Steuerreform, Mehrwertsteuer-Senkung

Steuerreform 2026: Mehrwertsteuer-Senkung für Gastronomie und digitale Pflicht

16.01.2026 - 07:13:12

Die deutsche Steuerpolitik startet mit zwei zentralen Neuerungen: Die Gastronomie profitiert von einem dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz, während Unternehmen sich auf die schrittweise Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung vorbereiten müssen.

Die deutsche Steuerpolitik startet mit weitreichenden Neuerungen ins Jahr 2026. Im Fokus stehen eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Entlastung für die Gastronomie und der verpflichtende Startschuss für die digitale Rechnung.

Die Reformen basieren auf dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Wachstumschancengesetz. Sie verfolgen eine Doppelstrategie: Einerseits sollen gezielt belastete Branchen gestärkt, andererseits die Digitalisierung der Finanzprozesse vorangetrieben werden. Das Bundesfinanzministerium hat bereits die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung 2026 veröffentlicht.

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Dauerhaft sieben Prozent: Gastronomie erhält Planungssicherheit

Ab sofort gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die während der Corona-Pandemie eingeführte temporäre Regelung ist damit entfristet worden. Sie gilt für den Verzehr vor Ort in Restaurants, aber auch für Caterer und Verpflegungsangebote in Kantinen, Schulen oder Krankenhäusern. Getränke bleiben vom reduzierten Satz ausgenommen und werden weiter mit 19 Prozent besteuert.

Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung für die Branche und ihre Kunden auf rund 3,6 Milliarden Euro. Für viele Betriebe bedeutet dies nach Jahren der Unsicherheit endlich langfristige Kalkulationssicherheit. Experten sehen darin ein wichtiges Signal zur Stabilisierung eines zentralen Wirtschaftszweigs mit hoher Beschäftigungswirkung.

Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht

Während die Gastronomie entlastet wird, müssen sich andere Branchen auf neue digitale Pflichten einstellen. Das Wachstumschancengesetz führt schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht.

Für 2026 gelten jedoch noch Übergangsfristen. Bis zum Jahresende sind weiterhin Papierrechnungen oder PDFs (mit Einverständnis des Empfängers) zulässig. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar bis Ende 2027 Zeit. Dennoch raten Experten zu einer frühzeitigen Umstellung, da die technische und organisatorische Anpassung Zeit benötigt. Ziel ist es, Buchhaltungsprozesse zu verschlanken und Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen.

Bürokratieabbau für den Mittelstand

Neben diesen großen Blöcken bringt die Reform weitere Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. So wurde der Schwellenwert für die Befreiung von der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung angehoben: Statt bisher 1.000 Euro liegt die Grenze jetzt bei 2.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr.

Ebenfalls angehoben wurde die Umsatzschwelle für die Beantragung der Ist-Versteuerung. Hier wird die Steuer erst bei Zahlungseingang fällig, nicht schon bei Rechnungsstellung. Die Möglichkeit, dieses Verfahren zu nutzen, besteht nun für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro – vorher lag die Grenze bei 600.000 Euro. Zudem sind Kleinunternehmer im Sinne des Paragrafen 19 UStG nun grundsätzlich von der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit, es sei denn, das Finanzamt fordert sie explizit an.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Aus den Neuregelungen ergibt sich konkreter Handlungsbedarf. Gastronomen müssen ihre Kassensysteme und die Buchhaltung umgehend auf den dauerhaften Steuersatz von sieben Prozent für Speisen umstellen.

Alle anderen Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um ihre Prozesse auf die E-Rechnung vorzubereiten. Dazu gehört die Prüfung der vorhandenen Buchhaltungssoftware, die Schulung von Mitarbeitern und die Abstimmung mit Geschäftspartnern. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, alle Entlastungspotenziale auszuschöpfen und Fallstricke bei der Digitalisierung zu vermeiden.

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