Steuerfreie Pauschalen für Ehrenamtliche steigen deutlich
10.01.2026 - 23:54:12Ab sofort profitieren Millionen Ehrenamtliche in Deutschland von höheren steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelungen schaffen mehr finanziellen Spielraum für Trainer, Übungsleiter und Vereinsvorstände.
Berlin, 10. Januar 2026 – Das neue Steuerjahr beginnt mit einem starken Signal der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement. Wie das Bundesfinanzministerium und verschiedene Branchenverbände diese Woche bestätigten, wurden die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten spürbar angehoben. Erstmals seit Jahren wurden die sogenannte Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale nach oben korrigiert – eine sofortige finanzielle Entlastung für Engagierte in Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden und Bildungseinrichtungen.
Die spürbarste Änderung betrifft die Übungsleiterpauschale. Sie liegt nun bei 3.300 Euro pro Jahr statt wie bisher bei 3.000 Euro. Qualifizierte Kräfte können damit mehr verdienen, ohne auf diesen Betrag Einkommensteuer oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Pauschale gilt für pädagogische, künstlerische oder betreuende Tätigkeiten.
„Diese Erhöhung kommt zur rechten Zeit“, kommentiert ein Steuerexperte von Haufe. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten bleibe die Aufwandsentschädigung so attraktiv für qualifiziertes Personal. Ein Verein kann einem Trainer nun bis zu 275 Euro monatlich steuerfrei zahlen – 25 Euro mehr als bisher. Profitieren werden vor allem:
* Trainer und Coaches in Sportvereinen
* Chorleiter und Dirigenten
* Dozenten an Volkshochschulen
* Betreuungskräfte in der Alten- oder Behindertenhilfe
Auch allgemeine Ehrenamtspauschale wird erhöht
Neben den speziellen pädagogischen Rollen wird auch die allgemeine Ehrenamtspauschale aufgestockt. Sie steigt von 840 auf 960 Euro jährlich. Ehrenamtliche in administrativen oder unterstützenden Funktionen können damit bis zu 80 Euro pro Monat steuerfrei erhalten.
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Diese pauschale Anerkennung gilt für ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die nicht unter die Trainer-Kategorie fallen. Typische Beispiele sind:
* Vorstandsmitglieder (Kassenwarte, Vorsitzende)
* Platzwarte und Geräteverwalter
* Schiedsrichter im Amateursport
* Reinigungskräfte in Vereinsheimen
Der Bayerische Tennis-Verband (BTV) begrüßt die Änderungen als „mehr finanziellen Spielraum“ für die Vereine. Im Gegensatz zur Übungsleiterpauschale ist diese Entschädigung nicht an pädagogische Qualifikationen gebunden. Sie würdigt so die „stillen Helfer“, die den Vereinsbetrieb am Laufen halten.
Weniger Bürokratie und besserer Haftungsschutz
Ein weniger beachteter, aber entscheidender Aspekt der Neuregelung ist die Synchronisierung des Haftungsprivilegs. Rechtsanalysen vom 8. Januar zeigen: Die Grenze für den Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit für Vereinsmitglieder und Vorstände wurde an die neue Übungsleiterpauschale angeglichen.
Bisher waren Ehrenamtliche oft nur bis zur Höhe ihrer Aufwandsentschädigung oder der alten Pauschalengrenzen geschützt. Das neue Gesetz stellt klar, dass der Haftungsschutz nun bis zur neuen Grenze von 3.300 Euro reicht. Dies soll das persönliche finanzielle Risiko für Menschen verringern, die Verantwortung in Vereinen übernehmen.
Zusätzlich wird die bürokratische Last für gemeinnützige Organisationen gelockert. Die Umsatzgrenze für steuerbegünstigte „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ – etwa der Verkauf von Speisen auf einem Vereinsfest – wurde von 45.000 auf 50.000 Euro angehoben. Kleinere Vereine können so etwas mehr Umsatz mit geselligen Veranstaltungen erzielen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus sofort zu gefährden.
Eingebettet in größeres Steuerentlastungspaket
Die Verbesserungen für Ehrenamtliche sind Teil eines umfassenderen Steuerentlastungspakets für 2026. Der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen ist auf 12.348 Euro für Alleinstehende gestiegen. Zudem gilt die Pendlerpauschale nun einheitlich ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent – eine Maßnahme besonders für Beschäftigte in ländlichen Regionen.
Für die Gastronomie, die oft eng mit Vereinsaktivitäten verbunden ist, wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Dies gibt Vereinsgaststätten und lokalen Restaurants mehr Planungssicherheit.
Die Anpassungen sollen den Ehrenamtlichen-Sektor stabilisieren, der in den letzten Jahren mit Nachwuchssorgen kämpfte. Für Kassierer und Vereinsbuchhalter gilt es nun, Gehaltssysteme und Verträge anzupassen, um die neuen Höchstbeträge voll auszuschöpfen. Steuerberater empfehlen, alle Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen im ersten Quartal 2026 zu überprüfen.
Branchenstimmen fordern bereits, künftige Anpassungen dynamisch an die Inflation zu koppeln, um den realen Wert der Pauschalen langfristig zu erhalten. Für den Moment bedeuten die Erhöhungen jedoch eine konkrete finanzielle Verbesserung für Millionen Engagierte in Deutschland.
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