Steuerbonus, Parteispenden

Steuerbonus für Parteispenden verdoppelt sich

06.01.2026 - 19:35:12

Das Steueränderungsgesetz 2025 verdoppelt die steuerlich absetzbaren Grenzen für Parteispenden, was zu deutlich höheren Steuerersparnissen für Alleinstehende und Ehepaare führt.

Ab sofort können Steuerzahler doppelt so hohe Spenden an politische Parteien von der Steuer absetzen. Die neue Regelung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025 und trat mit Jahresbeginn in Kraft. Sie soll die Parteienfinanzierung an die Inflation anpassen.

Für Millionen Bürger lohnt sich politisches Engagement damit finanziell deutlich mehr. Sowohl Mitgliedsbeiträge als auch freiwillige Zuwendungen werden vom Finanzamt jetzt großzügiger gefördert. Die neuen Limits gelten für alle Spenden, die ab dieser Woche im Steuerjahr 2026 getätigt werden.

So funktioniert der doppelte Steuervorteil

Kern der Reform ist die Änderung von § 34g Einkommensteuergesetz. Das deutsche System sieht für Parteispenden einen zweistufigen Steuervorteil vor – und bei beiden Stufen wurden die Obergrenzen nun verdoppelt.

Anzeige

Viele Steuerzahler sind unsicher, wie sich neue Regeln in der Steuererklärung bemerkbar machen – besonders bei Parteispenden, die jetzt in deutlich höheren Summen relevant werden. Ein kostenloses MeinElster‑E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Spenden korrekt in Ihrer Steuererklärung eintragen, welche Belege das Finanzamt verlangt und wie Sie Zuwendungsbestätigungen richtig dokumentieren, damit Sie den vollen Steuervorteil erhalten. Jetzt MeinElster‑Guide zur sicheren Steuererklärung sichern

Stufe 1: Direkte Steuerermäßigung
Bisher konnten Alleinstehende 50 Prozent ihrer Spende direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal jedoch bei einer Spende von 1.650 Euro. Das ergab eine maximale Ersparnis von 825 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare lagen die Grenzen bei 3.300 Euro Spende und 1.650 Euro Ersparnis.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gelten neue Sätze:
* Für Alleinstehende: Das begünstigte Spendenvolumen steigt auf 3.300 Euro. Die maximale direkte Steuerermäßigung beträgt damit 1.650 Euro.
* Für Ehepaare: Das Volumen liegt nun bei 6.600 Euro, die maximale Erspäßigung bei 3.300 Euro.

Wichtig: Hier handelt es sich um eine echte Steuerermäßigung. Der Betrag wird also Euro für Euro von der Steuerlast abgezogen – ein starker Anreiz für Spender.

Stufe 2: Sonderausgabenabzug
Spenden, die die Grenzen von § 34g überschreiten, können weiterhin als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG geltend gemacht werden. Auch diese Obergrenzen wurden verdoppelt:
* Für Alleinstehende von 1.650 auf 3.300 Euro
* Für Ehepaare von 3.300 auf 6.600 Euro

Der kumulierte Effekt
Im Zusammenspiel beider Stufen ergibt sich ein deutlich höheres steuerbegünstigtes Spendenvolumen. Ein Alleinstehender kann nun bis zu 6.600 Euro pro Jahr mit Steuervorteilen spenden. Ein Ehepaar kommt sogar auf 13.200 Euro.

Hintergrund: Anpassung an gestiegene Kosten

Die Verdoppelung der Spendenlimits ist eingebettet in das umfassende Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundestag im Dezember 2025 beschloss. Die Koalitionsparteien begründeten die Anhebung mit der jahrelangen Stagnation der alten Werte. Durch die Inflation sei der reale Wert der Förderung erodiert.

