Steuerzahlung: Heute endet die Schonfrist für Unternehmen
15.01.2026 - 10:01:12Für deutsche Unternehmen und Selbstständige läuft heute die letzte Frist ab: Wer seine Umsatz- und Lohnsteuer für Dezember 2025 nicht bis zum Ende des Tages überwiesen hat, muss mit sofortigen Säumniszuschlägen rechnen.
Der 15. Januar als kritische Deadline
Die heutige Frist ergibt sich aus einer besonderen Kalenderkonstellation. Eigentlich wäre der 10. Januar der Stichtag gewesen. Da dieser jedoch auf einen Samstag fiel, verlagerte sich der gesetzliche Zahlungstermin auf Montag, den 12. Januar. Das Finanzamt gewährt für Überweisungen eine dreitägige Schonfrist – sie endet heute, am Donnerstag, den 15. Januar.
Wichtig zu wissen: Die Schonfrist gilt als Ganzes. Kommt die Zahlung erst am Freitag an, verfällt der gesamte Schonfrist-Schutz. Die Verspätungszuschläge werden dann rückwirkend ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag (12. Januar) berechnet, nicht erst ab Freitag.
Hohe Strafen bei Verspätung
Die finanziellen Folgen einer verspäteten Zahlung sind erheblich. Der Säumniszuschlag beträgt pauschal 1 Prozent der gerundeten Steuerschuld für jeden begonnenen Monat. Bereits eine Verspätung von wenigen Tagen führt damit zu einer effektiven Jahresbelastung von 12 Prozent.
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Für ein mittelständisches Unternehmen mit einer Umsatzsteuerschuld von 50.000 Euro bedeutet das: Eine verspätete Zahlung löst sofort einen Zuschlag von 500 Euro aus. Der Bundesfinanzhof hat diese Praxis als rechtmäßiges Druckmittel zur Durchsetzung der Zahlungsdisziplin bestätigt.
Letzte-Minute-Überweisung: Vorsicht vor Fallstricken
Wer heute noch überweist, sollte technische Hürden bedenken. In der vergangenen Woche gab es regional, etwa in Bayern, sporadisch Wartungsarbeiten beim ELSTER-Portal. Solche Störungen werden nur in Ausnahmefällen als Entschuldigung für eine Verspätung anerkannt.
Steuerberater raten dringend zur Nutzung von Echtzeitüberweisungen. Klassische SEPA-Überweisungen, die erst am späten Nachmittag ausgelöst werden, könnten erst am Freitag beim Finanzamt eingehen – und wären damit zu spät.
Neuerungen im Steuerjahr 2026
Die aktuelle Frist fällt in eine Phase steuerlicher Veränderungen. Seit Jahresbeginn gelten mehrere Entlastungen, die auch die Liquiditätsplanung von Unternehmen beeinflussen:
- Der Grundfreibetrag liegt nun bei 12.348 Euro.
- Das Kindergeld wurde auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht.
- Neu ist die Aktivrente, die Rentnern unter bestimmten Bedingungen einen steuerfreien Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro ermöglicht.
Diese Änderungen bedeuten für viele Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand bei der Lohnabrechnung. In Kombination mit Software-Updates und den verkürzten Arbeitswochen nach den Feiertagen steigt so das Risiko, Zahlungstermine zu übersehen.
So vermeiden Sie künftige Fristen-Stress
Der einfachste Weg, den Termindruck in Zukunft zu umgehen, ist ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Finanzamts. Ist ein solches Mandat erteilt, gilt die Steuerschuld pünktlich zum Fälligkeitstag als bezahlt – vorausgesetzt, das Konto ist gedeckt. Die Verantwortung für den fristgerechten Einzug liegt dann bei der Behörde, nicht beim Steuerpflichtigen.
Für alle, die noch kein Lastschriftmandat eingerichtet haben, bleibt heute nur eine Priorität: Sicherstellen, dass das Geld für die Dezember-Steuern noch heute auf dem Konto des Finanzamts landet.
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