Steuerjahr 2026: Diese Änderungen kommen jetzt auf Arbeitnehmer zu
20.11.2025 - 18:41:12Die Steuerrevolution für Pendler ist beschlossene Sache. Ab Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale vom ersten Kilometer an – und auch bei der Bewirtung bahnt sich eine überraschende Kehrtwende an.
Was lange diskutiert wurde, nimmt nun konkrete Formen an: Das Jahressteuergesetz 2025 bringt tiefgreifende Veränderungen für Millionen deutscher Arbeitnehmer und Unternehmen. Während Pendler aufatmen können, müssen Betriebe ihre Reisekostenabrechnung grundlegend überdenken. Die Uhr tickt – denn die Antragsfrist für Lohnsteuerermäßigungen 2026 hat bereits begonnen.
Der wohl größte Coup im Steuerpaket: Die zweistufige Pendlerpauschale verschwindet. Bisher galt 2025 noch ein Flickenteppich – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, danach 38 Cent. Ab 2026 zahlt der Fiskus einheitlich 38 Cent pro Kilometer, und zwar vom Startpunkt an.
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“Das ist eine spürbare Entlastung für alle, die täglich zur Arbeit fahren”, betonen Steuerexperten von Lohnsteuer-kompakt. Für einen Arbeitnehmer mit 30 Kilometern Arbeitsweg summiert sich die Mehrerstattung auf mehrere hundert Euro jährlich. Die höheren Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen direkt – kein Wunder also, dass die Reaktionen überwiegend positiv ausfallen.
Für Arbeitgeber bedeutet die Reform vor allem eines: Vereinfachung der Lohnbuchhaltung. Keine komplizierten Staffelungen mehr, keine fehleranfälligen Berechnungen. Die Umstellung der Payroll-Systeme sollte bis Jahresende abgeschlossen sein.
Bewirtungskosten: 7 Prozent Mehrwertsteuer kehren zurück
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, die Geschäftsessen abrechnen? Nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung Ende 2023 galt 2024 und 2025 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Restaurant-Speisen. Der Gesetzentwurf sieht nun eine dauerhafte Rückkehr zu 7 Prozent vor – ein Geschenk für die gebeutelte Gastronomie.
Die steuerliche Praxis wird komplexer:
Vorsteuerabzug: Firmen können künftig nur noch 7 Prozent Vorsteuer auf Speisen geltend machen, statt bisher 19 Prozent. Getränke bleiben beim Standardsatz von 19 Prozent. Rechnungen müssen also sauber aufgeschlüsselt sein.
Abzugsfähigkeit: Die bewährte 70-Prozent-Regel für Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben bleibt unangetastet – vorausgesetzt, die formalen Anforderungen an den Bewirtungsbeleg sind erfüllt.
Branchenkenner sehen die Maßnahme zweischneidig. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug profitieren von niedrigeren Bruttokosten. Großkonzerne hingegen verlieren beim Input-Tax-Abzug.
Verpflegungsmehraufwand: Stabilität im Inland, Spannung im Ausland
Während bei Pendlerpauschale und Bewirtung die Post abgeht, herrscht bei den Verpflegungspauschalen Ruhe an der Heimatfront. Die Sätze für 2025 gelten unverändert: 14 Euro bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit (24 Stunden).
Aus dem Bundesfinanzministerium verlautet bislang nichts über Erhöhungen für 2026. Doch Unternehmen mit internationalen Geschäftsreisen sollten wachsam bleiben. Traditionell veröffentlicht das BMF im Dezember die aktualisierten Auslandstagegelder für das kommende Jahr.
“Wir rechnen in den nächsten Wochen mit dem Schreiben zu den Auslandspauschalen 2026”, erklärt ein Haufe-Sprecher. Angesichts globaler Inflationstrends seien Anpassungen für teure Geschäftszentren wie New York, London oder Tokio wahrscheinlich. Bis zur Veröffentlichung gelten die 2025er-Sätze als Referenz.
Lohnsteuerermäßigung: Jetzt handeln für 2026
Kann sich das monatliche Netto schon ab Januar erhöhen? Die Antwort lautet ja – aber nur für diejenigen, die ab 17. November 2025 einen Antrag stellen. Die Frist für die Lohnsteuerermäßigung 2026 läuft offiziell.
Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten – etwa durch die neue Pendlerpauschale oder umfangreiche Dienstreisen – können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser wird direkt in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen. Der Vorteil: Die Steuerersparnis wirkt sich sofort aus, statt erst bei der Steuererklärung 2027.
Der Antrag läuft digital über das ELSTER-Portal. Wer zögert, verschenkt bares Geld – denn ohne Freibetrag behält der Arbeitgeber zunächst zu viel Lohnsteuer ein.
Zeitplan: Was jetzt ansteht
November 2025: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2026 über ELSTER stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Wochen – früh kümmern lohnt sich.
Dezember 2025: Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens zu Auslandstagegeldern 2026. Unternehmen sollten ihre Reisekostenrichtlinien entsprechend aktualisieren.
1. Januar 2026: Inkrafttreten der einheitlichen 38-Cent-Pauschale und der neuen Mehrwertsteuerregelung – vorbehaltlich der finalen Zustimmung des Bundesrats.
Das Jahressteuergesetz durchläuft derzeit die letzten parlamentarischen Hürden. Firmen sind gut beraten, ihre Reisekostensoftware und internen Richtlinien bis Jahresende anzupassen. Die Reform kommt – und sie kommt schneller als mancher denkt.
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