Steuererleichterung: Höhere Abzugsfähigkeit für Unterhaltszahlungen
03.01.2026 - 12:32:12Ab 2026 können Steuerzahler deutlich mehr für die Unterstützung von Angehörigen von der Steuer absetzen. Doch die Finanzämter achten streng auf die Zahlungswege.
Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Familienmitgliedern wird für Steuerzahler attraktiver. Zum Jahresbeginn 2026 ist der Höchstbetrag für abzugsfähige Unterhaltszahlungen nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf 12.348 Euro gestiegen. Das sind 252 Euro mehr als noch 2025. Die Anpassung folgt automatisch der Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags und bietet spürbare Entlastung in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten. Steuerberater mahnen jedoch zur Vorsicht: Die Anerkennung der Zahlungen hängt streng von der korrekten Dokumentation ab.
Höhere Freibeträge entlasten Familien
Die wichtigste Neuerung betrifft die Obergrenze für den Abzug. Der Höchstbetrag für den Unterhaltsabzug ist von 12.096 Euro (2025) auf nun 12.348 Euro angehoben worden. Dieser Betrag kommt zum Tragen, wenn Steuerzahler Personen unterstützen, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
Passend zum Thema Nachweispflichten: Ein kostenloses MeinElster-E-Book zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Unterhaltszahlungen korrekt in der Steuererklärung erfassen, Überweisungsbelege prüfsicher ablegen und Daueraufträge als Nachweis nutzen. Praktische Ausfüllhilfen und Tipps zur Berichtigung von Steuerbescheiden helfen, typische Fehler zu vermeiden – gerade wenn die Finanzämter strenger prüfen. Jetzt kostenlosen MeinElster-Guide sichern
Typische Beispiele sind:
* Ältere Eltern mit geringer Rente.
* Volljährige Kinder in Ausbildung, die das 25. Lebensjahr überschritten haben.
* Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ohne nennenswertes Einkommen oder Vermögen.
Zusätzlich zu diesem Grundbetrag können die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung des Empfängers abgesetzt werden. Diese Aufwendungen kommen on top, sodass die gesamte Steuerentlastung für viele Familien deutlich über 13.000 Euro liegen kann.
Vorsicht bei der Zahlungsabwicklung
Während die finanziellen Spielräume wachsen, bleiben die bürokratischen Hürden hoch. Die Finanzverwaltung setzt die bereits verschärften Nachweisregeln konsequent um. Für das Veranlagungsjahr 2026 gilt mehr denn je: Nur was klar nachvollziehbar ist, wird anerkannt.
Laut aktuellem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) werden Unterhaltszahlungen grundsätzlich nur akzeptiert, wenn sie per Überweisung auf ein Konto des Empfängers geleistet werden.
* Barzahlungen: Direkte Geldübergaben werden von den Finanzämtern zunehmend abgelehnt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Empfänger in einem Land lebt, in dem Überweisungen nachweislich unmöglich sind – ein seltener Fall.
* Digitale Dienste: Zahlungen via PayPal oder ähnlichen Fintech-Apps können problematisch sein, wenn die Transaktion die Identität des Empfängers nicht zweifelsfrei belegt. Die sicherste Methode bleibt die direkte Banküberweisung.
Steuerberater raten, einen Dauerauftrag mit dem Verwendungszweck „Unterhalt“ einzurichten. Dies schafft eine lückenlose und prüfsichere Dokumentation für die Steuererklärung 2026.
Abzug hängt vom Einkommen des Empfängers ab
Der volle Abzugsbetrag von 12.348 Euro steht nicht in jedem Fall zur Verfügung. Seine Höhe wird streng anhand der finanziellen Verhältnisse des Unterstützten berechnet.
* Eigene Einkünfte: Hat der Empfänger eigenes Einkommen, das den Jahresfreibetrag von 624 Euro übersteigt, wird jeder weitere Euro vom maximal abziehbaren Betrag abgezogen. Dazu zählen Renten, Mieteinnahmen oder bestimmte Sozialleistungen.
* Vermögensgrenze: Der Unterstützte muss bedürftig sein. Verfügt er über nennenswertes Vermögen – in der Regel mehr als 15.500 Euro – kann das Finanzamt den Abzug ganz versagen. Eine angemessene selbstgenutzte Immobilie wird dabei meist nicht berücksichtigt.
Bei Unterhalt für im Ausland lebende Angehörige kann der Abzugsbetrag weiter gekürzt werden. Grundlage ist die sogenannte Ländergruppeneinteilung, die die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
Hintergrund: Anpassung an die Inflation
Die Erhöhung auf 12.348 Euro ist Teil einer größeren Strategie, steuerliche Freibeträge an die Teuerung anzupassen. Indem der Unterhaltshöchstbetrag an den Grundfreibetrag gekoppelt ist, soll das steuerfreie Existenzminimum nicht nur für den Zahlenden, sondern auch für den Unterstützten gewahrt bleiben.
Finanzexperten sehen die rund 2,1-prozentige Erhöhung jedoch kritisch. Sie gleiche die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel, von denen Geringverdiener besonders betroffen sind, oft nur knapp aus. Daher gewinnt die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge zusätzlich abzusetzen, für viele Gutverdiener zunehmend an Bedeutung.
Was Steuerzahler jetzt tun sollten
Blickt man auf das restliche Jahr 2026, deuten sich weitere Vereinfachungen an. Die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung könnte künftig die automatische Abgleichung von Daten, wie der Steuer-ID des Empfängers, ermöglichen.
Bis dahin gilt: Steuerzahler sollten ihre monatlichen Unterhaltszahlungen anpassen, um den neuen Jahresbetrag voll auszuschöpfen. Bei einer gleichmäßigen Verteilung entspricht das etwa 1.029 Euro pro Monat. Wer noch keinen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte dies umgehend nachholen, um die steuerliche Entlastung für das gesamte Jahr optimal zu nutzen.
PS: Sie möchten bei einer möglichen Prüfung auf der sicheren Seite sein? Das kostenlose MeinElster‑E‑Book erklärt kompakt, welche Nachweise Finanzämter beim Unterhaltsabzug erwarten, wie Sie Überweisungsbelege digital organisieren und worauf es bei einer Berichtigung des Steuerbescheids ankommt. Schnell downloaden und Ihre Unterlagen prüfsicher machen. MeinElster-E‑Book herunterladen


