Produktion/Absatz, Wettbewerb

Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

27.11.2023 - 10:59:50

Netzbetreiber dürfen künftig bei Überlastung Strombezug einschränken

"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden." Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Neue Regeln gelten ab Januar

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es. Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem im gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungn sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Europaabgeordnete warnen vor Einfluss von Algorithmen bei X und Meta Die Grünen-Fraktion im Europaparlament wirft den Tech-Konzernen X und Meta vor, unter anderem durch technische Tricks die öffentliche Meinung zu manipulieren und damit die Demokratie zu gefährden. (Politik, 09.01.2025 - 17:30) weiterlesen...

Prüfer sehen Mängel bei Preisregeln von Kartenzahlungen in EU Verbraucher in der EU könnten einem Bericht des Europäischen Rechnungshofes zufolge unter in der Staatengemeinschaft geltenden Regeln zur Festlegung von Preisen bei digitalen Zahlungen leiden. (Wirtschaft, 09.01.2025 - 17:21) weiterlesen...

Gericht droht Nord Stream 2 mit Konkurs im Mai Die hoch verschuldete Betreibergesellschaft der Nord Stream 2-Pipeline hat überraschend einen weiteren Aufschub zur Einigung mit Gläubigern erhalten, um einen Konkurs abzuwenden. (Boerse, 09.01.2025 - 15:44) weiterlesen...

Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? BGH prüft Urheberschutz Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock JE00BS44BN30-Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. (Boerse, 09.01.2025 - 15:28) weiterlesen...

Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? BGH prüft Urheberschutz Handelt es sich bei Birkenstock JE00BS44BN30-Sandalen um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. (Boerse, 09.01.2025 - 12:04) weiterlesen...

Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die Verlängerung Im Rechtsstreit um eine milliardenschwere Mobilfunk-Auktion des Jahres 2019 möchte die Bundesnetzagentur nicht klein beigeben. (Boerse, 09.01.2025 - 11:35) weiterlesen...