenspezifische Ausnahmeregelungen drängen, sollte der B2-Anspruch zu kritischen Engpässen führen.

Die Botschaft für Fachkräfte weltweit ist klar: Großbritannien verlangt eine höhere Vorintegration, Deutschland bietet einen „Learning-on-the-Job“-Ansatz. Für Personalabteilungen, die in beiden Rechtsgebieten agieren, bedeutet das die Verwaltung zweier zunehmend unterschiedlicher Spielbücher für globale Mobilität.

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