TRBS 1111: Neue Sicherheitsregeln treten zum Jahresstart in Kraft
02.01.2026 - 21:44:12Ab heute gelten in deutschen Betrieben verschärfte und klare Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung. Die korrigierte Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 ist nach einer Überarbeitungsphase nun verbindlich umzusetzen. Sie bringt entscheidende Neuerungen für die Dokumentation von Sicherheit und definiert erstmals verbindliche Sollzustände für Arbeitsmittel.
Prozessoptimierung steht im Fokus
Mit dem Start ins Geschäftsjahr 2026 drängen Verbände und Experten darauf, die betrieblichen Abläufe an die finale Fassung der TRBS 1111 anzupassen. Die Regel, die im September 2024 grundlegend überarbeitet und im Juli 2025 korrigiert wurde, bietet einen strukturierteren Ansatz für die Betriebssicherheit. Im Zentrum steht die Prozessoptimierung. Die korrigierte Fassung führt klarere Methoden zur Festlegung von Prüffristen und Schutzmaßnahmen ein. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verspricht sich davon weniger Bürokratie bei gleichzeitig höherer Sicherheit. Branchenbeobachter melden, dass die präzisen Definitionen Unternehmen bereits helfen, ihren Compliance-Aufwand zu straffen – eine Schlüsselpriorität für das erste Quartal 2026.
Passend zum Thema Gefährdungsbeurteilung — viele Betriebe unterschätzen, wie detailliert Aufsichtsbehörden heute Prüfdokumente erwarten. Ein kostenloses Download-Paket bietet praxisnahe Word- und Excel‑Vorlagen, Checklisten und einen Leitfaden, mit dem Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen schnell und rechtssicher nach TRBS‑Anforderungen erstellen. Die Vorlagen sind auf Behördenprüfungen ausgelegt und sofort einsetzbar — ideal für Sicherheitsfachkräfte, Verantwortliche für Arbeitssicherheit und KMU, die Zeit sparen und Bußgelder vermeiden wollen. Jetzt kostenlose Vorlagen & Checklisten herunterladen
Der „Sollzustand“ wird verbindlich definiert
Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die Einführung des neuen Anhangs 3. Er gibt detaillierte Hilfestellung bei der Bestimmung des Sollzustands von Arbeitsmitteln. Arbeitgeber müssen nun explizit den geforderten Zustand einer Anlage definieren, bevor Prüfungen überhaupt stattfinden. Dieser Sollzustand dient fortan als verbindlicher Maßstab für alle Sicherheitschecks. In der Praxis soll dies bisherige Grauzonen beseitigen, in denen Prüfer und Betreiber oft unterschiedliche Auffassungen von einem „sicheren“ Zustand hatten. Der neue Anhang liefert konkrete Beispiele und hilft Betrieben, präzise technische Parameter für alles von Produktionsmaschinen bis Aufzugsanlagen festzulegen.
Cybersicherheit wird Pflichtkategorie
Eine kritische Entwicklung für die Compliance 2026 ist die verpflichtende Einbeziehung der Cybersicherheit in die Gefährdungsbeurteilung. Die korrigierte TRBS 1111 verweist dazu explizit auf die TRBS 1115 für sicherheitsgerichtete Steuerungen. Sicherheitsverantwortliche müssen ab sofort nicht nur physische, sondern auch digitale Gefahren bewerten, die die Sicherheitsfunktionen von Maschinen beeinträchtigen könnten. Ein manipuliertes Steuerungssystem in einer vernetzten Fertigungsanlage wird damit genauso schwerwiegend behandelt wie ein defekter mechanischer Schutz. Diese Verschiebung erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen IT-Abteilungen und Fachkräften für Arbeitssicherheit – ein Trend, der Sicherheitskonferenzen in diesem Jahr prägen wird.
Dokumentation wird praxisnäher
Einen kompletten Überarbeitung erfährt auch Anhang 2 zur Dokumentation. Die aktualisierten Leitlinien ersetzen starre bürokratische Formulare durch einen praxisorientierteren, prozessbezogenen Ansatz. Sicherheitsberater betonen, dass der neue „vereinfachte Ansatz“ mehr Flexibilität erlaubt, sofern die Kernziele erreicht werden. Der Fokus liegt nicht mehr auf der Menge an Papier, sondern auf der Qualität der Gefährdungsbeurteilung selbst. Dieser Wandel kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute, die nun die standardisierten Vorlagen aus dem Anhang für einen effizienteren Compliance-Nachweis nutzen können.
Modernisierung des deutschen Sicherheitsrechts
Der Weg zu dieser optimierten Regel begann mit den umfassenden Änderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im September 2024. Die notwendige Korrektur im Juli 2025 beseitigte dann redaktionelle Unstimmigkeiten und präzisierte den Geltungsbereich der neuen Anhänge. Fachpublikationen wie das LIFTjournal sehen in der finalen Fassung eine Modernisierung des deutschen Sicherheitsrechts. Sie schlage eine Brücke zwischen analoger Maschinensicherheit und den digitalen Anforderungen von Industrie 4.0. Die klare Unterscheidung zwischen „Bereitstellen“ und „Benutzen“ von Arbeitsmitteln ermögliche zielgenauere Risikobewertungen, die der realen Betriebswelt gerecht werden.
Erwartete strenge Durchsetzung in 2026
Experten prognostizieren für 2026 ein Jahr der strengen Durchsetzung. Die Übergangsfrist ist effektiv beendet, die Regeln sind final. Die Aufsichtsbehörden werden daher genau prüfen, wie gut Unternehmen die Sollzustands-Definitionen und Cybersicherheitsmaßnahmen in ihren Arbeitsalltag integriert haben. Für später im Jahr wird weitere Klarstellung zur Schnittstelle zwischen TRBS 1111 und den aufkommenden europäischen Maschinenverordnungen erwartet. Der Rat an deutsche Unternehmen lautet deshalb: Nutzen Sie den Jahresanfang für ein Audit Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilungen. Nur der Abgleich mit der korrigierten TRBS 1111 bietet volle Rechtssicherheit.


