Steuerbonus für Sanierungen: Jetzt noch Rechnungen bezahlen
29.12.2025 - 19:05:12Hausbesitzer müssen Rechnungen für energetische Sanierungen noch vor Jahresende bezahlen, um den Steuerabzug für 2025 zu sichern. Der Förderkatalog wurde erweitert.
Wer 2025 energetisch saniert hat, muss noch bis Dienstagabend Rechnungen bezahlen, um den Steuerbonus für dieses Jahr zu sichern. Die Frist endet am 31. Dezember.
Berlin – Für Hausbesitzer in Deutschland läuft die Uhr: Nur noch bis zum Jahresende können sie mit der Bezahlung von Handwerkerrechnungen den wertvollen Steuerbonus für energetische Sanierungen im laufenden Jahr abrufen. Steuerexperten appellieren an Eigentümer, offene Rechnungen für bereits durchgeführte Maßnahmen sofort zu begleichen. Grundlage ist Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Zahlungsfrist ist entscheidend
Ausschlaggebend für den Steuerabzug ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Nach dem deutschen Abflussprinzip gilt die Steuerermäßigung nur für das Jahr, in dem das Geld tatsächlich vom Konto floss. Eine Überweisung muss also spätestens am 31. Dezember 2025 ausgeführt sein, um in der Steuererklärung für 2025 berücksichtigt zu werden.
„Rutscht die Zahlung auf den 2. Januar 2026, verschiebt sich der gesamte Steuervorteil um ein Jahr“, erklärt ein Steuerberater aus München. Das kann teuer werden. Der Bonus erlaubt es, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abzuziehen – 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten. Gedeckelt ist die Förderung bei maximal 40.000 Euro Steuerersparnis pro Objekt.
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Bei einer förderfähigen Sanierung für bis zu 200.000 Euro bedeutet eine verpasste Deadline, dass sich eine mögliche Erstattung von bis zu 14.000 Euro um ein ganzes Jahr verzögert. „Der Bonus geht nicht verloren, aber der Liquiditätsvorteil“, so die Einschätzung der Handwerkskammer Dresden.
Neue Maßnahmen sind jetzt förderfähig
Das Steuerjahr 2025 ist besonders interessant, denn das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Förderkatalog im August deutlich erweitert. Ein wegweisender Punkt: Erstmals ist nun auch die „sommerliche Wärmedämmung“ ausdrücklich als förderfähige Maßnahme anerkannt.
Das heißt konkret: Der Einbau von außenliegenden Jalousien, Rollläden oder Markisen, die der Überhitzung von Gebäuden vorbeugen, kann steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Systeme die technischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (ESanMV) erfüllen.
Ebenfalls Klarheit schaffte das Ministerium bei digitalen Systemen. Investitionen in Smart-Home-Technologie, die den Energieverbrauch optimiert – wie digitale Heizungsthermostate oder automatisierte Lüftungssteuerungen – sind nun eindeutig förderfähig.
Eine wichtige Abgrenzung gibt es jedoch bei Solartechnik. Während Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung weiterhin unter Paragraph 35c fallen, sind reine Photovoltaik(PV)-Anlagen zur Stromerzeugung ausgeschlossen. Bei Hybridsystemen können nur die Kosten für die Wärme-Komponenten angesetzt werden.
Die Dokumentation muss stimmen
Ein bezahlter Handwerkerposten allein reicht nicht aus. Der Steuerbonus verlangt präzise Dokumentation. Ein gültiges Bescheinigung vom ausführenden Fachbetrieb ist Pflicht.
Die Anforderungen an diese Bescheinigung wurden zum 1. Januar 2025 verschärft. Seither ist für alle neuen Projekte ein neues, verbindliches Musterformular vorgeschrieben. Steuerberater warnen: Das Finanzamt wird Anträge mit veralteten oder informellen Bescheinigungen ablehnen.
„Der Fachbetrieb muss bestätigen, dass die Maßnahmen den spezifischen technischen Kriterien der ESanMV entsprechen“, betont die Handwerkskammer Ulm. Wer etwa seine Heizung optimieren ließ, benötigt eine Bescheinigung, dass das System älter als zwei Jahre ist. Hausbesitzer sollten unbedingt prüfen, ob ihr Handwerker das korrekte, aktuelle Formular verwendet hat.
Ein Baustein der Klimastrategie
Die Förderung energetischer Sanierungen bleibt ein Kernstück der deutschen Klimapolitik. Der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG läuft bis Ende 2029 und hat sich als beliebte Alternative zu direkten Zuschüssen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder KfW-Krediten etabliert. Der große Vorteil: Es ist kein Antrag im Voraus nötig, nur die nachträgliche Geltendmachung in der Steuererklärung.
Die jüngsten Erweiterungen des Förderkatalogs deuten auf einen langfristigen Kurs hin. Die ausdrückliche Einbeziehung von wasserstoffready-Heizungen und Hybridlösungen in den BMF-Leitfaden zeigt, dass die Politik auf technologieoffene Lösungen setzt.
Doch all das ist Zukunftsmusik für diejenigen, die jetzt handeln müssen. Für Hausbesitzer mit offenen Sanierungsrechnungen aus dem Jahr 2025 bleiben nur noch wenige Stunden, um die Zahlungen zu veranlassen und ihre Unterlagen zu prüfen. Die Deadline am Dienstagabend ist in Stein gemeißelt.
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