TabStMoG vollendet: Höhere Steuern auf Zigaretten und E-Liquids ab sofort
01.01.2026 - 17:15:12Die finale Stufe der Tabaksteuerreform tritt in Kraft und verteuert E-Liquids massiv. Die Branche steht vor wirtschaftlichem Druck und neuen Compliance-Herausforderungen.
Ab heute wird Rauchen und Dampfen in Deutschland deutlich teurer. Die letzte und stärkste Stufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) ist in Kraft getreten und verteuert vor allem E-Zigaretten massiv.
Die finale Anhebung der Verbrauchsteuern markiert das Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist. Für die Branche bedeutet das: Alle ab heute in den Verkehr gebrachten Produkte müssen mit den neuen, höheren Steuerzeichen für das Jahr 2026 versehen sein. Die Neuregelung trifft konventionelle Tabakwaren, trifft die E-Zigaretten-Branche aber mit voller Wucht.
Die neuen Steuersätze im Detail
Die heute wirksame Anpassung ist die vierte und letzte geplante Erhöhung seit Verabschiedung des Gesetzes 2021. Die prozentual stärksten Sprünge verzeichnet der Markt für E-Zigaretten.
Zigaretten und Tabakerhitzer
Für klassische Zigaretten steigt die spezifische Steuer auf 12,28 Cent pro Stück, kombiniert mit einer Mengensteuer von 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises. Damit erhöht sich die steuerliche Mindestbelastung pro Zigarette spürbar. Die Folge: Der Preis für eine Standard-Schachtel mit 20 Stück steigt im Vergleich zu 2025 deutlich an. Tabakerhitzer werden weiterhin gleich behandelt wie Zigaretten, sodass die Steuerlast für Heat-not-Burn-Sticks der von herkömmlichem Tabak entspricht.
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E-Zigaretten und Substitute
Die am meisten diskutierte Änderung betrifft „Substitute für Tabakwaren“, also vor allem Liquids für E-Zigaretten. Die volumenbasierte Steuer ist ab sofort auf 0,32 Euro pro Milliliter festgesetzt.
* Alter Satz (2025): 0,26 Euro pro ml
* Neuer Satz (2026): 0,32 Euro pro ml
Diese Erhöhung bedeutet: Eine handelsübliche 10-ml-Flasche E-Liquid ist jetzt mit 3,20 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer auf die Steuer) belastet – unabhängig vom Nikotingehalt. Branchenbeobachter stellen fest, dass der Steueranteil bei Einsteigerprodukten mittlerweile den Großteil des Verkaufspreises ausmacht.
Feinschnitt und Wasserpfeifentabak
Auch andere Kategorien sind betroffen:
* Feinschnitt: Die spezifische Steuer steigt auf 61,58 Euro pro Kilogramm.
* Wasserpfeifentabak: Der Satz liegt nun bei 23,00 Euro pro Kilogramm.
Zigarren und Zigarillos bleiben von dieser speziellen Tariferhöhung weitgehend unberührt und behalten vorerst ihre bisherigen Steuerklassifikationen und -sätze.
Compliance und Zoll: Das ist jetzt zu beachten
Für Handels-Compliance-Beauftragte und Zollmakler hat die korrekte Steuerkennzeichnung ab sofort oberste Priorität.
Neue Tarifkennzeichen
Laut Generalzolldirektion sind für neue Produktionen und Importe ab heute Steuerzeichen mit den Tarifkennzeichen für 2026 verbindlich. Die Beantragungsfrist für diese neuen Marken begann bereits im November 2025. Waren, die vor heute bereits mit den Steuersätzen von 2025 versteuert und gekennzeichnet wurden, dürfen in der Regel noch für eine begrenzte Übergangszeit verkauft werden. Lager im steuerrechtlichen Suspensivverfahren müssen ihren Bestand jedoch strikt nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung trennen.
Unternehmen müssen ihre ERP-Systeme und Zollanmeldungssoftware umgehend auf die neuen Verbrauchsteuercodes aktualisieren. Die falsche Berechnungsgrundlage ab heute kann sofortige Steuernachforderungen und potenzielle Verwaltungsstrafen zur Folge haben.
Marktauswirkungen und Reaktionen der Branche
Die Umsetzung dieser Sätze beendet einen gestaffelten Fünfjahresplan, der die deutsche Steuergesetzgebung an veränderte Konsumgewohnheiten anpassen sollte.
Wirtschaftlicher Druck auf die Vaping-Branche
Der Anstieg auf 0,32 Euro pro Milliliter gilt Handelsverbänden als Stresstest für den unabhängigen Vaping-Markt. Da die Steuer auf eine 10-ml-Flasche im Vergleich zum Vorjahr um weitere 60 Cent (zzgl. MwSt.) steigt, schrumpft die Preislücke zwischen offenen Systemen und Einwegprodukten oder traditionellem Tabak.
Marktbeobachter erwarten, dass diese drastische Erhöhung zwei Trends beschleunigen könnte:
1. Umstieg auf hochkonzentriertes Nikotin: Verbraucher könnten vermehrt hochdosierte Nikotin-Shots kaufen, um sie mit unversteuerter (oder Graumarkt-)Basisfüllung zu verdünnen – was die Durchsetzung für Zollbehörden erschwert.
2. Risiken im grenzüberschreitenden Handel: Der erhebliche Preisunterschied zwischen Deutschland und EU-Nachbarländern mit niedrigeren (oder keinen) Verbrauchsteuern auf E-Liquids erhöht das Risiko für illegalen Handel und „Anti-Schmuggel“-Operationen.
Steuereinnahmen versus Gesundheitsziele
Das Bundesfinanzministerium hat die Erhöhungen stets als doppelten Zweck dargestellt: Sicherung der Staatseinnahmen und Verfolgung gesundheitspolitischer Ziele durch Anhebung der Einstiegspreise für schädliche Produkte. Suchtexperten und Branchenvertreter argumentieren jedoch seit langem, dass die hohe Besteuerung von Schadensminderungsprodukten wie E-Zigaretten Raucher vom Umstieg auf weniger schädliche Alternativen abhalten könnte.
Ausblick: Warten auf Brüssel
Mit der vollständigen Umsetzung des TabStMoG-Fahrplans tritt das deutsche Tabaksteuerregime in eine Phase der Stabilität ein – die jedoch nur vorübergehend sein könnte.
EU-Tabakbesteuerungsrichtlinie: Alle Blicke richten sich nun auf Brüssel. Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die EU-Tabakbesteuerungsrichtlinie. Sollte Ende 2026 oder 2027 ein überarbeiteter EU-weiter Rahmen für die Besteuerung neuartiger Tabakprodukte und E-Zigaretten verabschiedet werden, könnte Deutschland gezwungen sein, seine nationale Gesetzgebung erneut anzupassen, um neuen EU-Mindestsätzen oder Definitionen zu entsprechen.
Verschärfte Durchsetzung: Für das restliche Jahr 2026 werden die deutschen Zollbehörden ihre Kontrollen bei „Substituten“ voraussichtlich intensivieren, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Dazu gehören eine strengere Überwachung des Online-Verkaufs von nicht konformen ausländischen Anbietern und eine erhöhte Prüfung von „Aroma“-Produkten, die als steuerpflichtige Substitute eingestuft werden könnten, wenn sie für die Verwendung in E-Zigaretten bestimmt sind.
Unternehmen wird geraten, umgehend interne Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Waren, die ab heute die Steueraussetzung verlassen, mit den aktualisierten Steuerwerten deklariert werden.
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