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Steuerfreie Überstundenzuschläge ab Januar 2026 in Kraft

26.12.2025 - 10:51:12

Ab Neujahr können Millionen Beschäftigte Überstundenzuschläge netto kassieren. Die Bundesregierung setzt damit einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

BERLIN – Der Weg für steuerfreie Überstundenzuschläge ist frei. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember tritt die Neuregelung wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft. Kern der Reform: Zuschläge für geleistete Überstunden bleiben künftig von der Lohnsteuer befreit. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen spürbaren Anreiz, mehr zu arbeiten – und so die Produktivität in der deutschen Wirtschaft zu steigern.

Die neue Regelung betrifft gezielt die Zuschläge für Mehrarbeit. Sie gilt nicht für den Grundlohn. Konkret bedeutet das: Erhält ein Beschäftigter für eine Überstunde einen Aufschlag von 25 Prozent auf seinen normalen Stundensatz, wird genau dieser Aufschlag nicht mehr versteuert. Die Befreiung ist auf Zuschläge bis zu dieser Höhe begrenzt, analog zu den bereits bestehenden Regelungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

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Allerdings bleibt ein Teil der Abgaben bestehen. „Die Zuschläge sind zwar lohnsteuerfrei, unterliegen aber in der Regel weiterhin den Sozialversicherungsbeiträgen“, erklärt Steuerexpertin Dr. Julia Lehmann. Ein kompletter „Brutto-für-Netto“-Effekt ist also nicht zu erwarten. Dennoch sollen auf dem Konto deutlich höhere Netto-Auszahlungen für Mehrarbeit ankommen.

Kritikpunkt: Fokus auf Vollzeitkräfte

Eine zentrale und umstrittene Einschränkung des Gesetzes ist sein Fokus auf Vollzeitbeschäftigte. Den steuerfreien Bonus gibt es nur für Überstunden, die zusätzlich zur regulären Vollzeitwoche geleistet werden. Die Definition von „Vollzeit“ orientiert sich dabei an den geltenden Tarifverträgen, meist zwischen 34 und 40 Wochenstunden.

Die Regierung begründet diese Grenze mit der Absicht, einen Substitutionseffekt zu verhindern. Es soll nicht attraktiv werden, die vertragliche Arbeitszeit zu reduzieren, um dann steuerbegünstigte Überstunden zu machen. Gewerkschaften kritisieren diese Beschränkung scharf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer Benachteiligung von Teilzeitkräften, unter denen besonders viele Frauen sind, und einer Verschärfung des Gender Pay Gaps.

Schneller Gesetzgebungsprozess vor Weihnachten

Der Weg des Steueränderungsgesetzes 2025 durch die Institutionen war ein Sprint. Nach der Einigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im April 2025 passierte der Entwurf am 4. Dezember den Bundestag. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu, sodass die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember erfolgen konnte.

„Die Veröffentlichung ist der letzte Schritt unserer Leistungsagenda“, so ein Sprecher des Finanzministeriums. „Ab dem 1. Januar wird zusätzlicher Einsatz spürbar im Netto-Gehalt belohnt.“ Die Eile unterstreicht die Dringlichkeit, mit der die Politik die Fachkräftelücke angehen will. Sie setzt auf steuerliche Anreize, um die „stille Reserve“ im bestehenden Arbeitsmarkt zu mobilisieren.

Herausforderung für die Lohnabrechnung

Für die Unternehmen beginnt nun ein Wettlauf mit der Zeit. Personalabteilungen und Gehaltssoftware müssen bis zur ersten Lohnabrechnung 2026, die meist Ende Januar oder im Februar erfolgt, auf den neuen Stand gebracht werden. Der Arbeitgeberverband BDA sieht die nun gewonnene Rechtsklarheit positiv, warnt aber vor praktischen Umsetzungshürden in der kurzen Frist.

Das Bundesfinanzministerium kündigte an, Anfang Januar ein verwaltungstechnisches Schreiben (BMF-Schreiben) nachzulegen. Dieses soll offene Detailfragen klären, etwa zur genauen Berechnung bei nicht-tarifgebundenen Beschäftigten. Für Millionen Arbeitnehmer könnte die erste Gehaltsabrechnung des neuen Jahres somit eine erfreuliche Überraschung bereithalten – vorausgesetzt, sie sind bereit für zusätzliche Stunden.

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