Kolumne, DGA

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co.

30.06.2025 - 12:49:00

EQS-News: The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht (deutsch)

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Rechtssache
The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT
Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

30.06.2025 / 12:48 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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+++ Pressemitteilung +++

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT
Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

  * PGH obsiegt im ersten gerichtsanhängigen Rechtsstreit um
    Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe und in Bezug auf deren
    haltlose Gegenforderungen

  * Bestätigung der weiteren Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe
    von 7,3 Mio. EUR, davon 4,5 Mio. EUR nach Ansicht der PGH fällig

  * Keine Relevanz der von der Gegenseite aus heiterem Himmel erhobenen
    Gegenforderungen, mit denen sie die Aufrechnung erklärt hatte

Frankfurt am Main, 30. Juni 2025 - Die The Payments Group Holding (PGH),
2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz
in Frankfurt am Main, obsiegt im Urkundenverfahren. Der Richter am
Landgericht Frankfurt entschied, dass die SGTBB, eine Gesellschaft der von
Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerten, in vielerlei
Rechtsauseinandersetzungen verwickelten SGT Capital LLC-Gruppe (SGT-Gruppe)
mit Sitz auf den Kaimaninseln, die Finanzforderung der PGH in Höhe von 200
TEUR zzgl. Zins und Kosten an die PGH zu zahlen hat.

Die am 31.12.24 fällig gewordene Forderung der PGH resultierte aus einem
Darlehensvertrag vom 24.02.24 zwischen der SGTBB und der TGS24 Capital Pte.
Ltd. (TGS24), die diese Forderung an die PGH abgetreten hat.

Die SGT-Gruppe vertreten durch ihre Anwälte Willkie Farr Gallagher LLP
wollte sich ihren vertraglichen Rückzahlungspflichten dieses Darlehens und
ihrer weiteren Verbindlichkeiten gegenüber der PGH durch ausufernde,
kreative Einwendungen entziehen, zunächst indem sie sich am 14.10.24 aus
heiterem Himmel plötzlich abwegiger und rechtlich haltloser Gegenforderungen
berühmt und diesbezüglich entgegen eines vertraglichen Aufrechnungsverbots
die Aufrechnung erklärt hat.

Sodann hat sie die Echtheit der Abtretungsvereinbarung in Abrede gestellt,
obwohl diese von den SGT-Partnern Marianne Rajic und Carsten Geyer selbst
unterzeichnet worden war. Bezüglich der Darlehensrückzahlung hat sie zudem
die abwegige Behauptungen vorgetragen, der nachweislich von Carsten Geyer
unterschriebene Darlehensvertrag sei gar nicht von ihm unterschrieben oder
ihm von Christoph Gerlinger irgendwie aufgezwungen worden.

Den fraglichen Darlehensvertrag mit der SGTBB hatte die TGS24, vertreten
durch ihre damalige Direktorin und heutige SGT-Partnerin Marianne Rajic, am
24.02.24 geschlossen, wohl um eine von den damaligen Direktoren der TGS24 -
durch die Vornahme einer grundlosen Zahlung von 200 TEUR am 02.01.24 an die
SGTBB - begangene, möglicherweise treuwidrige Handlung zu heilen. Der CEO
der Muttergesellschaft der TGS24, der PGH, Christoph Gerlinger, hatte dem
Darlehensvertrag der Tochtergesellschaft damals seine Zustimmung verweigert,
weil dieser unüblich zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der SGTBB und ihren
wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen Direktoren und heutigen
SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino Steinborn, weder Zins
noch Besicherung vorsah. Die im Drittvergleich unübliche Vertragsgestaltung
steht nach Ansicht der PGH ebenfalls im Verdacht, treuwidrig zu sein.

