Geplante, Entlastung

Überstunden-Steuerfreiheit: Geplante Entlastung ist gescheitert

16.01.2026 - 17:02:11

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist gescheitert. Damit bleiben Mehrarbeitsvergütungen voll steuerpflichtig, was die erhoffte Netto-Entlastung für Beschäftigte verhindert.

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für steuerfreie Überstundenzuschläge stillschweigend begraben. Damit bleiben Mehrarbeitsvergütungen voll steuerpflichtig – eine herbe Enttäuschung für Millionen Beschäftigte.

Entgegen monatelanger Ankündigungen ist die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zum Jahresbeginn nicht in Kraft getreten. Die Maßnahme, die eigentlich den Fachkräftemangel bekämpfen sollte, ist von der politischen Agenda verschwunden. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Hoffnung auf mehr Netto durch Mehrarbeit hat sich zerschlagen.

Was eigentlich geplant war

Im geplanten „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ sollte die Attraktivität von Überstunden deutlich steigen. Konkret sah der Entwurf vor: Zuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns pro Stunde sollten von der Lohnsteuer befreit werden. Der Grundlohn für die Überstunde selbst wäre steuerpflichtig geblieben.

Die Regelung war an Bedingungen geknüpft. Die Steuerfreiheit sollte nur für Arbeit gelten, die über die tarifliche Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden hinausgeht. In Betrieben ohne Tarifvertrag lag die Grenze bei 40 Stunden. Ein gezielter Anreiz also, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen.

Warum das Vorhaben scheiterte

Eine offizielle Erklärung für das Aus gibt es nicht. Doch der Widerstand war massiv. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hatte bereits im Herbst 2025 fundamentale Bedenken geäußert.

Die Experten warnten vor einem enormen bürokratischen Mehraufwand. Unternehmen hätten Überstunden und Zuschläge exakt dokumentieren müssen – ein Nährboden für komplexe Prüfverfahren. Zudem sahen sie die Gefahr von Steuergestaltungsmodellen. Kritiker befürchteten, reguläre Lohnbestandteile könnten einfach in steuerbegünstigte Zuschläge umgewandelt werden, ohne dass mehr gearbeitet wird.

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Hinzu kam der Vorwurf der Ungerechtigkeit. Die Maßnahme hätte nur einem kleinen Teil der Beschäftigten genutzt. Diese Kombination aus administrativem Aufwand und geringer Breitenwirkung war offenbar ausschlaggebend für das Scheitern.

Was jetzt gilt: Der Status quo bleibt

Da die Neuregelung nicht kommt, gilt weiterhin das alte Recht. Das bedeutet für die Gehaltsabrechnung:

  • Volle Steuer- und Abgabenpflicht: Grundlohn und Zuschläge für Überstunden sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Bestehende Ausnahmen gelten weiter: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG bleiben wie bisher steuerfrei.

Für Unternehmen und Beschäftigte herrscht damit Planungssicherheit – wenn auch enttäuschende. Die erhoffte Netto-Entlastung durch Mehrarbeit ist vom Tisch.

Eine steuerpolitische Kehrtwende?

Das Aus markiert eine bemerkenswerte Wende. Nachdem die Steuerfreiheit monatelang als wirtschaftspolitischer Kernbaustein galt, setzten sich die Bedenken der Fachleute durch.

Dies könnte ein Signal sein: Die Regierung dürfte künftig stärker auf Praktikabilität achten. Statt kleinteiliger, anfälliger Einzelmaßnahmen könnten wieder breitere Entlastungen oder Reformen in den Fokus rücken. Die Entscheidung zeigt die Gratwanderung zwischen Anreizen schaffen und bürokratische Monster vermeiden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die zentrale Herausforderung bleibt. Der Fachkräftemangel ist ungelöst. Die Politik muss nun andere Wege prüfen, um das Arbeitsvolumen zu erhöhen.

Die Debatte könnte sich auf qualifizierte Zuwanderung, Investitionen in Weiterbildung oder flexiblere Arbeitzeitmodelle verlagern. Für Arbeitnehmer und Unternehmen steht fest: Eine steuerliche Begünstigung regulärer Überstunden ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

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