Trinkwasser-Verordnung: Ab heute sind Bleirohre in Gewerbe verboten
12.01.2026 - 15:43:12Die Frist zur Beseitigung aller Bleileitungen in deutschen Gewerbeimmobilien ist abgelaufen. Wer heute noch Bleirohre im Trinkwassersystem hat, verstößt gegen das Gesetz und riskiert hohe Strafen.
Die verschärfte Trinkwasserverordnung von 2023 setzte den heutigen Montag, den 12. Januar 2026, als endgültiges Datum fest. Ab jetzt müssen alle Bleirohre in Büros, Fabriken und Ladengeschäften entweder vollständig ausgetauscht oder dauerhaft stillgelegt sein. Anders als früher reicht bereits die bloße Existenz der Rohre für einen Verstoß – unabhängig davon, ob der aktuelle Grenzwert für Blei im Wasser überschritten wird.
Für Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer endet damit eine mehrjährige Übergangsfrist. Die Nichteinhaltung bringt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken mit sich. Dazu zählen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro und die Haftung für gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitern. Die Verordnung betont die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die auch die Bereitstellung von unbedenklichem Trinkwasser umfasst.
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Die Rechtslage: Ein absolutes Verbot ohne Ausnahmen
Die gesetzliche Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung vom Juni 2023. Sie unterscheidet nicht zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien und macht den Gebäudeeigentümer verantwortlich. Die Pflicht zum Austausch ist absolut. Frühere Regelungen griffen erst bei Grenzwertüberschreitungen, die neue Verordnung verbietet die Rohre an sich.
Die Verantwortung ist geteilt: Der Eigentümer ist für die Installationen im Gebäude zuständig, der lokale Wasserversorger für die Zuleitungen bis zum Hausanschluss. Eine Fristverlängerung gewähren Gesundheitsämter nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesenen Kapazitätsengpässen bei zertifizierten Handwerksbetrieben.
Gesundheitsgefahr am Arbeitsplatz: Blei als unterschätztes Risiko
Blei ist ein giftiges Schwermetall, das bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich ist. Steht Wasser in Bleirohren – etwa über Nacht oder am Wochenende in einem Bürogebäude –, können sich Bleipartikel lösen. Ein regelmäßiger Konsum führt zu einer schleichenden Anreicherung im Körper.
Für Erwachsene kann dies zu verschiedenen Gesundheitsproblemen führen. Besonders gefährdet sind jedoch Schwangere und Kinder, bei denen die Bleiexposition die neurologische Entwicklung schwer schädigen kann. Für Arbeitgeber, die ihrer Fürsorgepflicht nachkommen müssen, stellt die Bereitstellung von Wasser aus Bleileitungen eine erhebliche Haftungsfalle dar.
Praktische Umsetzung: Identifizieren, austauschen, nachweisen
Die Herausforderung für viele Eigentümer lag in der Identifikation der Altinstallationen. Typischerweise wurden Bleirohre in Gebäuden verbaut, die vor 1973 errichtet wurden. Sie sind silbergrau, weich (lassen sich mit einem Schlüssel ritzen), nicht magnetisch und geben beim Beklopfen einen dumpfen Ton von sich.
Experten warnen: Ein teilweiser Austausch reicht nicht aus. Verbleibende Bleistücke in einem ansonsten kupfernen System können sogar die Korrosion und damit die Bleibelastung beschleunigen. Auch interne Beschichtungen sind keine zugelassene Lösung. Einzig der Komplettaustausch oder die Stilllegung der Leitungen ist gesetzeskonform. Nach der Sanierung müssen die Nutzer informiert und die Maßnahmen den Behörden gegenüber nachweisbar sein.
Die Perspektive: Noch strengere Grenzwerte ab 2028
Die heutige Frist ist Teil einer europäischen und nationalen Strategie für bessere Trinkwasserqualität. Der zulässige Blei-Grenzwert wurde in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesenkt. Derzeit liegt er bei 0,010 Milligramm pro Liter (mg/L). Doch eine weitere Verschärfung steht bereits fest.
Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert halbiert und auf 0,005 mg/L gesenkt. Diese kommende Regelung unterstreicht die Dringlichkeit des heutigen Rohraustauschs, denn mit verbliebenen Bleikomponenten wäre der neue, extrem niedrige Wert nicht zu erreichen. Der enorme Sanierungsbedarf hat in den letzten Monaten zu erheblichem Druck auf das Handwerk geführt.
Was jetzt auf die Unternehmen zukommt
Mit dem Ablauf der Frist beginnt die Phase der Überwachung. Die lokalen Gesundheitsämter werden die Einhaltung kontrollieren. Eigentümer, die nicht gehandelt haben, müssen mit behördlichen Nachfragen und Kontrollen rechnen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis hin zu Nutzungsuntersagungen für das Trinkwasser.
Das größte Risiko für Unternehmen dürfte jedoch die zivilrechtliche Haftung für Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern oder Kunden sein. Das langfristige Ziel ist eine komplett bleifreie Trinkwasser-Infrastruktur. Der heutige Stichtag ist ein entscheidender Meilenstein auf diesem Weg – auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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