Sturmtief Elli legt Deutschland lahm: Frost-Alarm für Arbeitgeber
11.01.2026 - 09:55:12Deutschland friert: Mit bis zu minus 17 Grad zwingt ein arktischer Kälteeinbruch Unternehmen zu Notmaßnahmen. Arbeitgeber in Bau und Logistik müssen nicht-essenzielle Arbeiten stoppen oder strenge Schutzvorkehrungen treffen – sonst drohen hohe Strafen.
Lebensgefährliche Kälte und ein drohender Eisregen-Montag
Das Sturmtief Elli hat über das Wochenende ganz Deutschland im Griff. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor „strengem Frost“ und schwerem Schneefall, besonders im Süden und Westen. In der Eifel und in Mittelgebirgsregionen zeigten die Thermometer am Sonntagmorgen minus 17 Grad an, in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg waren es minus 10 bis minus 13 Grad.
Die extreme Kälte ist aber nur die erste Herausforderung. Für Montag, den 12. Januar, sagen Meteorologen eine gefährliche Wetteränderung voraus: Mildere Luft aus Westen trifft auf die eisige Kälte am Boden. Die Folge könnte flächendeckender Gefrierender Regen sein, der Straßen und Baustellen in spiegelglatte Eisflächen verwandelt. Der DWD hat bereits erste Unwetterwarnungen herausgegeben. Dieser „Black Ice Monday“ stellt die größte akute Gefahr für Berufspendler und alle Außenarbeiten dar.
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„Frost Compliance“: Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten
Unter dem Schlagwort „Frost Compliance“ verschärfen Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden den Druck auf Unternehmen. Bei den aktuellen Temperaturen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine dynamische Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Konkret bedeutet das: Nicht zwingend notwendige Arbeiten im Freien müssen ausgesetzt werden.
Die Regeln sind eindeutig. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Pausenräume mindestens 21 Grad Celsius warm sein müssen. Einfache Baucontainer halten diese Temperatur bei zweistelligen Minusgraden oft nicht. Wer seine Mitarbeiter dennoch arbeiten lässt, ohne für ausreichend erwärmte Pausenräume, thermische Schutzkleidung und geeignetes Schuhwerk zu sorgen, riskiert sofortige Betriebsstilllegungen durch die Berufsgenossenschaft. Die rechtliche Lage ist klar: Bei expliziten Wetterwarnungen ist Unwissenheit kein Entschuldigungsgrund mehr.
Wirtschaft im Kälteschock: Kurzarbeit und Projektverzögerungen
Die massive Betriebsstörung hat direkte wirtschaftliche Folgen. Für viele Bau- und Logistikunternehmen wird die Arbeit bei minus 13 Grad physikalisch unmöglich oder gesetzlich verboten. Da springt der Mechanismus des Saison-Kurzarbeitergeldes ein. Firmen müssen die Wetterlage minutiös dokumentieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Das „Kältefrei“ ist jedoch kein Automatismus, sondern setzt die Unmöglichkeit des sicheren Arbeitens voraus. Angesichts der DWD-Warnungen vor „lebensgefährlicher Kälte“ ist diese Schwelle derzeit in weiten Teilen Deutschlands erreicht. Branchenbeobachter rechnen mit erheblichen Verzögerungen bei Bauprojekten im ersten Quartal 2026. Der Zusammenbruch der Logistik durch vereiste Straßen und ausgefallene Züge verschärft die Situation zusätzlich und schafft eine Art „Höhere Gewalt“, mit der jetzt auch Rechtsabteilungen kämpfen.
So bereiten sich Unternehmen auf die Eiskrise vor
Die Sicherheitsbehörden geben klare Handlungsempfehlungen für die kritischen Tage vom 11. bis 13. Januar:
* Heizung prüfen: Sicherstellen, dass Pausenräume trotz Dauerfrost stabil 21 Grad halten.
* Schutzkleidung kontrollieren: Thermische Einlagen und rutschfeste Sicherheitsschuhe zur Pflicht machen.
* Wetterwarnungen im Blick behalten: Die DWD-Prognosen zu Glatteis für Montagmorgen akribisch verfolgen.
* Lage dokumentieren: Temperaturen und Wetterdaten für spätere Kurzarbeitergeld-Anträge lückenlos protokollieren.
Die Botschaft der Aufsichtsbehörden ist unmissverständlich: Bei lebensfeindlichen Temperaturen um minus 13 Grad haben Produktionsziele hinter dem Schutz der Menschen zurückzustehen. Die Kosten von Fahrlässigkeit – sowohl humanitär als auch finanziell – sind zu hoch, um sie zu ignorieren.
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