TRGS 524: Neue Ära für Arbeitsschutz auf kontaminierten Flächen
16.01.2026 - 22:54:12Deutschland verschärft die Sicherheitsvorschriften für Bau, Sanierung und Rückbau. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 524 grundlegend überarbeitet. Diese zentrale Vorschrift für Arbeiten in kontaminierten Bereichen leitet eine neue Phase mit strengeren Auflagen und besserem Schutz für Beschäftigte ein.
Die Überarbeitung ist Teil einer umfassenden Modernisierung des Arbeitsschutzes 2026. Sie reagiert auf wachsende Bedenken hinsichtlich der Belastung von Arbeitern mit gefährlichen Stoffen in Altbauten und auf Industriebrachen. Für Unternehmen in der Altlastensanierung, Gebäuderenovierung und im Industrierückbau bedeutet dies: Sie müssen ihre Sicherheitsprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungskonzepte dringend überprüfen, um konform zu bleiben.
Was ändert sich konkret?
Der AGS hat neben der TRGS 524 auch Regeln für Blei, alte Mineralwolle und krebserzeugende Metalle aktualisiert. Der genaue Wortlaut der neuen TRGS 524 steht zwar noch aus. Die parallele Revision und die Umsetzung einer neuen EU-Asbest-Richtlinie deuten jedoch auf deutlich strengere Schutzmaßnahmen hin.
Experten erwarten vor allem präzisere Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung, das Herzstück der Regelung. Die Methodik zur Identifizierung von Risiken soll detaillierter werden. Auch die Auswahl von Schutzausrüstung und technischen Maßnahmen wird klarer geregelt. Vor Beginn jeder Arbeit in einer kontaminierten Zone werden noch umfangreichere Arbeits- und Sicherheitspläne nötig sein.
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Warum die TRGS 524 so wichtig ist
Die TRGS 524 ist die zentrale Rechtsgrundlage für Sicherheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für ein breites Feld: Von der Sanierung alter Industrieareale und Deponien bis zum Rückbau von Gebäuden mit Asbest, PCB (polychlorierte Biphenyle) oder PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).
Die Regelung schreibt einen systematischen Sicherheitsansatz vor. Dieser beginnt mit einer umfassenden Informationsbeschaffung und einer tiefgehenden Gefährdungsbeurteilung. Darauf aufbauend müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach einem festen Stufenplan umsetzen. Technische und organisatorische Lösungen haben dabei stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Besonders wichtig: Koordinatoren und Aufsichtspersonen benötigen spezifische Qualifikationen und nachgewiesene Expertise – ein Standard, der in der Neufassung wohl noch angehoben wird.
Strengere Qualifikation und neue Technologien
Ein Schwerpunkt der Revision liegt auf den Qualifikationsanforderungen für das Personal. Die aktuelle Fassung verlangt für Risikobewerter und Aufsichtsführende bereits spezielles Wissen. Die neue Version könnte noch rigorosere Schulungs- und Zertifizierungsstandards einführen. So soll sichergestellt werden, dass die Verantwortlichen vor Ort über aktuellstes Wissen zu Gefahren und Schutztechniken verfügen.
Zudem wird erwartet, dass die TRGS 524 an neuere Entwicklungen in der Messtechnik und Dekontaminationsverfahren angepasst wird. Das könnte zu aktualisierten Maßnahmenwerten und strengeren Protokollen für die Luftüberwachung, Reinigung des Arbeitsbereichs und Entsorgung kontaminierter Materialien führen. Das Ziel ist ein rechtssicherer Rahmen, der für Arbeitgeber keine Grauzonen bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht lässt.
Folgen für die Industrie: Kosten steigen, Sicherheit auch
Die anstehenden Änderungen werden erhebliche operative und finanzielle Auswirkungen auf Bau-, Abbruch- und Umweltdienstleister haben. Unternehmen müssen in die Aktualisierung interner Prozesse investieren – von der Projektplanung über die Dokumentation bis zu Schulungen und neuer Ausrüstung. Die Compliance-Kosten werden steigen. Für Aufsichtsbehörden ist dies eine notwendige Investition in die Gesundheit der Beschäftigten und die öffentliche Sicherheit.
Die Revision spiegelt einen Trend wider: Schon die jüngsten Änderungen der Gefahrstoffverordnung lasten Eigentümern und Auftraggebern mehr Verantwortung an. Sie müssen Informationen über potenzielle Gefahren im Gebäude vor Arbeitsbeginn liefern. Dieser ganzheitliche Ansatz soll Sicherheit in den gesamten Lebenszyklus eines Bau- oder Sanierungsprojekts integrieren.
Ausblick: Jetzt vorbereiten
Die Bestätigung der Revision durch den AGS ist das Signal für betroffene Unternehmen, sich auf das offizielle Inkrafttreten vorzubereiten. Sicherheitsbeauftragte und Projektleiter sollten ihre aktuellen Verfahren anhand der bekannten Prinzipien der alten TRGS 524 überprüfen und Schwachstellen identifizieren. Die proaktive Zusammenarbeit mit Schulungsanbietern und Sicherheitsberatern wird für einen reibungslosen Übergang entscheidend sein, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Neuregelung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) verkündet.
Die Modernisierung dieser kritischen Sicherheitsregeln unterstreicht Deutschlands Anspruch, höchste Standards im Arbeitsschutz zu wahren. Für die Wirtschaft ist die schnelle Anpassung nicht nur eine Frage der Rechtskonformität. Sie wird auch zum entscheidenden Faktor, um in einer strenger regulierten Branche den Ruf als sicherer und verantwortungsvoller Partner zu behalten.
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