Steuervergünstigungen 2025: Deutschlands dreistufiges Investitions-Paket
26.11.2025 - 09:40:12Die Bundesregierung hat mit dem Investitionsbooster eine degressive Abschreibung von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter bis Ende 2027 eingeführt. Zudem bleibt die 5-Prozent-Regel für Wohngebäude bestehen.
Deutschland rüstet steuerlich auf – und wer den Durchblick verliert, lässt Geld liegen. Mit dem Wachstumschancengesetz von März 2024, dem Sofortprogramm Steuerinvestitionen vom Juli 2025 und dem kurz vor der Verabschiedung stehenden Jahressteuergesetz 2025 hat die Bundesregierung ein komplexes Dreischichten-System geschaffen. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, die Wirtschaft aus der Stagnation holen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Diese Woche beraten Steuerexperten und Wirtschaftsverbände intensiv über die praktische Anwendung der neuen Regelungen. Im Fokus: die Wechselwirkung zwischen der verschärften degressiven Abschreibung von 30 Prozent und den laufenden Anpassungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Die Botschaft ist klar – wer jetzt investiert, kann deutlich mehr absetzen als noch vor einem Jahr.
Der “Investitionsbooster”: 30 Prozent degressive Abschreibung
Das Herzstück der aktuellen Steuerreform ist der sogenannte Investitionsbooster für bewegliche Wirtschaftsgüter. Am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet, ermöglicht er Unternehmen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Viele Unternehmer verschenken jedes Jahr tausende Euro bei Abschreibungen. Unser kostenloser 19‑seitiger Leitfaden “Abschreibung von A‑Z” erklärt verständlich, wie Sie den neuen Investitionsbooster, die degressive AfA und Sonderabschreibungen praktisch anwenden und so Liquidität sofort verbessern. Mit konkreten Praxisbeispielen, einer Checkliste zur richtigen Dokumentation und klaren Hinweisen zu Fristen – ideal für Geschäftsführer und Steuerverantwortliche. Kostenlosen Abschreibungs-Guide herunterladen
Die wichtigsten Eckpunkte der 30-Prozent-Regel:
- Förderfähig: Bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung
- Zeitraum: Anschaffung/Herstellung zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
- Obergrenze: Maximal 30 Prozent oder das Dreifache der linearen Abschreibung
- Ablösung: Ersetzt die temporären Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz 2024 für diesen Zeitraum
Wohnungsbau: Die 5-Prozent-Regel bleibt zentral
Während der Investitionsbooster Ausrüstungsgüter im Visier hat, setzt der Wohnungssektor weiterhin auf die im März 2024 beschlossenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes. Die 5-prozentige degressive Abschreibung für Wohngebäude bleibt auch Ende November 2025 ein zentrales Instrument für die angeschlagene Baubranche.
Die Regel gilt für Neubauten, bei denen der Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 unterzeichnet wurde. Anders als bei der linearen Abschreibung von 3 Prozent ermöglicht die 5-Prozent-Regelung eine deutlich schnellere Refinanzierung der Baukosten in den ersten Jahren.
Branchenverbände haben kürzlich die Bedeutung dieser Planungssicherheit unterstrichen. „Mit der bis 2029 gesicherten 5-Prozent-AfA haben Projektentwickler einen verlässlichen Horizont, auch wenn andere Förderprogramme schwanken”, betonte ein Sprecher der Bauindustrie Anfang des Monats.
Thesaurierungsbegünstigung: Der Weg zu 25 Prozent
Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist die Besteuerung thesaurierter Gewinne seit Jahren ein heikles Thema. Das ursprüngliche Wachstumschancengesetz hatte die Anwendbarkeit der Regelung nach § 34a EStG bereits verbessert – doch das Sofortprogramm vom Juli 2025 ging noch einen entscheidenden Schritt weiter.
Wie im Juli verabschiedet, hat sich die Bundesregierung zu einer schrittweisen Senkung der effektiven Steuerlast auf einbehaltene Gewinne verpflichtet. Das Ziel: Bis zum Steuerjahr 2032 soll der Satz auf 25 Prozent sinken und damit näher an die Körperschaftsteuer für GmbHs heranrücken.
