Steueränderungsgesetz, Entlastung

Steueränderungsgesetz: Entlastung für Unternehmen bis 2028

28.12.2025 - 16:00:12

Das neue Steueränderungsgesetz 2025 bringt deutschen Unternehmen eine wichtige Atempause. Während die dauerhafte Senkung der Gastronomie-Mehrwertsteuer auf 7 Prozent ab 2026 Schlagzeilen macht, sorgt eine letzte Änderung für wesentliche Erleichterungen in der Wirtschaft.

Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat den Weg für das Steueränderungsgesetz 2025 freigemacht. Die wichtigste Neuerung für Unternehmen: Die umstrittene Verschärfung der Vorsteuerabzugsregeln bei Rechnungen von Ist-Besteuerern wird um zwei Jahre verschoben. Statt 2026 tritt sie erst am 1. Januar 2028 in Kraft.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber deutsche Regelungen an EU-Vorgaben anpassen. Künftig sollten Unternehmen die Vorsteuer bei Rechnungen von Ist-Besteuerern erst dann abziehen dürfen, wenn sie tatsächlich bezahlt haben – nicht schon bei Rechnungserhalt. Diese Änderung hätte einen enormen bürokratischen Aufwand bedeutet.

„Jedes Unternehmen hätte bei jedem Lieferanten prüfen müssen, ob dieser nach der Ist-Besteuerung verfährt“, erklärt ein Steuerexperte. „Das wäre ein administrativer Albtraum geworden.“

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Nun bleibt der Status quo bis 2028 erhalten: Der Vorsteuerabzug ist weiterhin bei Rechnungserhalt und Leistungsbezug möglich – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Diese Verschiebung gibt Software-Herstellern und Buchhaltungsabteilungen wertvolle Zeit, ihre ERP-Systeme anzupassen.

Vereine und Verbände profitieren von höheren Grenzen

Während die allgemeine Grenze für die Ist-Besteuerung unverändert bleibt, steigt eine spezifische Umsatzgrenze für den gemeinnützigen Bereich. Ab 2026 erhöht sich der Umsatzgrenzwert für die Anwendung von Durchschnittsteuersätzen bei bestimmten Körperschaften und Personenvereinigungen.

  • Bisherige Grenze: 45.000 Euro
  • Neue Grenze ab 1. Januar 2026: 50.000 Euro

Für Sportvereine und gemeinnützige Organisationen bedeutet dies: Mehr Einrichtungen können vereinfachte Besteuerungsmethoden nutzen, ohne sich der vollen Komplexität der Regelbesteuerung stellen zu müssen.

Ist-Besteuerung: Klarheit zur 800.000-Euro-Grenze

In den vergangenen Wochen gab es Verwirrung um die allgemeine Umsatzgrenze für die gewerbliche Ist-Besteuerung. Hier sorgt das neue Gesetz für Klarstellung: Es wurde keine weitere Erhöhung beschlossen.

Die Grenze wurde bereits Anfang 2024 durch das Wachstumschancengesetz angehoben:
* Aktuelle Grenze: 800.000 Euro (bezieht sich auf den Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres)
* Anwendung: Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000 Euro in 2025 können die Ist-Besteuerung für 2026 beantragen.

Diese Grenze bleibt 2026 bestehen und ist mit der Buchführungspflichtgrenze abgestimmt. Unternehmen, die von der doppelten Buchführung befreit sind, qualifizieren sich damit grundsätzlich auch für die Ist-Besteuerung.

Wichtige Unterscheidung: Diese Regelung ist nicht zu verwechseln mit der Kleinunternehmerregelung. Deren Grenzen (25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr) wurden bereits 2025 angehoben und bleiben unverändert.

Analyse: Atempause für die deutsche Wirtschaft

Die Verschiebung der strengeren Vorsteuerregeln wird allgemein als Zugeständnis an die angeschlagene deutsche Wirtschaft gewertet. Die Bundesregierung priorisiert offenbar Stabilität und Bürokratieabbau vor sofortiger EU-Konformität.

„Die Verschiebung verhindert einen Liquiditätsschock für Unternehmen“, analysiert eine Steuerberaterin. „Hätte die Regelung 2026 gegriffen, hätten Firmen bei Einkäufen von Ist-Besteuerern länger auf ihre Vorsteuererstattung warten müssen – effektiv ein zinsloser Kredit an den Staat.“

Die dauerhafte Senkung der Gastronomie-Mehrwertsteuer auf 7 Prozent ist ein weiteres Signal: Der Gesetzgeber will den Binnenkonsum und kleine Unternehmen stützen, von denen viele die Ist-Besteuerung nutzen.

Ausblick: Worauf sich Unternehmen einstellen sollten

Für das kommende Jahr 2026 sollten Unternehmen zwei Schwerpunkte setzen:

  1. Digitalisierung: Die Schonfrist bis 2028 sollte für Software-Upgrades genutzt werden. Die künftige Verknüpfung von Vorsteuerabzug und Zahlungsstatus wird kommen – Systeme müssen „Ist-Versteuerer“ automatisch erkennen können.
  2. Umsatzmonitoring: Unternehmen nahe der 800.000-Euro-Grenze sollten ihre Jahresendzahlen 2025 genau im Blick behalten. Unter dieser Grenze zu bleiben sichert den Liquiditätsvorteil der Ist-Besteuerung für 2026 – ein entscheidender Vorteil in einem Hochzinsumfeld.

Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich Anfang 2026 weitere Hinweise zur praktischen Anwendung der neuen Grenzen und zu Übergangsregelungen für die Gastronomie veröffentlichen.

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