Steuerentlastung 2026: Höhere Abzüge für Unterhalt und Pendler
31.12.2025 - 22:09:12Ab dem Neujahrstag profitieren Steuerzahler mit Unterhaltsverpflichtungen von deutlich besseren Bedingungen. Kern der Reform ist eine Anhebung des Höchstbetrags für absetzbare Unterhaltszahlungen auf 12.348 Euro jährlich – eine direkte Kopplung an den gestiegenen Grundfreibetrag.
Die maximale Summe, die für den Unterhalt eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, steigt zum 1. Januar 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Diese Erhöhung folgt automatisch der Anpassung des Grundfreibetrags, der auf denselben Wert angehoben wird. Der Gesetzgeber stellt so sicher, dass Zahlungen für den Lebensunterhalt eines Bedürftigen nicht besteuert werden.
„Die Neuregelung kommt besonders jenen zugute, die volljährige Kinder ohne Kindergeldanspruch oder bedürftige Eltern unterstützen“, erklärt ein Steuerexperte. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag zwar auf 24.696 Euro, der Unterhaltshöchstbetrag gilt jedoch pro unterstützter Person.
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Zusätzliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen
Ein wichtiger Detailpunkt bleibt erhalten: Neben dem Höchstbetrag von 12.348 Euro können weiterhin die gezahlten Beiträge für die Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgesetzt werden. Diese Regelung ist angesichts gestiegener Versicherungskosten entscheidend.
Ein Beispiel: Bei 12.000 Euro Unterhalt und 1.500 Euro Krankenkassenbeiträgen im Jahr 2026 könnten insgesamt 13.500 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – vorausgesetzt, das eigene Einkommen des Empfängers überschreitet bestimmte Freigrenzen nicht. Die Pflicht zur Anrechnung des Empfängereinkommens bleibt bestehen.
Paket mit weiteren Entlastungen für Familien und Berufstätige
Die Unterhaltsregelung ist Teil eines umfassenderen Steuerpakets. Parallel steigt das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro jährlich.
Eine wesentliche Vereinfachung betrifft Pendler. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer einheitlich mit 38 Cent. Bisher lag dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer an. „Diese Änderung entlastet insbesondere Berufstätige mit kurzen Anfahrtswegen und vereinfacht die Steuererklärung erheblich“, so ein Kommentar aus Finanzkreisen.
Auch das Ehrenamt wird gestärkt: Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro.
Hintergrund: Kampf gegen die „kalte Progression“
Die Anpassungen sind eine gesetzliche Reaktion auf Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten. Sie sollen verhindern, dass Steuerzahler durch kalte Progression schleichend höher belastet werden. Der jährliche „Existenzminimumsbericht“ bildet die Grundlage für diese Korrekturen.
Steuerverbände begrüßen die Maßnahmen, mahnen aber zur Sorgfalt. „Die Erhöhung war überfällig. Dennoch raten wir dringend, alle Unterhaltszahlungen ab Januar lückenlos zu dokumentieren, besonders bei Empfängern im Ausland“, so die Lohnsteuerhilfe. Die Beweislast liege beim Zahlenden.
Für das laufende Jahr sind die Werte festgelegt. Wirtschaftsinstitute rechnen jedoch angesichts anhaltender Preissteigerungen bereits mit weiteren Anpassungen für 2027. Arbeitnehmer werden die neuen Grundfreibeträge automatisch mit der ersten Januar-Lohnabrechnung spüren. Unterhaltspflichtige sollten ihre Daueraufträge prüfen, um die neuen Höchstbeträge voll auszuschöpfen.
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