Steuerfreie Ladekosten: Pauschale fürs Homeoffice-Laden fällt weg
29.01.2026 - 04:52:12Ab sofort müssen Arbeitgeber den Stromverbrauch für Elektro-Dienstwagen daheim exakt abrechnen. Die bisherige Pauschale ist Geschichte – das bringt neue Bürokratie für Firmen und Mitarbeiter.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue, verschärfte Regelung für das Laden von Elektro-Dienstwagen am privaten Arbeitsplatz. Die einfache Pauschale, mit der Unternehmen die Heim-Ladekosten ihrer Mitarbeiter pauschal und steuerfrei erstatten konnten, wurde abgeschafft. Stattdessen ist jetzt ein exakter, zählerbasierter Nachweis des Stromverbrauchs Pflicht. Diese Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF) stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten vor administrative und technische Herausforderungen.
Ende der bequemen Pauschale
Bislang war die Abrechnung simpel: Firmen zahlten eine monatliche, steuerfreie Pauschale zwischen 15 und 70 Euro. Die Höhe hing davon ab, ob es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid handelte und ob am Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit bestand. Diese pauschale Abgeltung war vor allem wegen ihrer bürokratischen Einfachheit beliebt – ein Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs war nicht nötig.
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Doch diese Praxis lief mit dem 31. Dezember 2025 aus. Grundlage ist ein BMF-Schreiben vom November 2025. Seit dem Jahreswechsel müssen alle Erstattungen für das private Laden auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch basieren, um steuerfrei zu bleiben. Das Ziel: ein genaueres und gerechteres System. Der Preis ist ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Pflicht zum exakten Nachweis per Zähler
Kern der neuen Vorgabe ist der lückenlose Nachweis jeder einzelnen Ladesession daheim. Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht nicht mehr aus. Der geladene Strom muss durch ein separates Messgerät erfasst und dokumentiert werden.
Ende der bequemen Pauschale
Wallbox mit integriertem Zähler: Viele moderne Heimladestationen besitzen bereits einen Stromzähler, der die nötigen Daten aufzeichnet.
Separate stationäre oder mobile Zähler: Ein extra Zähler kann für den Ladeanschluss installiert oder ein mobiles Messgerät genutzt werden.
Fahrzeugeigene Messsysteme: Manche modernen E-Autos protokollieren Ladedaten selbst – diese können unter Umständen ebenfalls als Nachweis dienen.
Ohne eine dieser dokumentierbaren Methoden ist eine steuerfreie Erstattung nicht mehr möglich. Unternehmen und Mitarbeiter müssen also ihre Technik überprüfen.
Zwei Wege zur Berechnung der Erstattung
Sobald der Kilowattstunden-Verbrauch (kWh) exakt vorliegt, bietet das BMF zwei Berechnungsmethoden für die Geldrückerstattung an. Firmen müssen sich für ein Kalenderjahr und pro Mitarbeiter für eine Methode entscheiden.
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Erstattung zum individuellen Strompreis: Hier wird der persönliche Arbeitspreis des Mitarbeiters pro kWh zugrunde gelegt. Der Mitarbeiter muss dazu seinen Stromliefervertrag beim Arbeitgeber vorlegen. Diese Option lohnt sich besonders für Beschäftigte mit überdurchschnittlich hohen Stromkosten.
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Erstattung zum Durchschnittspreis: Zur Vereinfachung erlaubt das BMF die Nutzung eines offiziellen Durchschnittspreises für Haushaltsstrom, den das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Für 2026 liegt dieser Pauschalwert bei etwa 34 Cent pro kWh. So umgehen Unternehmen den Aufwand, hunderte individuelle Stromverträge zu prüfen.
Mehr Bürokratie für die Firmenflotten
Die Reform zielt darauf ab, ungenaue Steuervorteile zu verhindern und einen rechtssicheren Rahmen für die wachsende Elektromobilität zu schaffen. Die alte Pauschale spiegelte die stark schwankenden Verbräuche und Kosten nicht wider.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem mehr Aufwand. Fuhrparkmanager müssen neue Prozesse etablieren, um die detaillierten Ladedaten ihrer Mitarbeiter zu sammeln, zu prüfen und zu archivieren. Firmenwagenrichtlinien müssen angepasst und die neuen Pflichten klar kommuniziert werden. Für manche Mitarbeiter könnte die Umstellung eine Investition in eine messfähige Wallbox notwendig machen.
Handlungsdruck für Fuhrparkverantwortliche
Unternehmen, die ihre Abrechnungsprozesse nicht anpassen, gehen ein hohes steuerliches Risiko bei der nächsten Betriebsprüfung ein. Experten raten zu schnellem Handeln.
Die wichtigsten Schritte sind: Den technischen Stand der privaten Ladeinfrastruktur bei den Mitarbeitern erfassen, sich für eine Erstattungsmethode entscheiden und gegebenenfalls auf Dienstleister setzen, die automatisierte Lösungen für die Erfassung und Abrechnung anbieten. Während das Laden auf dem Firmengelände weiterhin steuerfrei ist und Strom von öffentlichen Säulen weiterhin per Beleg erstattet werden kann, sind die Regeln für die heimische Steckdose endgültig verschärft.
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