Steuerreform erleichtert Mieterstrom und Ladesäulen für Vermieter
07.01.2026 - 02:31:12Die Bundesregierung hat die steuerlichen Hürden für Wohnungsunternehmen gesenkt, die Solarstrom oder Ladeinfrastruktur betreiben. Kern der Reform ist eine erhöhte Steuerfreigrenze, die mehr Spielraum für Investitionen in die Energiewende am Gebäude schaffen soll.
Bagatellgrenze steigt auf 50.000 Euro
Die wichtigste Änderung im Steueränderungsgesetz 2025, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, betrifft die sogenannte Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie wurde von 45.000 auf 50.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Diese Grenze ist vor allem für gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften und -vereine entscheidend.
Diese Körperschaften sind normalerweise von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Der Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom an Mieter oder ins Netz gilt jedoch als wirtschaftliche Betätigung. Überschritt der Umsatz hieraus bisher die alte Grenze, konnte der gesamte steuerbegünstigte Status gefährdet sein. Die neue, höhere Schwelle gibt mehr Luft, um Photovoltaik-Anlagen auszubauen, ohne sofort steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Photovoltaik-Anlagen und der Verkauf von selbst erzeugtem Strom an Mieter können überraschende Umsatzsteuerfallen bedeuten – das führt zu Nachzahlungen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Der kostenlose Umsatzsteuer-Report erklärt praxisnah, wann Umsatzsteuer anfällt, wie Sie Vorsteuer richtig geltend machen und welche Besonderheiten bei PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur zu beachten sind. Speziell für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Vermieter konzipiert. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide für Photovoltaik herunterladen
Klarheit für gewerbliche Wohnungsunternehmen
Für gewerbliche Immobilienunternehmen, die die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nutzen, bleibt die relative Grenze von 20 Prozent der Mieteinnahmen aus Solarstromverkauf bestehen. Doch auch hier schafft die neue, absolute Obergrenze von 50.000 Euro mehr Planungssicherheit und ein einheitlicheres Regelwerk.
Die Reform beseitigt damit eine zentrale Bremse für die Energiewende im Gebäudebestand. Bislang schreckten viele Vermieter vor Solaranlagen zurück, weil der bürokratische und steuerliche Aufwand den potenziellen Ertrag oft überwog. Jetzt können Genossenschaften größere Anlagen installieren oder mehr Ladesäulen betreiben, bevor komplexe Steuerfolgen greifen.
Schub für Photovoltaik und E-Mobilität erwartet
Marktbeobachter verzeichnen bereits jetzt ein gestiegenes Interesse von Wohnungsgesellschaften an Photovoltaik. Die klare Einordnung des Betriebs von Ladeinfrastruktur als zulässige Nebentätigkeit – solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden – gibt Vermietern zusätzliche Sicherheit. In Zeiten des Fachkräftemangels sind solche nachhaltigen Gebäudeausstattungen ein wichtiges Argument bei der Wohnungssuche.
Die Reaktionen aus der Immobilien- und Steuerberaterbranche fallen vorsichtig positiv aus. Verbände der Wohnungswirtschaft begrüßen die Anhebung als längst überfällige Anpassung, hatten sich aber teilweise eine Grenze von 60.000 Euro gewünscht.
Der Fokus liegt nun auf der praktischen Umsetzung. Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich noch in diesem Quartal konkrete Berechnungsleitfäden veröffentlichen. Bleibt die Frage: Reicht der neue Puffer aus, wenn die Energiepreise wieder stark steigen? Für 2026 ist der Rahmen jedoch gesetzt und sendet ein klares Signal für mehr Investitionen in eine klimafreundliche Wohninfrastruktur.
PS: Planen Sie größere Solaranlagen oder mehr Ladesäulen? Vermeiden Sie teure Fehler bei der Umsatzsteuer und sichern Sie Ihre Liquidität: Der Gratis-Report zeigt kompakt, welche Regeln für Kleinunternehmer, Vorsteuerabzug und USt‑Voranmeldung bei Photovoltaik gelten – plus Checkliste für Vermieter. Kostenloser Download per E‑Mail. Jetzt Gratis-Report zur Umsatzsteuer für Vermieter anfordern


