Steuerbonus für Digitalisierung: Mittelstand kann 2026 fast vollständig abschreiben
11.01.2026 - 13:02:12Deutsche Unternehmen können in diesem Jahr Investitionen in IT und Software nahezu komplett von der Steuer absetzen. Möglich macht dies eine Kombination aus Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – ein verlockendes Angebot für den digitalen Umbau.
Zwei Gesetze prägen das Investitionsklima
Die steuerliche Landschaft für 2026 wird von zwei zentralen Gesetzesvorhaben bestimmt. Der Bundestag verabschiedete bereits im Dezember 2025 das Standortfördergesetz, das private Investitionen vor allem in Infrastruktur und erneuerbare Energien mobilisieren soll. Die finale Zustimmung des Bundesrats wird für den 30. Januar erwartet.
Parallel dazu ist das Steuerfortentwicklungsgesetz seit dem 1. Januar in Kraft. Es passt den Einkommensteuertarif an und bekämpft die kalte Progression. Für Mittelständler und Freiberufler bedeutet das: Die durch Steuerabzüge generierte Liquidität ist wertvoller denn je. Steuerexperten großer Prüfungsgesellschaften sehen darin ein „Fenster der Gelegenheit“ für umfangreiche IT-Investitionen im ersten Quartal.
So funktioniert der Digitalisierungs-Turbo
Der Kern des Steuervorteils ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG, der durch die Regelungen des weiterhin gültigen Wachstumschancengesetzes zusätzlichen Schub erhält.
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Das Prinzip: Berechtigte Unternehmen können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten für geplante Wirtschaftsgüter abziehen – und das bevor der Kauf überhaupt getätigt wird. Dieser Liquiditätseffekt soll die Finanzierung moderner Technologien erleichtern.
Hinzu kommt die Sonderabschreibung, die für nach dem 1. Januar 2024 angeschaffte Güter auf 40 Prozent erhöht wurde. Für ein Digitalisierungsprojekt 2026 ergibt sich dadurch ein enormes Sofort-Abschreibungspotenzial.
Rechenbeispiel: Server-Update für 20.000 Euro
Wie der Hebel in der Praxis wirkt, zeigt ein Beispiel: Ein Unternehmen plant 2026 ein Server- und Software-Upgrade für 20.000 Euro.
1. Jahr 0 (z.B. Steuererklärung 2025): Das Unternehmen beantragt einen IAB von 10.000 Euro (50 %). Der steuerpflichtige Gewinn sinkt sofort, Liquidität wird frei.
2. Jahr 1 (Investition 2026): Das Gut wird angeschafft. Die 10.000 Euro IAB werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet, gleichzeitig mindern sie aber die Anschaffungskosten.
3. Der Turbo-Effekt: Auf den verbleibenden Buchwert (10.000 Euro) kann die 40% Sonderabschreibung (4.000 Euro) geltend gemacht werden.
4. Reguläre Abschreibung: Da digitale Güter wie Hardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr haben, kann der Restbetrag oft im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Im Ergebnis lassen sich fast die gesamten Investitionskosten in kurzer Zeit steuerlich geltend machen. Die Gewinnschwelle für digitale Modernisierungen sinkt damit erheblich.
Digitale Wirtschaftsgüter im Fokus
Die Definition digitaler Wirtschaftsgüter ist zu Jahresbeginn ein zentrales Thema für Steuerberater. Das Bundesfinanzministerium befürwortet weiterhin die degressive Abschreibung von Computer-Hardware und Software. Dazu zählen laut aktueller IHK-Hinweise nicht nur Standard-PCs, sondern auch komplexe Server-Strukturen und KI-gestützte Softwarelösungen.
Für Arztpraxen oder Anwaltskanzleien ist das besonders relevant. Der IAB kann für teure Diagnosesoftware oder Praxisverwaltungssysteme genutzt werden. Der „Digitalisierungs-Bonus“ ist kein direkter Zuschuss, sondern eine steuerfinanzierte Liquiditätsspritze. Wer den IAB in der aktuell anstehenden Steuererklärung für 2025 beantragt, schafft sich den finanziellen Spielraum für die Umsetzung 2026.
Strenge Voraussetzungen und Fristen
Trotz der attraktiven Anreize gelten strenge Regeln. Um den IAB 2026 nutzen zu können, darf der Gewinn im Jahr des Abzugs die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Diese Schwelle gilt einheitlich für alle Einkunftsarten.
Zudem ist die Investitionsfrist ein kritischer Faktor. Für Güter, für die ein IAB geltend gemacht wird, muss die Anschaffung innerhalb von drei Jahren erfolgen. Unterbleibt die Investition, wird der Abzug rückwirkend gestrichen – inklusive Steuernachzahlung und Zinsen (aktuell 0,5 % pro Monat).
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die IAB-Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Zudem muss das angeschaffte Gut im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Diese Regel dürften Steuerprüfer bei „Dual-Use“-Geräten wie leistungsstarken Tablets besonders im Blick haben.
Ausblick: Alles steht bereit
Der Blick richtet sich nun auf die Bundesratssitzung am 30. Januar. Während das Standortfördergesetz voraussichtlich passieren wird, könnten finale Klarstellungen zur Interaktion neuer Fondsstrukturen folgen.
Für den deutschen Mittelstand ist die Botschaft klar: Die Werkzeuge für eine steuerlich geförderte Digitalisierung liegen bereit. Die Kombination aus 50 % IAB, 40 % Sonderabschreibung und günstigen Abschreibungsregeln für digitale Güter schafft einen einzigartigen Hebel. Steuerberater raten daher, alle geplanten IT-Beschaffungen proaktiv zu prüfen, um diese „stillen Reserven“ voll auszuschöpfen.
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