Stromsteuer-Entlastung: Letzte 48 Stunden für Millionen-Rückzahlungen
29.12.2025 - 08:21:12Deutsche Unternehmen müssen bis Mittwoch Anträge auf Stromsteuer-Entlastung für 2024 stellen – sonst verfallen Ansprüche in Millionenhöhe. Gleichzeitig bringt ein neues Gesetz Planungssicherheit.
Nur noch 48 Stunden – bis Mitternacht am 31. Dezember 2025 bleibt energieintensiven Betrieben in Deutschland Zeit, ihre Anträge auf Stromsteuer-Entlastung für das vergangene Jahr einzureichen. Für viele Industrieunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe geht es um sechs- oder siebenstellige Summen. Wer die Frist verpasst, verliert seinen Anspruch unwiderruflich. Besondere Dringlichkeit herrscht, weil es der erste Antragszyklus unter dem neuen Fördersystem ist – der alte „Spitzenausgleich“ gilt nicht mehr.
„Die Uhr tickt unerbittlich“, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Anders als bei vielen behördlichen Fristen gibt es hier keine Gnadenfrist. Alle Anträge auf Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG für das Kalenderjahr 2024 müssen bis zum Jahresende beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
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Der Paragraph ermöglicht es produzierenden Unternehmen, die Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) zu senken. Da sie über ihre Stromrechnung den vollen Satz von 20,50 Euro/MWh zahlen, erhalten sie 20,00 Euro pro MWh zurück. Bei einem Verbrauch von 50.000 MWh – in der Industrie keine Seltenheit – summiert sich die Erstattung auf eine Million Euro.
Die Zollverwaltung rechnet mit einem letzten Ansturm auf ihre elektronischen Systeme. Die Frist endet dieses Jahr an einem Mittwoch, was die Lage für Steuerabteilungen zusätzlich verschärft.
Neues System: Der „Spitzenausgleich“ ist Geschichte
Ein häufiger Fehler in diesen Tagen: Unternehmen suchen nach den Formularn für den alten „Spitzenausgleich“. Doch diese Förderung nach § 10 StromStG lief bereits Ende 2023 aus und gilt nicht für das Antragsjahr 2024.
Früher mussten Betriebe für den Spitzenausgleich ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen. Die neue Entlastung nach § 9b kommt ohne diese bürokratische Hürde aus. „Das vereinfacht den Prozess, hat aber vor allem bei kleineren Betrieben für Verwirrung gesorgt“, erklärt eine Steuerberaterin aus Frankfurt. Die Verwendung veralteter Formulare kann zur Ablehnung oder Verzögerung führen – doch das größte Risiko bleibt, den Stichtag zu verpassen.
Gesetzliche Klarheit: Entlastung wird dauerhaft
Während die Unternehmen unter Zeitdruck Anträge für 2024 stellen, hat die Politik gerade langfristige Planungssicherheit geschaffen. Der Bundesrat verabschiedete am 19. Dezember das „Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“. Es wurde bereits am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neuregelung macht die befristete Steuerermäßigung zu einer dauerhaften Maßnahme. Ursprünglich sollte die Absenkung auf den EU-Mindestsatz Ende 2025 auslaufen. Jetzt gilt sie ab 2026 unbefristet weiter. „Das ist ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland“, kommentiert ein Partner einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Das Gesetz enthält auch Erleichterungen für die Elektromobilität. Nutzer bidirektionaler Ladestationen gelten nun nicht mehr als Energieversorger – eine Vereinfachung für Firmenflotten.
Last-Minute-Check: Das ist jetzt zu tun
Für alle, die in den letzten Stunden antreten: Der Weg führt zwingend über das Zoll-Portal. Papieranträge sind für gewerbliche Ansprüche kaum noch möglich. Notwendig ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat.
Zu den benötigten Daten gehören:
* Der gesamte Stromverbrauch des Jahres 2024
* Der Nachweis, dass der Strom für betriebliche Zwecke im produzierenden Gewerbe genutzt wurde
* Der Code der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2003)
Steuerexperten raten: Sollten die endgültigen Abrechnungsdaten der Versorger noch fehlen, sollte dennoch auf Basis ablesbarer Zählerstände ein Antrag gestellt werden. Korrekturen sind später möglich. „Die Priorität muss sein, den Anspruch vor Mitternacht im System zu haben“, so der dringende Appell aus einer Steuerkanzlei.
Die Botschaft der Behörden ist eindeutig: Die digitalen Pforten schließen sich am Mittwochabend endgültig. Für Tausende deutsche Unternehmen entscheidet sich dann, ob sie sich hohe Energiekosten aus dem Vorjahr zurückholen – oder auf sie verzichten müssen.
PS: Bei Erstattungen in sechs- oder siebenstelliger Höhe lohnt sich ein prüfungssicheres Vorgehen – Formfehler oder fehlende Dokumentation können Ansprüche gefährden. Ein kostenloser Spezialreport zur Umsatzsteuer bietet Praxis-Tipps zur korrekten Dokumentation großer Steueransprüche, zur Vorbereitung auf mögliche Betriebsprüfungen und zu typischen Fehlern bei Abrechnungen, die zu Nachforderungen führen. Nutzen Sie die Checklisten, um Ihre Steuerprozesse jetzt zu sichern. Jetzt Umsatzsteuer-Spezialreport sichern