Gleichzeitig stehen die Parteien vor neuen Herausforderungen: Digitalisierung, Datensicherheit und Öffentlichkeitsarbeit verursachen steigende Kosten. Die Modernisierung des Finanzierungsrahmens sei daher notwendig, so die Befürworter.

Weitere Entlastungen im gleichen Gesetzespaket:
* Pendlerpauschale: Erhöhung auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
* Ehrenamtspauschalen: Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die allgemeine Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro
* Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.348 Euro für Alleinstehende

Politische Kontroverse und mögliche Folgen

Die Anhebung der Spendenlimits war nicht unumstritten. Während SPD, CDU/CSU und FDP die Modernisierung unterstützten, regte sich Widerstand. Protokolle des Finanzausschusses zeigen: Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Verdoppelung. Die Grünen enthielten sich in der Ausschussabstimmung – obwohl sie Teil der Regierungskoalition sind.

Was bedeutet das für die Parteienlandschaft? Experten erwarten, dass sich die Fundraising-Strategien im Wahljahr 2026 spürbar verändern könnten. Der doppelte Steuerbonus macht insbesondere Spenden zwischen 3.000 und 13.000 Euro attraktiver. Parteien könnten ihren Fokus verstärkt auf diese Spendergruppe legen.

Hinzu kommt der Effekt auf die staatliche Parteienfinanzierung. Nach dem Parteiengesetz stockt der Staat private Spenden natürlicher Personen auf. Höhere private Zuwendungen könnten somit auch zu höheren staatlichen Mitteln führen – sofern die absoluten Obergrenzen nicht überschritten werden.

Das müssen Spender beachten

Für Steuerzahler, die die neuen Limits nutzen wollen, gilt: Ein spezieller Antrag ist nicht nötig. Die Vorteile werden über die normale Steuererklärung im Folgejahr geltend gemacht. Wichtig ist jedoch die korrekte Dokumentation.

  • Belegpflicht: Bei Spenden bis 300 Euro genügt meist der Bankauszug. Für höhere Beträge – die durch die neuen Anreize wahrscheinlicher werden – ist eine Zuwendungsbestätigung der Partei erforderlich.
  • Zeitpunkt: Die Spende muss im Kalenderjahr 2026 erfolgen, um unter die neuen Grenzen zu fallen.

Die erhöhten Limits gelten übrigens nicht nur für Parteien im engeren Sinne, sondern auch für bestimmte Wählervereinigungen, die die Kriterien des § 34g EStG erfüllen.

Ausblick: Mehr Druck auf andere Pauschalen

Mit der Indexierung der Parteispenden-Limits könnte ein Präzedenzfall geschaffen sein. Finanzexperten fragen sich bereits: Welche anderen starren Beträge im Steuerrecht folgen als nächstes? Der Druck auf das Finanzministerium wächst, auch andere lange nicht angepasste Pauschbeträge zu überprüfen.

Für die Parteien steht nun die praktische Umsetzung an. Politische Beobachter rechnen mit gezielten Fundraising-Kampagnen, die den “verdoppelten Steuerbonus” prominent bewerben werden.

Eines ist bereits sicher: Die finanzielle Unterstützung politischer Arbeit hat mit sofortiger Wirkung eine neue Dimension erhalten. Der Staat übernimmt durch den Steuerausfall einen größeren Teil der Last – eine bewusste Entscheidung für die Stärkung der demokratischen Infrastruktur.

Anzeige

PS: Wenn Sie planen, die neuen Spendenlimits zu nutzen, sparen Sie Zeit und beugen Fehlern vor, indem Sie Ihre Steuererklärung digital vorbereiten. Das kostenlose MeinElster‑E‑Book zeigt praxisnah, wie Sie Ihr Formular korrekt ausfüllen, Zuwendungsbestätigungen einpflegen und Belege sicher zuordnen – ideal für alle, die den maximalen Steuervorteil ausschöpfen möchten. Kostenloses MeinElster‑E‑Book herunterladen

@ boerse-global.de