Tischfeuerwerk, Risiken

Tischfeuerwerk: Neue Risiken nach Silvester-Bränden alarmieren Gastronomie

02.01.2026 - 23:51:12

Die verheerenden Brände in der Silvesternacht zwingen die deutsche Gastronomie- und Eventbranche zu einem drastischen Sicherheits-Check. Nach dem Inferno in einem Schweizer Skiort mit etwa 40 Toten und weiteren Großbränden in Erfurt und Gelsenkirchen rücken die unterschätzten Gefahren von Tischfeuerwerk in geschlossenen Räumen in den Fokus. Sicherheitsexperten fordern sofortige Überprüfungen – die behördlichen Kontrollen dürften deutlich schärfer werden.

Die Katastrophe in Crans-Montana in der Schweiz wirkt wie ein Schock für die gesamte Branche. In der Bar „Le Constellation“ sollen pyrotechnische Artikel an der Decke gezündete Dekorationen entflammt haben. Innerhalb von Sekunden soll es zu einem Flashover gekommen sein, der Gäste in Panik versetzte und einschloss. Die Ermittlungen laufen, doch die Botschaft ist in Deutschland bereits angekommen: Die Gefahr durch vermeintlich harmloses Indoor-Feuerwerk wird systematisch unterschätzt.

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Parallel brannte es in der Silvesternacht auch hierzulande. In Erfurt geriet ein historisches Gebäude am Domplatz in Flammen, in Gelsenkirchen löste ein Restaurantbrand in der Altstadt einen Großeinsatz der Feuerwehr aus. Zwar gab es hier keine vergleichbaren Massenopfer wie in der Schweiz. Doch die Häufung der Vorfälle katapultiert die Brandschutz-Compliance ganz oben auf die Agenda für 2026.

Der fatale Irrtum mit dem „harmlosen“ Jugendfeuerwerk

Im Zentrum der Kritik steht die Kategorie F1-Feuerwerk. Als „Jugendfeuerwerk“ oder Tischfeuerwerk – etwa Wunderkerzen, Tischvulkane oder Knallfrösche – ist es ab 12 Jahren frei verkäuflich und technisch auch für Innenräume zugelassen. Doch im gewerblichen Kontext gelten strenge Auflagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die bei Festen oft ignoriert werden.

Das Problem: Auch F1-Artikel entwickeln Temperaturen, die Papiergirlanden, trockene Deko oder synthetische Kleidung entzünden können. Der Fall Crans-Montana zeigt, wie schnell sich eine kleine Zündquelle bei hoher Brandlast – wie Holzvertäfelungen oder dichter Dekoration in gemütlichen Locations – zur Katastrophe auswachsen kann.

Pflichten der Arbeitgeber: Mehr als nur Formalie

Für deutsche Gastronomie-Betreiber sind die Ereignisse der letzten 48 Stunden eine drastische Erinnerung an ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

Der Einsatz pyrotechnischer Artikel am Arbeitsplatz erfordert eine spezifische Gefährdungsbeurteilung. Dabei muss nicht nur das Gerät, sondern das gesamte Umfeld bewertet werden:
* Abstand zu Brennbarem: Sind Vorhänge, Tischdecken oder Deckendekorationen in sicherer Entfernung?
* Belüftung: Können Rauch oder Dämpfe Panik oder Atemprobleme auslösen?
* Fluchtwege: Bleiben Notausgänge auch bei wenig Licht oder Rauch stets frei und erkennbar?

Dringende Unterweisung des Personals

Die dringlichste Maßnahme ist die Aktualisierung der Unterweisung des Personals. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt regelmäßige Schulungen zu Brandgefahren. Angesichts der jüngsten Vorfälle raten Sicherheitsbeauftragte zu ad-hoc-Einweisungen, die konkret addressieren:
* Verbot eigenmächtiger Pyrotechnik: Mitarbeiter müssen Gäste davon abhalten können, eigenes Feuerwerk im Innenbereich zu zünden.
* Verhalten im Brandfall: Die Rettungskette „Retten – Alarmieren – Löschen“ muss präsent sein.
* Evakuierungsabläufe: Jeder Mitarbeiter muss Notausgänge kennen und Gäste zügig in Sicherheit bringen können.

Versicherungsschutz und Haftungsfalle

Jenseits der operativen Maßnahmen drohen handfeste Haftungsrisiken. Juristen weisen darauf hin, dass bei Fahrlässigkeit – etwa durch Nichteinhaltung von Sicherheitsverboten oder defekte Löschanlagen – schwere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen. Der Fall „Le Constellation“ dürfte als Präzedenzfall für die Haftung von Betreibern dienen, die Überfüllung oder verbaute Notausgänge zulassen.

Auch deutsche Versicherer signalisieren, dass der Deckungsschutz für Betriebsunterbrechung und Haftung gefährdet sein kann, wenn Sicherheitsvorschriften missachtet wurden. Betreiber sollten ihre Policen prüfen und sicherstellen, dass ihre Brandschutzkonzepte den Umgang mit offenem Feuer und Pyrotechnik explizit regeln.

Ausblick: Schärfere Kontrollen und neue Debatten

Branchenbeobachter rechnen damit, dass die Tragödien des Silvesters 2026 zu deutlich schärferen Kontrollen durch Ordnungsämter und Berufsgenossenschaften führen werden. Unangemeldete Prüfungen mit Fokus auf Brandlast und Fluchtwege dürften in den kommenden Wochen zunehmen.

Im Raum steht zudem eine grundsätzliche Debatte: Sollte der gewerbliche Einsatz von F1-Feuerwerk in Innenräumen ganz verboten oder zumindest eine Brandwache zur Pflicht werden? Bis neue behördliche Leitlinien vorliegen, empfehlen Experten ein freiwilliges Aussetzen aller Indoor-Pyrotechnik. Die Botschaft aus Crans-Montana ist eindeutig: Echte Compliance ist kein Papierkram, sondern der entscheidende Unterschied zwischen einer gelungenen Feier und einer Katastrophe.

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