Der aktuelle Stand Ende 2025:
* Verstärkte Nutzung: Die 2024 beschlossenen Verbesserungen, darunter höhere Gewerbesteuer-Freibeträge, schlagen sich nun vollständig in den Steuerbescheiden 2025 nieder.
* Künftige Absenkungen: Der im Juli beschlossene Stufenplan soll ab den kommenden Jahren greifen. Die ersten substanziellen Reduzierungen werden für die Veranlagungszeiträume ab 2028 erwartet.
Jahressteuergesetz 2025: Was kommt noch?
Parallel läuft die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2025, das sich aktuell in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens befindet. Nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums vom 15. September 2025 dürften Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch vor Jahresende final beschließen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf:
* Umsatzsteuer-Klarstellungen: Präzisierungen zur verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, die seit 1. Januar 2025 gilt.
* Steuerfreigrenzen: Mögliche Anpassungen bei den Freigrenzen für Photovoltaikanlagen und Updates im Gemeinnützigkeitsrecht.
* Technische Korrekturen: Änderungen, um das Zusammenspiel zwischen Wachstumschancengesetz und dem neuen Investitionsbooster reibungslos zu gestalten.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die massive Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten 2025 spiegelt die Dringlichkeit wider, mit der die Bundesregierung auf die wirtschaftliche Flaute reagiert. Indem sie den Investitionsbooster vom Juli 2025 auf das Wachstumschancengesetz vom März 2024 aufsetzt, haben die Gesetzgeber ein „Doppeldecker-System” geschaffen, das sofortige Investitionsanreize setzen soll.
Steuerberater mahnen allerdings zur Vorsicht: Die Komplexität ist gestiegen. „Unternehmen müssen jetzt zwischen drei unterschiedlichen Abschreibungsregimes unterscheiden – je nach genauem Anschaffungsdatum”, erklärt ein Steuerexperte aus einer führenden Münchner Kanzlei. „Eine präzise Dokumentation der Anschaffungszeitpunkte war noch nie so wichtig wie heute.”
Die drei Regime im Überblick:
1. Standard-Regelungen: Lineare Abschreibung nach den Dauernormen
2. Wachstumschancengesetz 2024: Degressive AfA bis 20 Prozent für Anschaffungen zwischen April und Dezember 2024
3. Investitionsbooster 2025: Degressive AfA bis 30 Prozent für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027
Handlungsempfehlungen für die kommenden Wochen
Wer bis Jahresende noch Investitionen plant, sollte genau rechnen. Die 30-Prozent-Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 – wer in der zweiten Jahreshälfte Maschinen oder Fahrzeuge angeschafft hat, profitiert automatisch. Entscheidend ist die korrekte Zuordnung und Dokumentation im Anlageverzeichnis.
Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2025 im Dezember werden weitere technische Klarstellungen erwartet. Unternehmen sollten ihre Investitionspläne für 2026 und 2027 daraufhin überprüfen, ob eine Verlagerung von Anschaffungen in den Förderzeitraum sinnvoll ist.
Die Kombination aus Wachstumschancengesetz und den 2025er-Erweiterungen signalisiert einen langfristigen Willen zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Ob die Maßnahmen tatsächlich die erhoffte Investitionswelle auslösen, werden die Konjunkturberichte der kommenden Quartale zeigen.
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick auf Basis der Rechtslage vom 26. November 2025. Steuergesetze können sich ändern. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
PS: Sie planen Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung? Der Gratis-Report “Abschreibung von A‑Z” fasst die neuen Regeln kompakt zusammen – von der 30‑Prozent-AfA über die 5‑Prozent-Regel für Wohngebäude bis zu praktischen Sonderabschreibungen. Nutzen Sie die Checkliste zur korrekten Dokumentation von Anschaffungszeitpunkten und vermeiden Sie teure Zuordnungsfehler. Jetzt den 19‑seitigen PDF‑Leitfaden gratis sichern


