Tschechien, Einwanderung

Tschechien digitalisiert Einwanderung mit neuem Ausländer-Konto

28.01.2026 - 13:13:12

Tschechien hat sein Einwanderungssystem vollständig digitalisiert. Das neue Online-Konto verkürzt Bearbeitungszeiten, führt aber zu neuen Pflichten für Arbeitgeber und Startschwierigkeiten.

Tschechien hat sein Einwanderungssystem vollständig digitalisiert. Das neue „Ausländer-Konto“ soll Bearbeitungszeiten drastisch verkürzen, bringt aber auch strengere Regeln und erste operative Probleme mit sich.

Digitaler Quantensprung im Einwanderungsamt

Seit Januar 2026 ist das „Informationssystem für Ausländer“ (FIS) des Innenministeriums vollständig aktiv. Es ersetzt die zersplitterten Papierprozesse der letzten 20 Jahre durch eine zentrale digitale Plattform. Kernstück ist das persönliche „Ausländer-Konto“, ein sicherer Online-Zugang, der mit der tschechischen elektronischen Identität (e-ID) verknüpft ist.

Drittstaatsangehörige können nun fast alle Schritte ihres Aufenthaltsverfahrens remote erledigen: Anträge stellen, Arbeitsverträge hochladen, Gebühren zahlen und den Status in Echtzeit verfolgen. Nur die Abgabe biometrischer Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfordert noch einen physischen Termin beim Ministerium.

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Das neue Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern, das Anfang des Monats in Kraft trat, schreibt verbindliche Bearbeitungsfristen fest. So sollen Verlängerungen von Arbeitserlaubnissen künftig in 30 Tagen und Erstanträge für Aufenthaltstitel in 60 Tagen bearbeitet werden – ein großer Fortschritt gegenüber den unkalkulierbaren Wartezeiten der Vergangenheit.

Effizienzgewinn und neue Pflichten für Arbeitgeber

Erste Daten aus der Einführungsphase zeigen deutliche Effizienzgewinne. Eingebaute Prüfmechanismen, die fehlende Dokumente vor der Einreichung erkennen, haben die Ablehnungsquote bereits um rund 40 Prozent gesenkt.

Für internationale Unternehmen könnte der Wandel ein Game-Changer sein. Personalabteilungen können Starttermine nun präziser planen. Automatische Erinnerungen drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis sollen illegale Überstellungen verhindern.

Die Kehrseite der Medaille: Das System führt eine digitale Garantenpflicht für Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen ein. Diese haben zwar direkten Zugriff auf den Status „ihrer“ Anträge, müssen aber Statusänderungen wie eine Kündigung sofort melden. Verstöße können Bußgelder von bis zu 500.000 Tschechischen Kronen (rund 20.000 Euro) nach sich ziehen.

Startschwierigkeiten und verschärfte politische Linie

Trotz des digitalen Fortschritts gibt es Startprobleme. Das tschechische Konsulat in Dresden, eine zentrale Anlaufstelle, hat Termine für gewöhnliche Arbeitskarten und Geschäftsvisa vorübergehend eingefroren. Dies zwingt Antragsteller zu Umwegen und zeigt, dass die konsularische Kapazität trotz Digitalisierung unter Druck steht.

Die Digitalisierung geht mit einer politischen Verschärfung einher. Die Regierungskoalition diskutierte diese Woche eine weitere Straffung der Aufenthaltsregeln, um sie an EU-Migrationspakete anzupassen. Innenminister Vít Rakušan betont, dass die Digitalisierung nicht nur der Vereinfachung, sondern auch der „vollständigen Kontrolle“ über Migrationsströme diene.

Ab 2027 wird die Registrierung auch für EU-Bürger verpflichtend. Die Regierung schätzt, dass derzeit bis zu 200.000 EU-Bürger nicht registriert sind. Eine lückenlose Erfassung soll Gemeinden bei der Planung von Schulen und Infrastruktur helfen.

Ausblick: EU-Anbindung und digitale Zukunft

Bis April 2026 soll das tschechische System vollständig mit dem EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) verbunden werden. Dieses wird manuelle Passstempel für Nicht-EU-Reisende durch automatische biometrische Erfassung ersetzen.

Einwanderungsexperten raten allen ausländischen Beschäftigten, ihre e-ID umgehend zu aktivieren. Tschechien positioniert sich mit dem digitalen Sprung als Vorreiter der Verwaltungsmodernisierung in Mitteleuropa. Der Weg zum Aufenthaltstitel wird zwar schneller, aber auch stärker überwacht. Langfristig soll das „Ausländer-Konto“ zur zentralen Anlaufstelle für alle Einwanderungsfragen werden – mit möglichen Anbindungen an Krankenkassen- und Sozialversicherungsdatenbanken.

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