Steuerreform, Geld

Steuerreform 2026: Mehr Geld und weniger Bürokratie für Sportvereine

04.01.2026 - 11:21:11

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue, vereinfachte Steuerregeln für Deutschlands Sportvereine. Die Reform entlastet Zehntausende Amateurclubs finanziell und bürokratisch – ein lang geforderter Schritt.

Die zentralen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2025 sind seit Neujahr in Kraft. Sie bedeuten mehr Spielraum bei den Einnahmen und erleichterte Buchführung für die rund 87.000 Vereine im Land. Für Vorstände und Kassenwarte heißt das: Die Finanzplanung für 2026 muss umgehend angepasst werden.

Der Kern der Reform ist die Anhebung der Zweckbetriebs-Grenze. Diese liegt nun bei 50.000 Euro statt wie bisher bei 45.000 Euro. Konkret bedeutet das: Erzielt ein gemeinnütziger Verein mit Sportveranstaltungen wie Turnieren oder Ligaspielen nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr, fallen diese Einnahmen unter den begünstigten Zweckbetrieb.

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Der finanzielle Vorteil ist erheblich. Umsätze im Zweckbetrieb unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent oder sind sogar ganz befreit. Überschreitet ein Verein die Grenze und rutscht in den „steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“, greift dagegen der volle Steuersatz von 19 Prozent.

„Die Erhöhung gibt den Vereinen mehr Luft“, erklärt ein Steuerexperte. Viele Clubs hätten durch die Inflation nominell höhere Einnahmen, ohne wirklich mehr Geld zur Verfügung zu haben. Die neue Grenze schützt sie davor, wegen leicht gestiegener Ticket- oder Startgelder in eine höhere Steuerklasse zu fallen. Mehr Nettoeinnahmen bleiben für Sportgeräte, Jugendförderung und Instandhaltung.

Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität

Neben der direkten Steuerentlastung bringt die Reform erhebliche administrative Erleichterungen. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe – etwa für Vereinsgaststätten oder Werbeeinnahmen – wurde ebenfalls auf 50.000 Euro angehoben.

Für kleinere Vereine entfällt zudem eine große Hürde: Die komplexe Sphärenzuordnung. Bisher musste jeder Cent einer von vier steuerlichen „Sphären“ zugeordnet werden. Für Vereine mit wirtschaftlichen Einnahmen unter 50.000 Euro entfällt diese Pflicht jetzt. Das senkt den Buchhaltungsaufwand für ehrenamtliche Kassenwarte erheblich und minimiert das Risiko, wegen Fehlern den Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.

Eine weitere wichtige Neuerung: Die Schwelle für die zeitnahe Mittelverwendung wurde mehr als verdoppelt, von 45.000 auf 100.000 Euro. Vereine unter dieser Grenze müssen nicht mehr nachweisen, dass sie ihre Einnahmen innerhalb von zwei Jahren für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben haben. Das gibt mehr Planungssicherheit für größere Anschaffungen oder Rücklagen.

Attraktivere Aufwandsentschädigungen für Engagierte

Die Steuerreform honoriert auch das persönliche Engagement. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben. Die allgemeine Ehrenamtspauschale für Vorstände und Helfer steigt von 840 auf 960 Euro.

Diese Anpassungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen freiwilliges Engagement attraktiver machen. Vereine können ihren Trainern und Funktionären nun höhere, steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen. Das könnte helfen, qualifizierte Kräfte zu gewinnen und zu halten.

Zugleich wurde der Haftungsschutz für Ehrenamtliche gestärkt. Für Personen mit Einnahmen bis zu 3.300 Euro jährlich gilt nun ein besserer Schutz vor persönlicher Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit.

Was die Reform für die Praxis bedeutet

Die Änderungen gehen auf eine lange Forderung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zurück. Die bisherigen Grenzen galten als nicht mehr zeitgemäß.

Experten warnen jedoch vor falscher Sicherheit. Größere Vereine, die die 50.000-Euro-Grenze regelmäßig überschreiten, müssen weiterhin strategisch planen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Option für den Zweckbetrieb wählen. Für die große Mehrheit der reinen Amateurvereine aber schafft die Reform wertvollen Spielraum und weniger Bürokratie.

Die Harmonisierung verschiedener Grenzen auf 50.000 Euro wird als Schritt zu einem verständlicheren Steuerrecht für den Vereinssektor gewertet. Die Vereine sind nun gefordert, ihre Beitrags- und Gebührenstrukturen zu prüfen, um die neuen Freiräume optimal zu nutzen.

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