TRBA-Reform: Betriebsanweisungen jetzt auf neuesten Stand bringen
19.01.2026 - 15:14:12Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Vorgaben für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Übergangsfrist für die umfassend modernisierten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) ist ausgelaufen. Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden prüfen nun mit Nachdruck, ob die Betriebsanweisungen auf dem aktuellen Stand sind.
Seit Mitte Januar 2026 müssen Unternehmen in allen Branchen – insbesondere im Gesundheitswesen, in Laboren und der Abfallwirtschaft – die überarbeiteten TRBA vollständig umgesetzt haben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Gewerbeaufsichtsämter kündigen eine Null-Toleranz-Politik bei veralteten Sicherheitsdokumenten an. Der Druck entsteht durch das Inkrafttreten der novellierten TRBA 500 (Grundmaßnahmen) und TRBA 250 (Gesundheitsdienst), die im August und November 2025 veröffentlicht wurden.
Sicherheitsverantwortliche müssen handeln: Die „Schonfrist“ für die Anpassung interner Dokumente endete mit dem Jahreswechsel. Es reicht nicht mehr aus, dass Gefährdungsbeurteilungen einfach nur vorliegen. Ihre Qualität und der Zeitpunkt ihrer Erstellung stehen nun im Fokus.
Viele Betriebsanweisungen sind inzwischen nicht mehr rechtskonform – und bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Gewerbeaufsichtsämter können unvollständige Anweisungen teure Folgen haben. Ein kostenloses Vorlagen-Paket bietet fertige Word- und PDF-Dokumente, eine praxisnahe 15-Punkte-Checkliste sowie Formulierungsbeispiele für Hygieneregeln, Notfallprotokolle und Pflichtunterweisungen. Ideal für Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und HR-Verantwortliche, die schnell und rechtssicher aktualisieren müssen. Betriebsanweisung-Muster jetzt kostenlos herunterladen
TRBA 500 und 250: Die neue verbindliche Basis
Das Regelwerk für Biostoffe erlebte in der zweiten Hälfte 2025 die umfassendste Modernisierung seit einem Jahrzehnt. Diese Änderungen sind seit Januar 2026 verbindlicher Prüfmaßstab.
TRBA 500: Grundmaßnahmen für alle Branchen
Die aktualisierte TRBA 500, im August 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht, setzt einen neuen Standard für die Basishygiene. Eine zentrale Neuerung betrifft den Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung. Sie muss nun zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein. Was früher als gute Praxis galt, ist jetzt verbindliche Vorschrift, um eine nachträgliche Sicherheitsplanung zu verhindern.
Zudem führt die Neufassung präzise Definitionen für „Mikrobielle Verunreinigung“ und „Belastete Bereiche“ ein. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Betriebsstätten entsprechend zu kartieren und diese Zonen in den Betriebsanweisungen eindeutig auszuweisen.
TRBA 250: Verschärfte Regeln für den Gesundheitsdienst
Für Kliniken und Praxen bringt die überarbeitete TRBA 250 (November 2025) strengere Vorgaben zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen. Arbeitgeber müssen nun die Verwendung nicht-sicherheitsoptimierter scharfer Instrumente explizit begründen. Neue Spezifikationen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Handhygiene-Einrichtungen erfordern zudem oft bauliche oder organisatorische Anpassungen.
Die Betriebsanweisung: Dringender Revisionsbedarf
Die zentrale „Fokus-Pflicht“ für Januar 2026 ist die Überarbeitung der Betriebsanweisung. Nach Einschätzung von Rechtsexperten sind Anweisungen, die sich auf TRBA-Standards vor 2025 beziehen, faktisch ungültig. Sie verweisen auf überholte Sicherheitsmaßnahmen und Definitionen.
Diese Aktualisierungen sind entscheidend:
* Terminologie: Die Anweisungen müssen den aktuellen Rechtsbegriff „Biostoffe“ und die neuen Risikogruppen-Klassifikationen verwenden.
* Hygienepläne: Die konkreten Hygienemaßnahmen aus der TRBA 500 – etwa zu speziellem Hautschutz oder der Trennung von Arbeits- und Straßenkleidung – müssen in leicht verständliche Handlungsanweisungen für Mitarbeiter übersetzt werden.
* Notfallprotokolle: Für den Fall von Betriebsstörungen mit Biostoffen sind detailliertere Verhaltensregeln erforderlich.
Behörden werden bei Betriebsbesichtigungen im ersten Quartal 2026 gezielt auf diese Aktualisierungen achten. Eine veraltete oder zu generische Betriebsanweisung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Umsetzung: Dokumente aktualisieren und Mitarbeiter unterweisen
Das Aktualisieren der Dokumente ist nur der erste Schritt. Die Unfallkassen betonen, dass Mitarbeiter basierend auf den neuen Unterlagen erneut unterwiesen werden müssen.
Diese Unterweisungspflicht ist dieses Jahr von besonderer Bedeutung. Angesichts der Neuregelungen zu scharfen Instrumenten in der TRBA 250 benötigen Beschäftigte im Gesundheitswesen nachweisbare Schulungen zu neuen Geräten und Abläufen. Digitale Unterweisungstools können den Prozess unterstützen, doch eine praktische, arbeitsplatzbezogene Anleitung bleibt bei komplexen biologischen Gefahren verpflichtend.
Für Labore erfordert die ebenfalls im November 2025 aktualisierte TRBA 100 eine Überprüfung der Sicherheitsstufen und Zugangskontrollen. Laborleiter sollten prüfen, ob ihre Einstufungen in die Sicherheitsstufen S1 bis S4 mit den aktuellen Organismenlisten und Sicherheitsbeschreibungen übereinstimmen.
Ausblick: Strengere Kontrollen und digitale Lösungen
Experten rechnen für 2026 mit einer Zunahme gezielter Kontrollaktionen („Schwerpunktaktionen“) im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die Harmonisierung der Biostoffverordnung mit europäischen Standards dürfte deutsche Behörden zu besonders gründlicher Prüfung und Berichterstattung animieren.
Gleichzeitig schreitet die Integration des biologischen Arbeitsschutzes in digitale Compliance-Management-Systeme voran. Neue Software-Lösungen, die Anfang 2026 auf den Markt kommen, sollen automatisch melden, wenn eine TRBA-Aktualisierung eine Überarbeitung der Betriebsanweisung erforderlich macht. So soll die „Compliance-Lücke“ geschlossen werden, von der derzeit noch viele Betriebe betroffen sind.
PS: Wenn Sie die neuen TRBA-Anforderungen schnell umsetzen müssen, nutzen Sie editierbare Vorlagen mit klaren Handlungsanweisungen, Muster-Notfallprotokollen und einer verständlichen Sprache für Mitarbeiterunterweisungen. Die Dateien sind in Word und PDF vorhanden, lassen sich in etwa 15 Minuten anpassen und enthalten Hinweise für Kliniken, Labore und kleinere Betriebe – inklusive einer prüffesten Checkliste. Jetzt Betriebsanweisung-Vorlage downloaden


