Steuerentlastung, Netto

Steuerentlastung 2026: Mehr Netto für Millionen Deutsche

30.12.2025 - 13:52:12

Ab dem 1. Januar 2026 treten höhere Grundfreibeträge, mehr Kindergeld und gestiegene Ehrenamtspauschalen in Kraft. Das Entlastungspaket soll die Kaufkraft stärken.

Ab dem 1. Januar 2026 spüren Millionen Steuerzahler und Familien direkte finanzielle Entlastung. Ein umfassendes Paket aus höheren Freibeträgen und gestiegenen Leistungen tritt in Kraft – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die kalte Progression und für mehr Kaufkraft.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Der Kern der Entlastung ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Ab Neujahr müssen Singles erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 Euro Einkommensteuer zahlen, statt wie bisher 12.096 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Diese automatische Anpassung soll verhindern, dass Inflationsausgleiche durch höhere Steuersätze aufgefressen werden.

Gleichzeitig steigt die Grenze für den Solidaritätszuschlag. Künftig fällt der Zuschlag für Singles erst ab einer Einkommensteuer von über 20.350 Euro an. Damit sind noch mehr Mittelverdiener von der Abgabe befreit. „Die Anpassung der Tarifeckwerte um knapp zwei Prozent ist ein entscheidender Schritt zur Stabilisierung der Kaufkraft“, analysierte das Portal Steuertipps bereits Mitte Dezember.

Kindergeld klettert auf 259 Euro im Monat

Für Familien gibt es zum zweiten Mal in Folge mehr Geld: Das Kindergeld steigt von 255 auf 259 Euro monatlich pro Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern summiert sich das auf eine steuerfreie monatliche Leistung von 518 Euro. Parallel erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag für 2026 auf insgesamt 9.756 Euro pro Kind.

Die Auszahlung erfolgt automatisch. „Eltern müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkassen passen die Beträge zum Januar automatisch an“, bestätigte die Schufa in einer aktuellen Mitteilung. Eine willkommene Erleichterung im oft bürokratischen Alltag.

Mehr Geld für ehrenamtliche Helfer

Ein separater Erfolg für das bürgerschaftliche Engagement: Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt höhere steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche. Die Übungsleiterpauschale für Trainer, Jugendleiter oder künstlerische Betreuer in Vereinen steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die allgemeine Ehrenamtspauschale für Kassierer oder Platzwarte erhöht sich von 840 auf 960 Euro pro Jahr.

Die getrennte Verabschiedung dieser Regelung war lange politisch umstritten. Die finale Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember ebnete den Weg. „Diese Erhöhung würdigt die vitale Rolle der freiwilligen Arbeit in unserer Gesellschaft“, kommentierte das sächsische Finanzministerium.

Weitere Änderungen im neuen Jahr

Das Entlastungspaket ist vielschichtig. Pendler profitieren von einer vereinfachten Entfernungspauschale: Sie beträgt ab dem ersten Kilometer einheitlich 38 Cent. Zudem steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro die Stunde.

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Doch es gibt auch Belastungen: Der CO2-Preis für Heizen und Kraftstoffe steigt im neuen Emissionshandelskorridor an. Auch regional unterschiedliche Anpassungen der Krankenkassenbeiträge könnten die Netto-Entlastung für manche schmälern.

Die Lohnbüros im Land haben zum Jahresauftakt viel zu tun, um die neuen Abrechnungstabellen umzusetzen. Für die Beschäftigten wird der Effekt spätestens auf der Januar-Abrechnung Ende des Monats sichtbar. Die Bundesregierung setzt darauf, mit den milliardenschweren Entlastungen die Binnennachfrage im Jahr 2026 zu stützen.

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