Teilzeitaufstockungsprämie, Euro

Teilzeitaufstockungsprämie: Bis zu 4.500 Euro steuerfrei für mehr Arbeitsstunden

02.01.2026 - 08:15:12

Seit Januar 2026 können Arbeitgeber Teilzeitkräfte mit einem steuerfreien Bonus für zusätzliche Wochenstunden belohnen. Die Prämie ist an strenge Bedingungen wie eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren geknüpft.

Ab sofort können Unternehmen Teilzeitkräfte mit einem steuerfreien Bonus von bis zu 4.500 Euro für mehr Wochenstunden belohnen. Die neue Teilzeitaufstockungsprämie ist ein Kernstück der Wachstumsinitiative der Bundesregierung und soll dem Fachkräftemangel begegnen, indem bestehende Arbeitskräfte mobilisiert werden. Für Personalabteilungen bedeutet die seit dem 1. Januar 2026 geltende Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 73 EStG) jedoch auch neue Compliance-Pflichten.

So funktioniert der steuerfreie Zuschuss

Der Mechanismus ist klar geregelt: Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten für jede zusätzlich vereinbarte Wochenstunde bis zu 225 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Die Obergrenze liegt bei 4.500 Euro, was einer Aufstockung um 20 Stunden entspricht. Die Prämie kann als Einmalzahlung oder in Raten fließen.

Ein Beispiel: Erhöht eine Teilzeitkraft ihren Vertrag von 20 auf 25 Wochenstunden, steht ihr ein Bonus von 1.125 Euro zu. Bei einer Verdoppelung auf 40 Stunden sind die vollen 4.500 Euro möglich. Der Betrag wird netto für brutto ausgezahlt – der Arbeitnehmer erhält ihn also in voller Höhe ohne Abzüge.

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Die Hürden: Zusätzlichkeit und Zwei-Jahres-Frist

Die attraktive Prämie ist an strenge Bedingungen geknüpft, die Missbrauch verhindern sollen. Personalverantwortliche müssen drei Kernregeln beachten:

1. Die Zusätzlichkeits-Regel: Die Prämie muss eine echte Extrazahlung sein. Es ist verboten, sie aus einer geplanten Gehaltserhöhung oder einem bestehenden Bonus zu finanzieren. Sie soll ausschließlich den Mehrarbeit-Anreiz darstellen.

2. Die 24-Monats-Verpflichtung: Die erhöhte Stundenzahl muss im Arbeitsvertrag für mindestens zwei Jahre festgeschrieben werden. Wird die Arbeitszeit innerhalb dieser Frist wieder reduziert, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen. Das bedeutet für Lohnbuchhaltungen eine langfristige Dokumentationspflicht.

3. Die Sperrfrist gegen Missbrauch: Die Prämie ist generell ausgeschlossen, wenn die Beschäftigten ihre Stunden in den zwölf Monaten vor der Aufstockung reduziert hatten. Eine Ausnahme gilt für Reduzierungen vor dem 1. Juli 2025 – ein Schutz für Arbeitnehmer, die bereits vor der Gesetzesplanung ihre Stunden aus legitimen Gründen verringert hatten.

Administrative Herausforderungen für Unternehmen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes passen Softwareanbieter ihre Lohnabrechnungssysteme an. Die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Unternehmen: Sie müssen den Prozess lückenlos dokumentieren. Gemäß dem Arbeistmarktstärkungsgesetz müssen in der Personalakte vorliegen:
* Der Änderungsvertrag mit der neuen, höheren Wochenarbeitszeit.
* Der explizite Verweis auf die Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
* Die Bestätigung, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt.

Die Prämie selbst unterliegt zwar nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das höhere reguläre Monatsgehalt aus den Mehrstunden bleibt jedoch voll steuerpflichtig.

Wirtschaftlicher Kontext und erste Reaktionen

Die neue Prämie ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Arbeitskräftemobilisierung, zu dem auch die steuerfreie Aktivrente von bis zu 2.000 Euro für Rentner gehört. Ökonomen begrüßen den Ansatz, sehen aber auch Risiken. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatte zuvor betont, dass Teilzeitkräfte eine schnell wirksame Reserve sind. Kritiker fragen jedoch: Schreckt die Zweijahresfrist nicht gerade jene ab, die aus familiären Gründen auf Flexibilität angewiesen sind?

Für Unternehmen mit Personallücken bietet das Instrument eine staatlich subventionierte Möglichkeit, mit der bestehenden Belegschaft zu verhandeln. Das könnte die hohen Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter senken.

Ausblick: Erfolg hängt von der Akzeptanz ab

Steuerberater raten zu einer vorsichtigen Handhabung der 24-Monats-Regel und empfehlen Rückforderungsklauseln in den Verträgen. So können Unternehmen das Steuerrisiko abfedern, falls eine Arbeitszeitreduzierung vor Ablauf der Frist erfolgt.

Ob die Maßnahme wirkt, wird sich im ersten Halbjahr 2026 zeigen. Die Akzeptanz bei Arbeitnehmern und die Umsetzung in den Betrieben werden entscheidend sein. Bei Erfolg könnte die Prämie zum Vorbild für weitere flexible Steuermodelle auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden.

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