TRGS 521: Neue Fachkunde-Pflichten für Mineralwolle ab 2026
29.12.2025 - 02:45:12Ab 2026 gelten strengere Qualifikationsnachweise für Bauleiter bei Sanierung alter Mineralwolle. Die neue TRGS 521 erhöht den Gesundheitsschutz und bringt neue Pflichten für Dokumentation und Entsorgung.
Die deutsche Bau- und Sanierungsbranche steht vor einer verschärften Regulierung. Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für den Umgang mit alter, krebsverdächtiger Mineralwolle. Der zentrale Hebel: Der verbindliche Nachweis spezieller Fachkunde für Verantwortliche.
Hintergrund ist die finalisierte Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521), die der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im November 2025 beschlossen hat. Sie wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und löst die bisherige Praxis ab, bei der oft eine einfache Unterweisung genügte. Die Regelung ist Teil der umfassenden Novelle der Gefahrstoffverordnung und soll den Gesundheitsschutz bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten deutlich erhöhen.
Fachkunde wird zum entscheidenden Faktor
Der Kern der neuen TRGS 521 ist eine verschärfte Qualifikationspflicht. Künftig müssen nicht nur Messtellen, sondern vor allem die verantwortlichen Koordinatoren und Entscheidungsträger auf der Baustelle einen formalen Nachweis ihrer Fachkunde vorlegen. Diese muss durch qualifizierte Schulungen erworben sein und explizit den Umgang mit alter Mineralwolle (hergestellt vor 1996/2000) abdecken.
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„Die Ära, in der alte Mineralwolle mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand behandelt wurde als Asbest, ist vorbei“, kommentiert ein Branchenanalyst. Die Regelung orientiert sich damit eng an den strengen Vorgaben der Asbest-TRGS 519. Bestehende Zertifikate müssen möglicherweise durch Auffrischungskurse aktualisiert werden, um dem neuen risikobezogenen Maßnahmenkonzept der Gefahrstoffverordnung zu entsprechen.
Alte versus neue Wolle: Die Beweislast liegt beim Unternehmen
Ein kritischer Punkt bleibt die Einordnung des Materials. Grundsätzlich gilt: Jede verbauten Mineralwolle wird als „alt“ und damit als krebsverdächtig (Kategorie 1B) eingestuft, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Ein Nachweis kann durch originale Einbaudokumente, ein Herstellungsdatum nach dem Jahr 2000 oder ein spezifisches RAL-Gütezeichen erbracht werden.
Fehlt dieser Nachweis, werden chemische Analysen vor Beginn der Arbeiten immer häufiger zur Pflicht. Diese Unterscheidung hat massive praktische und finanzielle Folgen:
* Entsorgung: Alte Wolle muss staubdicht verpackt (z.B. in Big Bags) und unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 03 als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Neue, biolösliche Wolle fällt unter den ungefährlichen Schlüssel AVV 17 06 04.
* Trennungspflicht:* Auf der Baustelle müssen die Abfallströme strikt getrennt werden. Eine Vermischung könnte einen gesamten Container mit Bauschutt in gefährlichen Abfall umwidmen – mit erheblichen Kostensprüngen.
Verzahnung mit neuer Gefahrstoffverordnung
Die TRGS 521 ist kein Einzelphänomen. Sie ist die konkrete Umsetzung der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die seit Ende 2024 in Kraft ist. Diese führte das „Expositions-Risiko-Konzept“ mit einer Ampelsystematik ein. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus weitere Pflichten:
* Expositionsverzeichnis: Gemäß der ebenfalls angepassten TRGS 410 müssen Arbeitgeber detaillierte Nachweise über die Exposition ihrer Mitarbeiter mit krebserzeugenden Stoffen – also auch mit Stäuben alter Mineralwolle – führen.
* Anzeigepflichten: Die Meldeschwellen für Abbrucharbeiten mit gefährlichen Fasern wurden gesenkt. Behörden müssen nun umfangreicher über die geplanten Verfahren und die Qualifikation des Personals informiert werden.
Branche reagiert mit Schulungsboom und Kostenfragen
Die verschärften Regeln waren seit der Asbest-Novelle erwartet worden. Der Markt reagiert bereits: Schulungsanbieter verzeichnen einen starken Anstieg bei TRGS-521-Auffrischungskursen. Spezialisierte Entsorgungsunternehmen dürften von der gestiegenen Nachfrage profitieren, während allgemeine Baufirmen ihren Schulungsstand prüfen müssen.
Für Bauherren, Eigentümer und Sanierer bedeuten die Regeln potenziell höhere Kosten. Sie resultieren aus aufwändigeren Vor-Ort-Erkundungen, teureren Analysen, spezialisiertem Personal und der kostenintensiveren Entsorgung von Gefahrstoffabfällen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Vor dem offiziellen Inkrafttreten der Regel im Jahr 2026 rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu drei konkreten Schritten:
1. Zertifikate prüfen: Sind die Fachkunde-Nachweise aller verantwortlichen Bauleiter und Koordinatoren für TRGS 521 gültig und aktuell?
2. Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: Die betrieblichen Ablaufpläne müssen das neue Expositions-Risiko-Konzept abbilden.
3. Entsorgungswege sichern: Klären Sie mit Entsorgungspartnern, ob diese die strikte Trennung von alter und neuer Mineralwolle gemäß den neuen Abfallannahmekriterien gewährleisten können.
Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt beginnt die Phase der Umsetzung und Kontrolle. Die Aufsichtsbehörden und die BG BAU haben bereits angekündigt, die Einhaltung der neuen Fachkunde- und Dokumentationspflichten gezielt zu überprüfen.
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