Tirol, Abgaben

Tirol verschärft Abgaben für Freizeitwohnsitze und Leerstand

31.12.2025 - 11:14:12

Ab dem 1. Januar gelten in Tirol verschärfte Abgaben auf Freizeitwohnsitze und leerstehende Immobilien. Die Reform soll Spekulation eindämmen und die Wohnungsnot lindern.

Mit dem heutigen Silvester endet in Tirol eine Ära für Immobilienbesitzer. Ab morgen gelten deutlich höhere Abgaben auf Freizeitwohnsitze und leerstehende Wohnungen. Die Novelle des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes (TFLAG) tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Gebührensprung zum Jahreswechsel

Die finanziellen Folgen für Eigentümer sind spürbar. Viele Gemeinden haben die Hebesätze in den letzten Monaten angehoben, um der Inflation und steigenden Infrastrukturkosten zu begegnen. Besonders größere Objekte mit über 200 Quadratmetern werden stärker belastet. Die „Schonfrist“ der alten Tarife läuft heute aus.

Druck auf Leerstände steigt massiv

Parallel wird die Leerstandsabgabe verschärft. Das Ziel ist klar: Spekulation mit Wohnraum soll unattraktiver werden. Die neuen Regelungen erlauben es Gemeinden, die Sätze in einigen Fällen zu verdoppeln. Als leerstehend gilt eine Immobilie bereits, wenn sie sechs Monate nicht als Hauptwohnsitz dient.

Gläserne Immobilien durch bessere Daten

Ab morgen erhalten die Behörden erweiterte Befugnisse zum Datenabgleich. Informationen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) können effizienter mit lokalen Registern verknüpft werden. Für Eigentümer bedeutet das: Unstimmigkeiten zwischen Meldedaten und tatsächlicher Nutzung fallen schneller auf. Die Frist zur Selbstbemessung wurde zudem gestrafft.

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Ein Schritt gegen die Wohnungsnot?

Die Verschärfung ist Tirols Antwort auf die extreme Wohnungsnot und die höchsten Immobilienpreise Österreichs. Die Politik will die Balance zwischen Tourismus und dem Wohnbedarf der Einheimischen wiederherstellen.
* Kritiker aus der Immobilienwirtschaft fürchten gebremste Investitionen.
* Befürworter in den Gemeinden argumentieren mit den nötigen Einnahmen für die Infrastruktur.

Der Besitz von nicht dauerhaft genutztem Wohnraum wird zunehmend als Luxus behandelt, der einen höheren Beitrag zum Gemeinwohl leisten muss.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Die Uhr tickt: Bei den Selbstbemessungsabgaben müssen Betroffene aktiv werden und nicht auf eine Aufforderung warten. Die neuen Fristen enden teilweise bereits am 31. März. Rechtsexperten rechnen in den ersten Monaten des Jahres mit einer Welle an Beratungsbedarf und möglichen Rechtsstreitigkeiten.

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