Gegen die SGTBB besitzt die PGH ihrer Ansicht nach weitere fällige
Forderungen von 41 TEUR und nach jüngsten Erkenntnissen von weiteren 500
TEUR, die sie nun beide ebenfalls einklagen wird. Die 41 TEUR resultieren
aus einer Auslagenrechnung aus dem Juni 2024, betreffend die Boni 2023 für
von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die SGT-Gruppe diesen
und der PGH fest zugesagt und unter Bruch ihrer Zusagen nicht bezahlt hat,
und die 500 TEUR aus von der TGS24 im Januar und Februar 2024 geleisteten
Anzahlungen an die SGTBB, die die damalige Direktorin der TGS24, Marianne
Rajic, nach Ansicht der PGH pflichtwidrig zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten
der SGTBB und ihren wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen
Direktoren und heutigen SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino
Steinborn, nicht zurückgefordert hat, und deren Rückzahlungsanspruch die
TGS24 an die PGH abgetreten hat.

Daneben besitzt die PGH nach ihrer Ansicht gegen die SGT-Gruppe insgesamt
Forderungen von weiteren 7,2 Mio. EUR, von denen 4,4 Mio. EUR fällig sind.

Die von der Gegenseite hiergegen vorgebrachten Einwendungen der
Unwirksamkeit der Forderungsabtretung von der TSG24 an die PGH, und des
Bestehens von Gegenforderungen die Gegenseite sowie deren Aufrechnung haben
sich in dem Verfahren vor Landgericht Frankfurt als jeweils unbeachtlich,
haltlos oder unzulässig erwiesen. Das bekräftigt die Rechtsauffassung der
PGH, dass ihre Forderungen von 7,2 Mio. EUR bestehen und durchsetzbar sind.

Bezüglich der seitens der SGTBB zwischenzeitlich versuchten Inanspruchnahme
des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der PGH zeigt schon das Ergebnis
der heutigen mündlichen Verhandlung, dass die Verursachung von Anwaltskosten
bei der PGH insbesondere für die Verfolgung der Forderungen der PGH gegen
die SGT-Gruppe alles andere als aussichtslos ist.

Die SGTBB vertreten durch Willkie Farr Gallagher hatte den Aufsichtsrat der
PGH mit einem dreiundzwanzigseitigen Schriftsatz unter Fristsetzung
aufgefordert, die Komplementärin der PGH und den Geschäftsführer derselben
auf Schadenersatz für die Verursachung von Kosten insbesondere für die
anwaltliche Durchsetzung der Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe zu
verklagen. Gleichermaßen hatte sie den Geschäftsführer der Komplementärin
der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, den Aufsichtsrat der PGH auf
Schadenersatz dafür zu verklagen, dass er die Komplementärin der PGH und den
Geschäftsführer derselben im Rahmen seiner Überwachungspflicht der
Komplementärin der PGH bis dato nicht auf Schadenersatz verklagt hat.

Dass das vermeintliche Aktionärsinteresse der SGTBB bei diesen Angriffen nur
vorgeschoben ist, liegt auf der Hand, da die SGT-Gruppe zugleich
Großschuldnerin und Beklagte der PGH ist, wobei das Volumen ihrer Schulden
bei der PGH ein Vielfaches des Werts ihrer PGH-Aktien ausmacht.


Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August
2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit
Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier
PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten
bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach
Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen
PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS
Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine
wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe -
The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken-
und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern
weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG
als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und
Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen
innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der
maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es
Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in
ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG
nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale
Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen
Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German
AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company
Builder namens ,Softmax AI'. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein
führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups
Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils
aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft
German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter
www.tpgholding.com.

Investor Relations Kontakt
Rosenberg Strategic Communications
Dirk Schmitt
d.schmitt@rosenbergsc.com
+49 170 302 8833


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA
                   Senckenberganlage 21
                   60325 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Telefon:        +49 69 348690520
   Fax:            +49 69 348690529
   E-Mail:         ir@tpgholding.com
   Internet:       https://tpgholding.com/
   ISIN:           DE000A1MMEV4
   WKN:            A1MMEV
   Indizes:        Scale 30
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
                   Hamburg, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2162496



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2162496 30.06.2025 CET/CEST

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