Steuerentlastung, Netto

Steuerentlastung 2026: Mehr Netto für Millionen Beschäftigte

03.02.2026 - 17:43:12

Die ersten Gehälter des Jahres zeigen die Wirkung der Steuerentlastung. Ein angehobener Grundfreibetrag und eine reformierte Pendlerpauschale erhöhen automatisch das Nettoeinkommen.

Mit der Januar-Gehältern kommt die erste spürbare Steuerentlastung des Jahres bei den Arbeitnehmern an. Ein höherer Grundfreibetrag und eine verbesserte Pendlerpauschale sorgen für mehr Netto vom Brutto – automatisch und ohne Antrag.

Kern der Reform: Grundfreibetrag steigt deutlich

Das Herzstück der Neuregelungen ist die Anhebung des Grundfreibetrags um 252 Euro auf 12.348 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze fällt keine Einkommensteuer an. Die Maßnahme entlastet alle Steuerzahler, wirkt sich prozentual aber besonders stark auf untere und mittlere Einkommen aus. Familien profitieren zudem von einem erhöhten Kinderfreibetrag und mehr Kindergeld.

Pendlerpauschale: Neue Gerechtigkeit für kürzere Wege

Eine weitere zentrale Änderung betrifft Millionen Berufspendler. Die Entfernungspauschale wird vereinheitlicht und angehoben. Ab sofort können pauschal 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer, für die ersten 20 Kilometer waren es nur 30 Cent. Von dieser Neuregelung profitieren vor allem Arbeitnehmer mit kürzeren Anfahrtswegen, die bisher benachteiligt waren. Die Bundesregierung will so die finanzielle Belastung durch den Arbeitsweg gerechter verteilen.

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Automatische Umsetzung: Kein Bürokratieaufwand nötig

Für die Beschäftigten läuft die Umstellung reibungslos. Die neuen Vorgaben sind bereits in die amtlichen Lohnsteuertabellen für 2026 eingeflossen. Personalabteilungen haben ihre Software aktualisiert, sodass der korrekte Steuerabzug für die Januar-Gehälter automatisch berechnet wird. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Der Effekt zeigt sich direkt auf der nächsten Gehaltsabrechnung.

Weitere Anpassungen: Vorsorgepauschale und „Aktivrente“

Neben den Hauptpunkten gibt es weitere technische Anpassungen. So entfällt die bisherige Mindestvorsorgepauschale. Stattdessen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung exakter berechnet. Die Auswirkung auf das Nettoeinkommen kann dabei individuell unterschiedlich sein.

Zudem wurde zum Jahresbeginn die „Aktivrente“ eingeführt. Sie soll für Menschen im Rentenalter Anreize schaffen, freiwillig weiterzuarbeiten, und flankiert den politischen Kurs zu einer längeren Lebensarbeitszeit.

Kampf gegen die „kalte Progression“

Die Maßnahmen sind Teil des langfristigen Kampfes gegen die kalte Progression. Diese tritt auf, wenn inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer überproportionalen Steuerlast führen, weil der Arbeitnehmer in einen höheren Steuersatz rutscht – ohne real mehr Kaufkraft zu haben. Die jährliche Anpassung von Freibeträgen und Tarifgrenzen soll diese schleichende Steuererhöhung verhindern.

Experten sehen in diesen strukturellen Änderungen eine nachhaltigere Entlastung als in den befristeten Sonderzahlungen der Vorjahre, wie der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie. Sie warnen jedoch: Die Steuervorteile könnten teilweise durch steigende Sozialversicherungsbeiträge oder den ansteigenden CO2-Preis wieder aufgefressen werden.

Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten

Die konkrete Auswirkung ist nun auf der Januar-Abrechnung sichtbar. Arbeitnehmern wird empfohlen, diese genau zu prüfen. Während die Entlastungen 2026 greifen, laufen die Debatten über weitere Reformen bereits. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Lage der öffentlichen Haushalte werden entscheiden, ob in Zukunft weitere Schritte folgen. Vorerst verschafft das Paket Millionen Beschäftigten eine willkommene finanzielle Atempause.

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