Steuererklärung 2021: Letzte Chance auf 1.172 Euro
28.11.2025 - 06:20:11Die Uhr tickt: Nur noch einen Monat haben Millionen Deutsche Zeit, sich ihre Steuererstattung für 2021 zu sichern. Am 31. Dezember 2025 endet die vierjährige Frist für freiwillige Steuererklärungen – unwiderruflich. Wer bis dahin seine Unterlagen nicht einreicht, verzichtet auf durchschnittlich 1.172 Euro Rückerstattung. Steuerexperten und Verbraucherschützer schlagen Alarm.
Besonders brisant: Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen Geld zusteht. „Das Schweigen des Finanzamts bedeutet meist nicht, dass nichts zu holen ist – im Gegenteil”, erklärt ein Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Die Corona-Sonderregelungen von 2021 machen die Abgabe besonders lukrativ.
Für Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht gilt eine Sonderregelung: Sie können ihre Steuererklärung freiwillig innerhalb von vier Jahren nachreichen – die sogenannte Antragsveranlagung. Für das Steuerjahr 2021 läuft diese Frist am Silvesterabend 2025 ab. Punkt Mitternacht ist Schluss.
Anders als bei verpflichtenden Abgaben wurde diese Frist nicht verlängert. Sie folgt der gesetzlichen Festsetzungsverjährung und kennt keine Ausnahmen. „Der 31. Dezember ist eine Stichtagsregelung im strengsten Sinne”, betont die VLH. „Geht die Erklärung am 2. Januar 2026 beim Finanzamt ein, wird sie nicht mehr bearbeitet. Der Anspruch erlischt unwiederbringlich.”
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Entscheidend ist der Eingang beim Finanzamt, nicht das Versanddatum. Wer noch auf Papierformulare setzt, sollte die Feiertags-Verzögerungen der Post einkalkulieren. Bei digitaler Übermittlung via ELSTER zählt der Zeitstempel bis 23:59 Uhr.
Corona-Jahr macht Abgabe besonders lohnend
Warum sich die Mühe ausgerechnet für 2021 lohnt? Das Pandemie-Jahr brachte mehrere steuerliche Besonderheiten, die vielen Arbeitnehmern Geld bringen:
Homeoffice-Pauschale: Erstmals konnten Beschäftigte 5 Euro pro Heimarbeitstag absetzen – bis zu 120 Tage, also maximal 600 Euro. Ohne Nachweis eines separaten Arbeitszimmers.
Erhöhte Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer stieg die Entfernungspauschale auf 35 Cent pro Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 40 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt das allein 1.463 Euro Werbungskosten.
Kurzarbeitergeld: Viele erhielten Corona-Hilfen, ohne zu wissen, dass daraus eine Steuerpflicht entstehen konnte. Wer über 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekam, musste abgeben – viele haben das versäumt.
„Die Annahme, dass man ohne Aufforderung des Finanzamts nichts tun muss, ist ein teurer Irrtum”, warnt das Verbraucherportal Finanztip. Gerade das Schweigen der Behörde signalisiert oft: Hier gibt es etwas zu holen.
Wer muss, wer darf?
Die Dezember-Frist betrifft ausschließlich freiwillige Einreicher. Das sind typischerweise Singles in Steuerklasse I oder Verheiratete in IV/IV ohne Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro.
Wer dagegen zur Abgabe verpflichtet war – etwa durch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder die Steuerklassen-Kombination III/V – für den sind die Fristen längst verstrichen:
* Mit Steuerberater: 31. August 2023
* Selbst erstellt: 31. Oktober 2022
Diese Gruppe zahlt bereits Verspätungszuschläge und muss mit Zinsen rechnen. Trotzdem sollten auch sie noch einreichen, um weitere Strafen zu begrenzen. Für freiwillige Einreicher gibt es innerhalb der vier Jahre keine Säumnisgebühren – dafür aber nach dem 31. Dezember absolut keine Chance mehr.
Schneller Plan für die letzten Wochen
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Checkliste für Last-Minute-Erklärer:
- Unterlagen zusammensuchen: Lohnsteuerbescheinigung 2021, Versicherungsnachweise, Spendenquittungen, Belege für Arbeitsmittel
- Software wählen: ELSTER ist kostenlos, aber komplex. Kommerzielle Apps wie Taxfix oder WISO führen per Interview durch die Erklärung
- Kurzarbeit prüfen: Über 410 Euro Lohnersatz machten die Abgabe zur Pflicht – dann drohen nachträglich Gebühren
- Elektronisch senden: Das Übertragungsprotokoll vor Mitternacht des 31. Dezember sichert den rechtzeitigen Eingang
Die Finanzämter rechnen mit einem Ansturm im Dezember 2025. Bearbeitungszeiten von 8 bis 12 Wochen sind realistisch – das Geld kommt also frühestens im Frühjahr 2026.
Was danach kommt
Mit Ablauf der Frist schließt sich ein Kapitel der Pandemie-Steuerjahre. Doch der Zyklus läuft weiter: Für 2022 endet die freiwillige Abgabefrist am 31. Dezember 2026. Bei steigenden Lebenshaltungskosten könnte die Erstattung von über 1.000 Euro für 2021 vielen Haushalten den Start ins neue Jahr erleichtern.
Die Botschaft der Verbraucherschützer ist eindeutig: Wer 2021 gearbeitet, gependelt oder berufliche Ausgaben hatte und noch nicht erklärt hat, lässt Geld liegen. Geld, das der Staat nach Silvester für immer behält.
PS: Viele Steuerzahler wissen nicht, wie sie Kurzarbeitergeld oder die Homeoffice-Pauschale korrekt in ELSTER angeben – und riskieren so Nachfragen oder verpasste Erstattungen. Ein kostenloser MeinElster-Guide zeigt, wo Sie diese Posten eintragen, wie Sie Nachweise hochladen und wie Sie das Übertragungsprotokoll als Beleg sichern. Ideal, um Ihre 2021-Erstattung rechtssicher anzufordern, bevor die Frist abläuft. MeinElster-Checkliste jetzt kostenlos herunterladen


