Steuerbescheide, Digitaler

Steuerbescheide: Digitaler Standard erst ab 2027

30.01.2026 - 21:44:12

Die bundesweite Einführung des digitalen Steuerbescheids wird um ein Jahr verschoben. Ab 2027 erfolgt die Zustellung automatisch online, was neue Pflichten für Steuerzahler mit sich bringt.

Die bundesweite Umstellung auf den digitalen Steuerbescheid über das ELSTER-Portal wird um ein Jahr verschoben. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Millionen Steuerzahler ihre rechtsverbindlichen Bescheide automatisch im digitalen Postfach. Das ist ein fundamentaler Wandel in der Kommunikation mit den Finanzbehörden.

Ein Jahr mehr für die Vorbereitung

Der Schritt unter dem Projektnamen DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) ist ein zentraler, wenn auch verspäteter Meilenstein für die Digitalisierung der Steuerverwaltung. Das ursprünglich für 2026 geplante Vorhaben soll Bürokratie abbauen und Kosten senken. Die Verlängerung der Übergangsfrist soll Steuerzahlern, Beratern und den Behörden selbst mehr Zeit für die Anpassung geben. Ein reibungsloser Wechsel hat oberste Priorität.

Für das laufende Jahr 2026 gelten daher die bisherigen Regeln weiter. Wer seinen Bescheid digital erhalten möchte, muss dem im ELSTER-Konto oder über seinen Steuerberater ausdrücklich zustimmen. Ohne diese aktive Einwilligung kommt der Bescheid wie gewohnt per Post. Diese Phase dient der weiteren Vorbereitung und soll die Akzeptanz für das digitale Postfach erhöhen.

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Ab 2027: Digital ist der Normalfall

Ab dem Jahreswechsel 2027 dreht sich das Prinzip um: Die digitale Zustellung wird zum Standard, Papier zur Ausnahme. Jeder, der seine Erklärung elektronisch über ELSTER einreicht, erhält den fertigen Bescheid direkt im zugehörigen digitalen Postfach.

Aus Sicherheitsgründen wird das Dokument nicht als E-Mail-Anhang verschickt. Stattdessen informiert eine Benachrichtigungs-E-Mail über den neuen Bescheid im ELSTER-Konto. Wer weiterhin einen Papierbescheid benötigt, muss diesem Verfahren aktiv widersprechen. Dazu ist ein formloser Antrag im Portal nötig, der für einen Einzelfall oder dauerhaft gestellt werden kann.

Neue Pflichten für die Steuerzahler

Das digitale Modell bringt Vorteile, aber auch neue Verantwortlichkeiten. Der größte Pluspunkt ist die Geschwindigkeit: Bescheide sind sofort nach Bearbeitung abrufbar, Postlaufzeiten entfallen. Das bedeutet schnellere Planungssicherheit bei Erstattungen oder Nachzahlungen.

Doch diese Bequemlichkeit hat eine kritische Kehrseite: Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt mit der Bereitstellung des Dokuments im ELSTER-Postfach – und nicht erst, wenn der Steuerzahler es öffnet. Wer seinen Account nicht regelmäßig prüft, riskiert, diese Frist zu versäumen. Die Benachrichtigungs-E-Mail allein bietet keine Sicherheit, da sie übersehen oder als Spam gefiltert werden könnte.

Deutschland im internationalen Vergleich

Die Verzögerung ist symptomatisch für die oft holprige Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Während Nachbarländer wie Österreich seit langem vollständig digitale Steuerprozesse haben, bremst hierzulande der föderale Aufbau und komplexe Rechtsrahmen die Umsetzung.

Das auf § 122a der Abgabenordnung gestützte DIVA-Projekt ist ein Grundpfeiler für den digitalen Dialog zwischen Bürgern und Finanzamt. Das Übergangsjahr 2026 wird zur entscheidenden Testphase. Es bietet die Chance, Systeme final zu optimieren und Steuersoftware anzupassen. Für Bürger und Berater bleibt Zeit, ELSTER-Zugänge zu prüfen und Routinen für den Blick ins digitale Postfach zu etablieren.

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