Tachograph-Pflicht für Transporter: Fünf Monate bis zur Deadline
31.01.2026 - 11:24:12Ab Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Für Tausende Logistikunternehmen in Deutschland beginnt damit der Endspurt zur Umrüstung ihrer Flotten.
Die Ausweitung der Tachograph-Pflicht auf leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht markiert eine Zeitenwende für die europäische Logistikbranche. Besonders Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) stehen vor erheblichen operativen und bürokratischen Herausforderungen. Die Deadline am 1. Juli 2026 ist fest gesetzt.
Die bisherige Ausnahmeregelung für die sogenannte Sprinter-Klasse läuft aus. Künftig gilt: Jedes Fahrzeug über 2,5 Tonnen, das gewerblich grenzüberschreitend unterwegs ist, benötigt einen Smart Tachograph der zweiten Generation (G2V2). Diese Vorgabe aus dem EU-Mobilitätspaket I zielt auf mehr Fairness im Wettbewerb und höhere Verkehrssicherheit ab, indem Lenk- und Ruhezeiten auch für diese Fahrzeugklasse durchgesetzt werden.
Doch es geht nicht nur um die Hardware. Laut dem Technikanbieter Aumovio müssen die Fahrzeuge vollständig in das Compliance-Management-System des Unternehmens integriert werden. Für Flottenmanager, die noch keine Umrüstung geplant haben, wird es eng. Werkstattkapazitäten könnten im zweiten Quartal 2026 knapp werden.
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Drei Schritte zur Compliance
Die Phase des Abwartens ist vorbei. Experten drängen auf drei sofortige Maßnahmen, um Strafen zu vermeiden:
1. Fahrzeuge umrüsten
Der Einbau des G2V2-Tachographen ist obligatorisch. Das neue Gerät zeichnet Grenzübertritte automatisch per Satellitennavigation (GNSS) auf und dokumentiert Be- und Entladevorgänge. Unternehmen sollten ihre Werkstatttermine jetzt buchen.
2. Fahrer- und Unternehmenskarten beantragen
Fahrer betroffener Transporter benötigen eine persönliche Fahrerkarte. Für viele ist dies eine neue Formalie, die bei Behörden wie TÜV oder DEKRA beantragt werden muss. Parallel braucht das Unternehmen eine Unternehmenskarte, um die Daten aus den Geräten auslesen und archivieren zu können.
3. Datenmanagement etablieren
Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung gilt nun auch für die 2,5-Tonner-Flotte: Fahrerkartendaten alle 28 Tage, Fahrzeugdaten alle 90 Tage. Diese Daten müssen auf Verstöße gegen das Sozialrecht überprüft werden. Spezielle Softwarelösungen wurden für den Einsatz in leichten Nutzfahrzeugen angepasst.
Die Handwerker-Klausel: Eine wichtige Ausnahme
Nicht jeder ist betroffen. Die sogenannte Handwerkerregelung bleibt bestehen. Laut den Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen von der Tachograph-Pflicht befreit, wenn:
* das Fahrzeug Material, Werkzeuge oder Maschinen transportiert, die der Fahrer für seine Arbeit benötigt,
* das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist und
* der Transport innerhalb eines Radius von 100 Kilometern vom Betriebssitz erfolgt.
Diese Ausnahme schützt Handwerksbetriebe vor zusätzlichem Bürokratieaufwand und ist besonders in Grenzregionen relevant.
Turbulenter Branchenkontext: Fahrermangel und Lieferengpässe
Die neue Regelung trifft auf einen angespannten Arbeitsmarkt. Erst am 28. Januar 2026 warnte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in einem gemeinsamen Appell mit elf Verbänden erneut vor dem kritischen Fahrermangel und forderte eine Gesamtstrategie.
Zwar soll das Mobilitätspaket durch bessere Arbeitsbedingungen den Beruf attraktiver machen. Analysten befürchten jedoch, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Transporterfahrer die Personalkrise kurzfristig verschärfen könnte. Gleichzeitig sorgt ein Bericht über Restrukturierungen beim führenden Tachographen-Hersteller Aumovio für Verunsicherung in der bereits gestressten Lieferkette.
Hohe Strafen bei Nichtbeachtung
Die deutschen Behörden kündigen strikte Kontrollen ab Juli an. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) will gezielt Transporter überprüfen.
Die Konsequenzen von Verstößen sind gravierend: Bußgelder für fehlende oder nicht kalibrierte Tachographen können in Deutschland bis zu 1.500 Euro pro Fahrzeug betragen. Im internationalen Verkehr droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs an der Grenze – mit allen Folgen für Lieferverpflichtungen.
Die nächsten fünf Monate werden zum Wettlauf gegen die Zeit. Für gemischte Flotten gilt es jetzt, den Bestand zu prüfen: Welche Fahrzeuge fallen unter die Pflicht, welche profitieren von der Ausnahme? Die effiziente, digitale Verwaltung dieser neuen Pflichten wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
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