TRGS, Schutzregeln

TRGS 561: Neue Schutzregeln für krebserregende Metalle treten in Kraft

29.12.2025 - 02:43:12

Die verschärfte Gefahrstoffregel stellt Betriebe in Metallverarbeitung und Batterierecycling vor neue Herausforderungen und verpflichtet zu strengeren Schutzmaßnahmen.

Das Bundesarbeitsministerium hat die Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit krebserregenden Metallen wie Kobalt und Nickel deutlich verschärft. Die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 gilt ab sofort und stellt Betriebe vor neue Herausforderungen.

Strengere Regeln für Metallstaub und Recycling

Die finale Fassung der aktualisierten TRGS 561 wurde jetzt im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie konkretisiert den Schutz für Beschäftigte, die mit bestimmten Metallen und ihren Verbindungen arbeiten. Betroffen sind vor allem die Metallverarbeitung, die Chemieindustrie und der wachsende Batterierecycling-Sektor.

Ein Kernpunkt der Neuregelung ist die engere Anbindung an das Ampelmodell aus der TRGS 910. Betriebe müssen ihre Prozesse nun noch genauer in Risikokategorien einordnen – von „grün“ für geringe bis „rot“ für hohe Exposition. Für Tätigkeiten in der roten Zone sind deutlich strengere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen verbindlich. Konkret geht es darum, die Belastung durch einatembaren Feinstaub so weit wie möglich zu minimieren.

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Harmonisierung mit EU-Recht und klare Vorgaben

Die Überarbeitung schließt eine Lücke im deutschen Arbeitsschutzrecht und harmonisiert es mit aktuellen EU-Vorgaben. Sie setzt den risikobasierten Ansatz der TRGS 910 für konkrete Prozesse wie Schweißen, Schleifen oder die Batterieproduktion um. Damit erhalten Sicherheitsfachkräfte und Aufsichtsbehörden einen klaren rechtlichen Rahmen.

Erstmals werden auch spezifische Anforderungen an Luftrückführungssysteme bei der Verarbeitung von Metallstäuben gestellt. Die Luft darf nur dann wieder in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, wenn Filtersysteme höchste Effizienz garantieren. Zudem betont die Regel die Bedeutung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und regelmäßigen Gesundheitschecks für exponierte Mitarbeiter.

Industrie reagiert – KMU vor großen Aufgaben

Die Veröffentlichung hat die Wirtschaftsverbände in Alarmbereitschaft versetzt. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) arbeiten bereits an aktualisierten Leitfäden für ihre Mitgliedsunternehmen.

Während große Konzerne aus Automobil- und Chemieindustrie die Änderungen erwartet haben dürften, stellt der enge Zeitplan vor allem kleinere und mittlere Betriebe (KMU) vor Probleme. Sie müssen oft kurzfristig in verbesserte Absauganlagen und persönliche Schutzausrüstung investieren, um die neuen Grenzwerte einzuhalten.

Besonders im Fokus steht die Batterierecycling-Branche. Angesichts des Booms bei Elektroautos wird der Umgang mit Nickel und Kobalt in geschlossenen Kreisläufen immer wichtiger. Die neuen, präzisen Protokolle bieten hier zwar mehr Rechtssicherheit, treiben aber auch die Betriebskosten in die Höhe.

Kontrollen ab 2026 angekündigt

Mit der Veröffentlichung sind die neuen Vorgaben sofort wirksam. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden von Bund und Ländern werden die Einhaltung der Standards voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2026 schwerpunktmäßig kontrollieren.

Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant, in den kommenden Monaten weitere Erläuterungshilfen und Praxisleitfäden bereitzustellen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) arbeitet derweil bereits an der Aktualisierung weiterer stoffbezogener Regeln.

Unternehmen wird dringend geraten, umgehend ihre Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe zu überprüfen und an den neuen Text der TRGS 561 anzupassen. Nur so können sie den verschärften behördlichen Prüfungen im neuen Jahr gelassen entgegensehen.

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