Trinkwasser-Verordnung, Letzte

Trinkwasser-Verordnung: Letzte Frist für Bleirohre läuft ab

01.01.2026 - 22:14:12

Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein generelles Verbot von Bleirohren in Trinkwasserleitungen. Eigentümer müssen ihre Installationen prüfen und dokumentieren, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Ab dem 12. Januar 2026 sind Bleirohre in deutschen Trinkwasser-Installationen endgültig verboten. Für Immobilienbesitzer und Facility Manager beginnt damit eine Phase verschärfter Kontrollen und hoher Haftungsrisiken.

Absolute Pflicht zur Sanierung tritt in Kraft

Die Übergangsfrist der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) endet in wenigen Tagen. Seit der grundlegenden Überarbeitung der Verordnung im Juni 2023 blieb Zeit für die aufwändige Sanierung älterer Gebäude. Diese Frist ist nun um. Ab Mitte Januar stellt jedes noch verbaute Bleirohr in Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Einrichtungen einen direkten Verstoß dar.

„Die Ära des Bleis in der deutschen Trinkwasser-Infrastruktur ist offiziell vorbei“, konstatierte bereits Ende Dezember die Deutsche Handwerks Zeitung. Es handelt sich nicht um eine verschärfte Grenzwert-Einhaltung, sondern um ein materialrechtliches Verbot. Eigentümer, die den Zustand ihrer Leitungen bislang nicht überprüft oder notwendige Austausche durchgeführt haben, handeln jetzt ordnungswidrig.

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Hygienepläne müssen „bleifrei“ dokumentieren

Die neue Rechtslage erfordert mehr als nur handwerkliche Arbeit. Die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienepläne müssen umfassend aktualisiert werden. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – dazu zählen auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern – müssen in ihrer Risikobewertung und Dokumentation den bleifreien Status nachweisen.

Bestehende Pläne, die lediglich eine „Überwachung“ bekannter Bleileitungen vorsehen, sind nicht mehr gültig. Der Fokus liegt nun auf der Zertifizierung bleifreier Systeme, nicht auf dem Management von Bleikonzentrationen. Zu den zentralen Dokumentationspflichten gehören:
* Der Nachweis über Datum und Art der Demontage oder Stilllegung.
* Eine aktualisierte Risikobewertung, die Blei als Gefahrenquelle ausschließt.
* Die transparente Information der Mieter über den Zustand der Installation.

Hohe Bußgelder und verschärfte Haftung

Die Vollzugsbehörden, vor allem die Gesundheitsämter, werden nach dem Stichtag mit verstärkten Kontrollen rechnen. Die Verantwortung für die Wasserqualität trägt allein der Betreiber (Unternehmer und sonstige Inhaber).

Verstöße gegen die Austauschpflicht können teuer werden: Bußgelder bis zu 25.000 Euro sind möglich, abhängig von Schwere und Dauer des Verstoßes. Kommt es aufgrund von Fahrlässigkeit zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Mietern, etwa durch Überschreiten des Grenzwerts, droht sogar strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung.

Besonders brisant: Diese verschärfte Haftung gilt nach Analyse der Deutsche Handwerks Zeitung unabhängig davon, ob dem Betreiber die Bleirohre bekannt waren. Die Beweislast für ein einwandfreies System liegt vollständig beim Eigentümer. Der Gesundheitsschutz der Verbraucher hat eindeutig Vorrang vor betrieblicher Bequemlichkeit.

Hintergrund: Der Weg zum Grenzwert von 5 µg/L

Das Rohrverbot ist Teil einer europäischen Strategie zur Minimierung der Bleibelastung. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 10 Mikrogramm pro Liter (µg/L). Bis Januar 2028 soll er auf 5 µg/L gesenkt werden. Das aktuelle Verbot ist die praktische Voraussetzung, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können. Mit Bleileitungen im System sind selbst die heutigen Grenzwerte kaum zuverlässig einzuhalten.

Gesundheitsorganisationen begrüßen die Maßnahmen. Sie verweisen auf die neurotoxische Wirkung von Blei, besonders auf Säuglinge und Kleinkinder. Der Austausch der Rohre gilt als wirksamste Einzelmaßnahme für sichereres Wasser.

Erwarteter Ansturm auf Handwerksbetriebe

Mit dem 12. Januar dürfte die Nachfrage nach zertifizierten Probennahme- und Installationsdienstleistungen im ersten Quartal 2026 deutlich ansteigen. Eigentümer, die bis zuletzt gewartet haben, werden unter Zeitdruck den Status ihrer Gebäude überprüfen lassen müssen.

Das Umweltbundesamt arbeitet derweil weiter an seiner „Positivliste“ für trinkwassergeeignete Materialien. Bei Sanierungen ist darauf zu achten, dass Ersatzmaterialien diesen neuesten Standards entsprechen, um spätere Nachbesserungen zu vermeiden.

Die Botschaft an alle Immobilienverantwortlichen ist eindeutig: Die Schonfrist ist abgelaufen. Nur die sofortige Überprüfung und Aktualisierung von Installation und Dokumentation führt in eine rechtssichere Zukunft.

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