Steuerzahlerbund, Umsatzsteuer-Regeln

Steuerzahlerbund klärt neue Umsatzsteuer-Regeln für Gastronomie

16.01.2026 - 13:53:12

Mit der Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes für Speisen gelten ab 2026 vereinfachte Pauschalregeln für Kombi-Angebote. Der Steuerzahlerbund schafft Klarheit zur Anwendung der 30-Prozent- und 15-Prozent-Schlüssel.

Der Bund der Steuerzahler hat am heutigen Freitag dringend benötigte Klarheit für Gastronomen geschaffen. Anlass ist die dauerhafte Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent auf Speisen zum Jahresbeginn. Die neuen Vereinfachungsregeln sollen den bürokratischen Aufwand für Kombi-Angebote deutlich reduzieren.

Die Rückkehr der Steuer-Spaltung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Nach zwei Jahren mit dem vollen Satz von 19 Prozent bedeutet das zwar steuerliche Entlastung. Doch gleichzeitig kehrt ein altes Problem zurück: das Aufteilungsgebot.

Denn Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Bei einzelnen Posten auf der Rechnung ist die Trennung einfach. Doch wie soll ein Restaurantbetreiber den korrekten Steueranteil berechnen, wenn ein Pauschalpreis für ein Sonntagsbrunch-Buffet oder ein “Burger & Drink”-Angebot gilt? Genau hier setzen die neuen Klarstellungen des Steuerzahlerbundes an.

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Die 30-Prozent-Lösung für Buffets und Flatrates

Das Bundesfinanzministerium hat in seiner Richtlinie vom Dezember 2025 eine pauschale Aufteilungsmethode autorisiert. Für Kombi-Angebote mit Speisen und Getränken – also typische Buffets oder All-inclusive-Party-Pakete – dürfen Gastronomen nun vereinfacht rechnen.

Die neue “30/70-Regel” sieht vor:
30 Prozent des Gesamtpreises werden Getränken zugerechnet und mit 19 Prozent besteuert.
– Die verbleibenden 70 Prozent gelten als Speisenanteil und unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent.

Diese Vereinfachung gilt ausdrücklich nur für Leistungen, bei denen der genaue Getränkeanteil im Einzelfall nicht bestimmbar ist. Ohne diese Pauschalregelung müssten Betriebe theoretisch den exakten Konsum jedes Gastes dokumentieren – bei einem “All-you-can-eat”-Buffet ein praktisch unmögliches Unterfangen.

Hotellerie profitiert von angepasstem Schlüssel

Auch für die Hotellerie gibt es eine wichtige Anpassung. Bei Business-Packages (Servicepauschalen), die Frühstück mit Leistungen wie Internet oder Parken bündeln, hat sich der pauschale Aufteilungsschlüssel geändert.

Der neue “15/85-Schlüssel” für Hotels:
– Nur noch 15 Prozent des Paketpreises unterliegen dem vollen Steuersatz von 19 Prozent (für die standardbesteuerten Leistungen).
85 Prozent profitieren vom ermäßigten Satz von 7 Prozent (für Übernachtung und Verpflegung).

Bisher waren oft 20 Prozent als standardbesteuerter Anteil akzeptiert worden. Der Steuerzahlerbund rät Hoteliers dringend, ihre Kassensysteme umgehend auf die neue 15-Prozent-Berechnung umzustellen.

Rechtssicherheit durch Nichtbeanstandungsregelung

Der Steuerzahlerbund begrüßt die Klarstellung ausdrücklich. Es handle sich um Nichtbeanstandungsregelungen. Das bedeutet: Die Finanzbehörden akzeptieren diese Pauschalberechnungen, ohne im Einzelfall den exakten Speisen-Getränke-Anteil nachweisen zu verlangen – vorausgesetzt, die Methode wird konsequent angewendet.

Praktisch rät der Verband allen Betrieben zu drei Schritten:
1. Kassensysteme prüfen: Stellen Sie sicher, dass für Kombi-Tasten automatisch die 30-Prozent-Aufteilung erfolgt.
2. Angebote dokumentieren: Kennzeichnen Sie klar, welche Menüpunkte als “Kombi-Angebote” behandelt werden.
3. Langfristverträge prüfen: Bei Catering-Verträgen mit Firmenkantinen müssen Preise und Steuerberechnungen möglicherweise angepasst werden.

Hintergrund: Eine wechselvolle Steuergeschichte

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie hat in den letzten Jahren eine Achterbahnfahrt erlebt:
* 2020–2023: Reduzierter Satz von 7 Prozent als Corona- und Energiekrisen-Hilfe.
* 2024–2025: Rückkehr zum vollen Satz von 19 Prozent mit Protesten der Branche.
* Ab 2026: Dauerhafte Wiedereinführung der 7 Prozent für Speisen.

Die heutige Klarstellung des Steuerzahlerbundes macht deutlich: Zwar sinkt die Steuerlast, doch die Komplexität der Berechnung hat im Vergleich zur Einheitssatz-Ära der letzten zwei Jahre deutlich zugenommen.

Einheitssatz für alle Leistungen? Nicht in Sicht

Einige Branchenvertreter fordern weiterhin einen einheitlichen ermäßigten Satz für alle gastronomischen Leistungen – inklusive Getränke. Das würde das Aufteilungsproblem komplett beseitigen. Die Bundesregierung signalisiert jedoch aufgrund haushaltspolitischer Zwänge kein Interesse an einer solchen Maßnahme.

Für das laufende Jahr 2026 bleibt Gastronomen daher vorerst nur der Weg über die 30-Prozent- und 15-Prozent-Pauschalen. Der Steuerzahlerbund kündigte an, die praktische Anwendung weiter zu beobachten und sich für zusätzliche Vereinfachungen einzusetzen.

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