Steuererklärung, Letzte

Steuererklärung 2021: Letzte Chance für tausende Euro verfällt am Mittwoch

28.12.2025 - 09:25:12

Die Frist für freiwillige Steuererklärungen für das Jahr 2021 läuft am 31. Dezember 2025 ab. Wer nicht handelt, verliert den Anspruch auf durchschnittlich über 1.000 Euro Erstattung.

Für Millionen Deutsche läuft am Silvesterabend eine entscheidende Frist ab: Wer für das Steuerjahr 2021 noch eine freiwillige Steuererklärung einreichen will, muss bis zum 31. Dezember 2025 handeln. Nach diesem Stichtag sind alle Ansprüche auf eine Rückzahlung verjährt – das Geld ist für immer verloren. Die Finanzämter gewähren keine Verlängerung.

Die Vier-Jahres-Frist: Ein hartes Ende

Das deutsche Steuerrecht räumt Arbeitnehmern vier Jahre Zeit ein, eine freiwillige Erklärung abzugeben. Für das Jahr 2021 endet diese Festsetzungsfrist mit dem Jahreswechsel. Im Gegensatz zu den verlängerten Abgabefristen für Pflichtveranlagungen während der Corona-Pandemie gilt für freiwillige Erklärungen die starre Regel. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH warnen eindringlich: Ist das Formular nicht bis 23:59 Uhr am 31. Dezember beim Finanzamt eingegangen, verfällt der Anspruch.

Klarstellung zur Verwechslungsgefahr

Häufig kommt es zu Verwirrung mit den „Corona-Verlängerungen“. Diese galten nur für Pflichtveranlagungen.
* Steuerjahr 2020: Die Frist für freiwillige Erklärungen lief bereits am 31. Dezember 2024 ab.
* Steuerjahr 2021: Hier gilt die aktuelle „Last-Minute“-Frist bis zum kommenden Mittwoch.

Warum sich die Mühe lohnt: Im Schnitt über 1.000 Euro zurück

Die freiwillige Erklärung ist für die meisten ein lukratives Geschäft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhalten neun von zehn Antragstellern eine Rückzahlung. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag liegt bei etwa 1.095 Euro.

Besonders das Jahr 2021 bietet Potenzial. Viele Arbeitnehmer hatten pandemiebedingt hohe Ausgaben, etwa für das Homeoffice. Zu den typischen Profiteuren einer Nachforderung zählen:

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  • Pendler mit langen Arbeitswegen
  • Auszubildende und Studierende mit hohen Ausbildungskosten
  • Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV/IV
  • Arbeitnehmer mit variablem Einkommen oder nicht ganzjähriger Beschäftigung

Diese Posten für 2021 nicht vergessen

Bei der Erstellung der Erklärung sollten spezifische Regelungen von 2021 berücksichtigt werden, die sich von heutigen unterscheiden.

1. Die Homeoffice-Pauschale

2021 konnten Arbeitnehmer 5 Euro pro Tag für das reine Arbeiten von zu Hause ansetzen, maximal für 120 Tage (600 Euro). Dieser Betrag ging in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ein. Nur wer insgesamt mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hatte, senkte damit die Steuerlast.

2. Die erhöhte Pendlerpauschale

Ab dem 21. Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit galt 2021 ein erhöhter Satz von 35 Cent pro Kilometer. Diese Entlastung für Vielfahrer wurde angesichts steigender Spritpreise eingeführt.

3. Individuelle Werbungskosten

Über die 1.000-Euro-Pauschale hinaus konnten Ausgaben geltend gemacht werden für:
* Arbeitsmittel wie Laptops oder Bürostühle
* Fachliteratur
* Fortbildungskosten
* Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro)

Bin ich wirklich „freiwillig“? Eine kritische Prüfung

Die Unterscheidung zwischen Pflicht und Freiwilligkeit ist essenziell. Freiwillig sind Sie in der Regel, wenn Sie 2021:
* in Steuerklasse I oder IV waren,
* keine Lohnersatzleistungen (wie Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen haben und
* keine weiteren Einkünfte (z.B. aus Vermietung) über 410 Euro hatten.

Achtung: Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhielt, war verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Die Frist hierfür ist bereits vor Jahren abgelaufen. Wer in diese Kategorie fällt und noch nichts eingereicht hat, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen und sollte umgehend aktiv werden.

So schaffen Sie es noch vor der Frist

Bei der knappen Zeit sind Papier-Einreichungen riskant. Steuerexperten raten dringend zur elektronischen Abgabe.
* ELSTER: Das offizielle Portal der Finanzverwaltung benötigt ein Zertifikat, dessen Beantragung bis zu zwei Wochen dauern kann – zu lang.
* Steuer-Apps: Kommerzielle Anbieter wie Taxfix oder WISO ermöglichen eine sofortige Übermittlung. Das ist für Last-Minute-Filer die praktikabelste Option.

Maßgeblich ist der Eingang auf dem Server der Finanzbehörden bis 23:59 Uhr am 31. Dezember.

Und danach? Der Blick auf 2022

Ist die Frist für 2021 um Mitternacht verstrichen, rückt das Steuerjahr 2022 in den Fokus. Die freiwillige Abgabefrist endet hier am 31. Dezember 2026. Für 2022 gelten bereits verbesserte Rahmenbedingungen: Die Werbungskostenpauschale stieg auf 1.200 Euro, der Grundfreibetrag auf 10.347 Euro.

Doch zunächst gilt die volle Aufmerksamkeit dem Jahr 2021. Ein letzter Check der Unterlagen könnte sich auszahlen – mit einer willkommenen Jahresendüberraschung von durchschnittlich mehr als tausend Euro.

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