Telefonische Krankschreibung: Politischer Dauerstreit trifft auf Betriebsalltag
02.02.2026 - 22:13:12Die telefonische Krankschreibung bleibt ein politischer Zankapfel und zwingt Betriebsräte zum Handeln. Während Union und Arbeitgeber eine Abschaffung fordern, verteidigen Ärzte und SPD die umstrittene Regelung.
Berlin. Was als pandemiebedingte Notlösung begann, entwickelt sich zum Dauerstreit in der Arbeitswelt: Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Seit ihrem Übergang in den Dauerbetrieb Ende 2023 reißt die Kritik nicht ab. Aktuelle Forderungen aus der Union nach einer Abschaffung heizen die Debatte erneut an – und stellen Betriebsräte vor konkrete Herausforderungen. Denn die innerbetrieblichen Meldeverfahren fallen in ihren Mitbestimmungsbereich.
Union sieht Missbrauch, Ärzte verteidigen Praxis
CDU und CSU machen die vereinfachte Krankschreibung für historisch hohe Krankmeldungen verantwortlich. Sie fürchten Missbrauch und fordern eine Rückkehr zur obligatorischen Praxis-Vorstellung. Teile der Union gehen weiter und diskutieren sogar einen Karenztag ohne Lohnfortzahlung – ein Vorschlag, der sofortige Empörung auslöste.
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Doch diese Argumentation stößt auf massiven Widerstand. Ärzteverbände und die SPD verweisen auf fehlende Belege für systematischen Missbrauch. Die telefonische AU entlaste vielmehr die überfüllten Praxen und reduziere Ansteckungsrisiken. Experten führen den gestiegenen Krankenstand auf andere Faktoren zurück: die lückenlosere digitale Erfassung (eAU) und ein verändertes Gesundheitsbewusstsein seit der Pandemie. Eine Mehrheit der Beschäftigten will die Regelung beibehalten.
Betriebsrat hat entscheidendes Mitbestimmungsrecht
Unabhängig vom politischen Streit liegt die Ausgestaltung des Meldeverfahrens im Betrieb in der Hand des Betriebsrats. § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gibt ihm bei Fragen der Betriebsordnung ein klares Mitbestimmungsrecht. Dazu zählt, wie und bis wann sich Mitarbeiter krankmelden müssen.
Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 unterstrich diese Kompetenz. Das Gericht entschied, dass der Betriebsrat mitbestimmen muss, wenn der Arbeitgeber pauschal ab dem ersten Tag ein Attest verlangt. Dies bekräftigt die Zuständigkeit für alle Regeln rund um die Krankmeldung – von Meldefristen bis zur zuständigen Ansprechstelle.
Klare Betriebsvereinbarungen schaffen Rechtssicherheit
Die politische Unsicherheit macht klare innerbetriebliche Regeln umso dringlicher. Eine Betriebsvereinbarung ist das beste Mittel, um transparente Abläufe zu schaffen. Darin können Meldewege, Fristen und der Umgang mit der digital übermittelten AU geregelt werden.
Ein Arbeitgeber kann die gesetzlich zulässige telefonische AU nicht pauschal ablehnen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat kann er jedoch einen Prozess definieren, der für reibungslose Abläufe und Planungssicherheit sorgt. Das schützt Arbeitnehmerrechte und betriebliche Interessen gleichermaßen – egal wie die Politik entscheidet.
Ausblick: Modernisierungskonflikt mit offenem Ende
Die Debatte ist Teil eines größeren Ringens um die Modernisierung von Arbeitswelt und Gesundheitssystem. Kritiker warnen vor sinkender Arbeitsmoral, Befürworter preisen den Bürokratieabbau. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung denkt sogar laut über einen Verzicht auf die AU in den ersten drei Tagen nach.
Der politische Ausgang ist offen. Ein neuer Koalitionsstreit droht. Für Betriebsräte heißt das: Wachsam bleiben und die Mitbestimmungsrechte aktiv nutzen. Klare Vereinbarungen sind der beste Weg, um Stabilität in unsicheren Zeiten zu schaffen.
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