Steuerreform, Netto

Steuerreform 2026: Mehr Netto für Millionen Deutsche

17.01.2026 - 08:31:12

Ein umfangreiches Steuerentlastungspaket mit höherem Grundfreibetrag, angepassten Tarifen und einer neuen Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist ab sofort gültig.

Ab heute gilt in Deutschland ein umfangreiches Steuerentlastungspaket. Die Bundesregierung erhöht den Grundfreibetrag, passt die Steuertarife an und reformiert die Pendlerpauschale. Millionen Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige sollen so mehr Geld im Portemonnaie behalten.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Die erste und wichtigste Neuerung betrifft den Grundfreibetrag. Er steigt von 12.096 auf 12.348 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Für gemeinsam veranlagte Paare verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Diese Anpassung soll das steuerfreie Existenzminimum sichern und kommt automatisch bei der Lohnsteuer zum Tragen.

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Kampf gegen die kalte Progression

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung der kalten Progression. Dieser Effekt sorgt dafür, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen durch einen höheren Steuersatz aufgefressen werden. Dagegen wirken nun angepasste Tarifeckwerte.

  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro.
  • Der Reichensteuersatz (45 Prozent) bleibt unverändert ab 277.826 Euro fällig.

Die Tarifstufen wurden um etwa zwei Prozent nach oben verschoben. So soll verhindert werden, dass Bürger durch bloßen Inflationsausgleich in eine höhere Steuerprogression rutschen.

Neue Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Besonders spürbar wird die Reform für Berufspendler. Die Entfernungspauschale wird radikal vereinfacht und erhöht.

Ab sofort gilt ein Pauschalbetrag von 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Diese Änderung entlastet vor allem Menschen mit kürzeren Arbeitswegen deutlich.

Weitere Entlastungen für Familien und Ehrenamt

Das Maßnahmenpaket umfasst noch weitere wichtige Punkte:

  • Kindergeld steigt um vier Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind.
  • Die Ehrenamtspauschale wird auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben.
  • In der Gastronomie gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
  • Die Solizuschlag-Freigrenze steigt auf eine festzusetzende Einkommensteuer von 20.350 Euro.

Warum jetzt? Eine Reaktion auf die Inflation

Die Reform ist eine direkte Antwort auf die hohe Inflation der vergangenen Jahre. Die Politik will die Kaufkraft der Bürger stärken und den privaten Konsum stabilisieren. Doch wie viel Netto wirklich übrig bleibt, hängt vom Einzelfall ab.

Ökonomen weisen darauf hin, dass parallel steigende Sozialversicherungsbeiträge die Steuerentlastung für viele schmälern könnten. Die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung wurden zum Jahreswechsel ebenfalls angehoben.

Die neuen Regeln bilden die Grundlage für alle Lohnabrechnungen in 2026. Die Diskussion über weitere steuerpolitische Schritte – wie eine geplante Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ab 2027 – läuft bereits.

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