Steuerberater: Heute endet Frist für Gesellschafterlisten
31.01.2026 - 22:39:12Für Tausende Steuerberatungskanzleien in Deutschland tickt die Uhr: Bis Mitternacht müssen alle anerkannten Berufsausübungsgesellschaften ihre aktuelle Gesellschafterliste bei der Kammer einreichen. Die jährliche Pflichtmeldung ist eine zentrale Säule der verschärften Berufsaufsicht – wer sie versäumt, riskiert Sanktionen.
Ein Meilenstein der Berufsrechtsreform
Die Verpflichtung geht auf die große Berufsrechtsreform von 2022 zurück. Damals führte der Gesetzgeber mit § 76e StBerG eine klare Regelung ein. Ziel war es, nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts eine moderne Grundlage für interprofessionelle Sozietäten zu schaffen. Die Gesellschaft selbst wurde zum Träger von Rechten und Pflichten.
Die eingereichten Listen dienen den Steuerberaterkammern als wichtiges Kontrollinstrument. Sie prüfen, ob die Kapitalbindung und die Mehrheitsverhältnisse weiterhin den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das ist besonders bei gemischten Kanzleien relevant, in denen auch Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer beteiligt sind.
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Diese Kanzleien sind in der Pflicht
Betroffen sind alle von einer Kammer anerkannten Berufsausübungsgesellschaften. Seit der Reform unterliegen grundsätzlich alle Gesellschaften, die Hilfe in Steuersachen anbieten, der Zulassungspflicht. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle – ob GbR, PartGmbB oder GmbH.
Die regionalen Kammern stellen für die Meldung eigene Online-Portale und Formulare bereit. Die Einreichung erfolgt fast ausschließlich digital, was den Verwaltungsaufwand reduzieren soll.
Was bei einem Verstoß droht
Wird die Frist ignoriert oder eine unvollständige Liste eingereicht, können die Kammern aktiv werden. Die Bandbreite reicht von einfachen Mahnungen bis zu ernsthaften Sanktionen gegen die Gesellschaft selbst. Das ist neu: Früher hafteten vor allem die einzelnen Berufsträger, heute trifft es die Kanzlei als Ganzes.
Die Einhaltung der Meldepflicht ist daher für jede Geschäftsführung existenziell. Nur so bleibt der anerkannte Status – die Grundlage für die Berufsausübung – gesichert.
Spagat zwischen mehr Kontrolle und weniger Bürokratie
Die jährliche Liste ist Teil eines größeren Trends zu mehr Transparenz. Sie ergänzt andere digitale Pflichten wie die Registrierung auf der Steuerberaterplattform oder das verpflichtende elektronische Postfach (beSt).
Gleichzeitig versucht die Politik, an anderer Stelle Bürokratie abzubauen. Erst Mitte Januar 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf für ein neues Änderungsgesetz. Es soll die Steuerberatung flexibler machen und Hürden etwa für Lohnsteuerhilfevereine senken. Der Berufsstand balanciert also zwischen neuen Pflichten und versprochenen Erleichterungen.
Die digitale Kanzlei wird zur Norm
Die heutige Frist ist ein Mosaikstein in der fortschreitenden Digitalisierung. Kanzleien müssen ihre internen Compliance-Prozesse robust aufstellen, um mit sich ständig ändernden Vorgaben Schritt zu halten.
Die Fähigkeit, sich schnell an neue Regularien und digitale Werkzeuge anzupassen, wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Wer hier schläft, riskiert nicht nur Strafen, sondern verliert langfristig den Anschluss.
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