Steuerfreie Pauschalen für Ehrenamt steigen deutlich
01.01.2026 - 17:02:12Ab sofort können Millionen Engagierte in Deutschland mehr steuerfrei hinzuverdienen. Das Jahressteuergesetz 2025 erhöht die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale spürbar – ein Schub für den Vereinssport und das bürgerschaftliche Engagement.
Neue Freibeträge: 3.300 und 960 Euro gelten sofort
Seit dem 1. Januar 2026 hat sich die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr erhöht. Sie gilt für pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten wie die von Sporttrainern, Chorleitern oder Dozenten an Volkshochschulen.
Parallel steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich. Dieser breitere Freibetrag deckt allgemeinere Vorstands- und Verwaltungstätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen ab, etwa für Kassenwarte oder Platzwarte.
Für einen Übungsleiter bedeutet die Anhebung im Monatsschnitt 275 statt bisher 250 steuerfreie Euro. Bei der Ehrenamtspauschale sind es 80 statt 70 Euro monatlich. Das Bundesfinanzministerium will damit den gesellschaftlichen Wert der Freiwilligenarbeit anerkennen und steigende Kosten abfedern.
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Gesetzespaket stärkt Engagement und Rechtssicherheit
Die Erhöhungen sind Teil des sogenannten „Engagement-Stärkungs-Pakets“, das der Bundestag im Dezember 2025 verabschiedete. Die neuen Beträge gelten rückwirkend zum Jahresbeginn 2026. Vereine sollten ihre Abrechnungssysteme und Vereinbarungen daher umgehend anpassen.
Rechtsexperten weisen auf eine wichtige Begleitwirkung hin: Die Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche passen sich automatisch an. Die Grenze für den Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit liegt nun ebenfalls bei 3.300 Euro – ein wichtiger zusätzlicher Schutz für Engagierte.
Mehr Spielraum für Mehrfach-Engagements und Vereine
Die neuen Regeln bieten mehr Flexibilität für Menschen mit mehreren Ehrenämtern. Die Pauschalen bleiben getrennt und können kombiniert werden, wenn die Tätigkeiten klar unterscheidbar sind. Ein Jugendtrainer (Übungsleiterpauschale), der gleichzeitig Kassenwart (Ehrenamtspauschale) ist, kann so bis zu 4.260 Euro jährlich steuerfrei erhalten.
Zudem erleichtert die Reform die Bürokratie für Vereine. Die Grenze für „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ bei steuerbegünstigten Körperschaften wurde von 45.000 auf 50.000 Euro angehoben. Kleinere Vereine, die Feste oder Sportveranstaltungen organisieren, müssen seltener Steuererklärungen abgeben.
Erste Anpassung seit 2021 – Reaktion auf gestiegene Kosten
Es ist die erste Erhöhung seit 2021. Die Steigerung um etwa 10 Prozent bei der Übungsleiter- und 14 Prozent bei der Ehrenamtspauschale übertrifft leicht die kumulierte Inflation der vergangenen Jahre. Verbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatten jedoch noch deutlichere Sprünge auf 3.600 bzw. 1.200 Euro gefordert.
Aus Sicht der Vereinslandschaft ist die Anpassung überfällig. Steigende Energie- und Mobilitätskosten belasten Engagierte, die oft mit dem eigenen Auto zu Trainings oder Sitzungen fahren. Die höheren Pauschalen wirken wie ein pauschaler Ausgleich für diese versteckten Kosten des Ehrenamts.
Ausblick: Fokus liegt jetzt auf der praktischen Umsetzung
Steuerexperten rechnen damit, dass das Bundeszentralamt für Steuern noch dieses Quartal aktualisierte Richtlinien für die Steuerformulare „Anlage N“ und „Anlage S“ veröffentlicht. Die automatische Indexierung der Pauschalen bleibt indes politisch umstritten. Für 2027 sind zunächst keine weiteren Erhöhungen geplant.
Vereine und Organisationen sollten die neuen Vorteile jetzt aktiv an ihre Mitglieder kommunizieren. In der anstehenden Saison 2026 könnten die höheren Freibeträge ein starkes Argument bei der Gewinnung neuer Engagierter sein.
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