ThyssenKrupp, Wirtschaftsausschüsse

ThyssenKrupp: Wirtschaftsausschüsse im Härtetest der Sanierung

02.12.2025 - 07:59:11

Der Wirtschaftsausschuss wird zur Schaltzentrale in der Krise: Die jüngsten Entwicklungen bei ThyssenKrupp Steel und Dow Chemical zeigen, wie existenziell wirtschaftliche Kompetenz für Betriebsräte geworden ist. Während der Stahlriese gestern einen wegweisenden Sanierungstarifvertrag abschloss, kämpfen US-Chemiearbeiter verzweifelt um Transparenz. Für Deutschlands Arbeitnehmervertreter wird eines klar: Ohne geschulte Wirtschaftsausschüsse steht die Belegschaft im Dunkeln.

ThyssenKrupp Steel und IG Metall besiegelten gestern den Sanierungstarifvertrag – nach monatelangen turbulenten Verhandlungen und mehreren Führungswechseln. Das Abkommen setzt klare wirtschaftliche Meilensteine für Deutschlands größten Stahlhersteller. Doch der eigentliche Marathon beginnt jetzt erst.

Der Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats steht vor einer Mammutaufgabe: Er muss minutiös überwachen, ob das Management die vereinbarten Investitionsziele und Beschäftigungsgarantien einhält. Nach Paragraf 106 des Betriebsverfassungsgesetzes ist genau das seine Kernaufgabe – wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber erörtern und dem Betriebsrat berichten.

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“Der Sanierungstarifvertrag ist keine bloße Absichtserklärung, sondern ein komplexer wirtschaftlicher Fahrplan, der permanente Wachsamkeit erfordert”, betonen Branchenexperten. Diese Entwicklung zeigt exemplarisch, warum der Gesetzgeber von Wirtschaftsausschuss-Mitgliedern die “erforderliche fachliche und persönliche Eignung” zur Analyse von Finanzdaten verlangt. Spezialisierte Schulungen sind im aktuellen Industrieklima unverzichtbar geworden.

Chemie-Standorte: Wenn Informationen blockiert werden

Ein ganz anderes Bild bietet sich im sächsisch-anhaltinischen “Chemiedreieck”. Der Betriebsrat beim US-Chemiekonzern Dow kämpft seit Ende November erbittert um Transparenz über die Zukunft der Standorte Schkopau und Böhlen.

Aus dem Wirtschaftsausschuss des Landtages wurde Ende letzter Woche bekannt: Die Dow-Führung soll Informationen über potenzielle Investoren oder Nachfolgepläne systematisch “blockieren”. Nach einer Anhörung am 27. November berichteten Betriebsrat und Gewerkschaften von massiven Hürden beim Zugang zu konkreten Daten über die wirtschaftlichen Perspektiven der Werke.

Hier zeigt sich die Kernaufgabe des Wirtschaftsausschusses besonders deutlich: das Recht auf “rechtzeitige und umfassende” Information durchsetzen. Wenn ein Unternehmen kritische Daten über Standortschließungen oder Umstrukturierungen zurückhält, ist der Wirtschaftsausschuss die primäre gesetzliche Instanz, die Einblick in die Bücher verlangen kann. Rechtsexperten betonen: Ohne gut geschulte Mitglieder, die ihre Rechte nach dem BetrVG kennen, ist die Belegschaft der Intransparenz des Managements schutzlos ausgeliefert.

Qualifikation als Verteidigungslinie

Die Ereignisse bei ThyssenKrupp und Dow sind ein Weckruf für Betriebsräte bundesweit: Die Qualifizierung der Wirtschaftsausschuss-Mitglieder muss oberste Priorität haben. Der rechtliche Auftrag ist eindeutig – Mitglieder müssen Jahresabschlüsse, Investitionsprogramme und Rationalisierungspläne verstehen können.

Bei der komplexen ThyssenKrupp-Sanierung müssen die Mitglieder beherrschen:

  • Sanierungsbilanzen entschlüsseln: Operative Verluste von einmaligen Umstrukturierungskosten unterscheiden
  • Personalplanung bewerten: Finanzziele mit Beschäftigungsbedarf korrelieren
  • Strategien hinterfragen: Die Plausibilität der Management-Sanierungskonzepte prüfen

Für Betriebsräte bedeutet das konkret: Investitionen in Schulungsseminare – von Bilanzanalyse bis strategischer Unternehmensplanung – sind keine Option mehr, sondern strategische Notwendigkeit. Das Recht auf Schulung nach Paragraf 37 Absatz 6 BetrVG greift hier mit voller Wucht. Denn nur wenn der Wirtschaftsausschuss ordnungsgemäß funktioniert, kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte effektiv wahrnehmen.

Countdown zur Betriebsratswahl 2026

Der Druck auf Wirtschaftsausschüsse wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Mit den regulären Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 vor der Tür arbeiten die aktuellen Gremien gegen die Zeit, um ihre Unternehmen vor dem Wahlkampf zu stabilisieren.

Das ThyssenKrupp-Abkommen liefert eine Blaupause dafür, wie engagierte Wirtschaftsausschüsse durch Validierung wirtschaftlicher Konzepte zur Arbeitsplatzsicherung beitragen können. Der Dow-Fall zeigt hingegen, welche juristischen Schlachten drohen, wenn Kooperation scheitert.

Die Botschaft dieser Woche ist unmissverständlich: Der Wirtschaftsausschuss ist längst keine technische Beratungsgruppe mehr – er ist die Kommandozentrale des Krisenmanagements. Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gilt: Betriebsräte sollten die Besetzung ihrer Wirtschaftsausschüsse sofort überprüfen. Aktuelle Schulungen zu Insolvenzrecht und Sanierungspraktiken könnten in den turbulenten kommenden Monaten den Unterschied zwischen erfolgreicher Wende und chaotischer Schließung ausmachen.

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