Steueränderungsgesetz 2025: Mehr Netto für Pendler und Gewerkschafter
21.12.2025 - 22:10:12Ab Januar 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das umfangreiche Entlastungspaket der schwarz-roten Koalition.
Das Steueränderungsgesetz 2025 markiert einen historischen Wendepunkt im deutschen Steuerrecht. Nach der finalen Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember profitieren Millionen Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr von einer doppelten Entlastung: Gewerkschaftsbeiträge werden erstmals vollständig und zusätzlich zur Werbungskostenpauschale absetzbar. Zugleich steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das Paket ist der erste große Gesetzeserfolg der Regierung aus Union und SPD.
Jahrzehntelang waren Gewerkschaftsbeiträge steuerlich wirkungslos, sobald sie unter die Pauschale von 1.230 Euro fielen. Das ändert sich radikal. Ab der Steuererklärung 2026 werden die Beiträge als separater Posten zusätzlich abgezogen – unabhängig von anderen Werbungskosten.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 45.000 Euro Brutto zahlt 1 Prozent (450 Euro) an seine Gewerkschaft. Bisher brachte das bei sonst keinen Kosten keinen Vorteil. Künftig senkt der Betrag das zu versteuernde Einkommen um volle 450 Euro zusätzlich zur Pauschale. Experten von Finanztip rechnen mit einer Netto-Erstattung von 30 bis 40 Prozent der Beiträge.
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„Das ist ein Game-Changer für die Tarifbindung“, kommentiert DGB-Chefin Yasmin Fahimi. „Der Steuerstaat erkennt endlich den gesellschaftlichen Wert der Gewerkschaften an.“
Pendlerpauschale: 38 Cent ab Kilometer eins
Die wohl flächendeckendste Entlastung bringt die Reform der Entfernungspauschale. Statt gestaffelter Sätze (30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab km 21) gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer.
Für einen Pendler mit 30 Kilometern einfacher Strecke an 220 Tagen bedeutet das:
* Bisher: (20 km × 0,30 €) + (10 km × 0,38 €) = 9,80 € pro Tag. Jahreswert: 2.156 €.
* Neu: 30 km × 0,38 € = 11,40 € pro Tag. Jahreswert: 2.508 €.
Die Ersparnis von 352 Euro im Jahr übersteigt für viele Arbeitnehmer erstmals die Werbekostenpauschale und führt so zu direkten Steuerrückzahlungen. „Wir stellen sicher, dass sich Arbeit auch außerhalb der Metropolen lohnt“, so ein Unionssprecher.
Dauerhafte Entlastung für Gastronomie und Familien
Neben den Arbeitnehmer-Entlastungen enthält das Gesetzespaket zwei weitere zentrale Punkte.
Gastronomie behält 7 Prozent Mehrwertsteuer
Die während der Pandemie eingeführte ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen in Restaurants wird dauerhaft festgeschrieben. Für Getränke gilt weiter der Regelsatz von 19 Prozent. Der Branchenverband DEHOGA spricht von einer „lebenswichtigen Entscheidung“, die Preisschocks verhindere und Jobs sichere.
Kindergeld steigt auf 259 Euro
Als Inflationsausgleich erhöht sich das Kindergeld 2026 von 255 auf 259 Euro monatlich. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt parallel auf 9.756 Euro jährlich. Damit soll die „kalte Progression“ für Familien abgefedert werden.
Politisches Signal der Schwarz-Roten Koalition
Die Verabschiedung des Gesetzes gilt als erster großer Bewährungsprobe der Regierung aus CDU/CSU und SPD. Es vereint klassische SPD-Forderungen (Gewerkschaftsförderung) mit unionsnahen Anliegen (Pendlerentlastung, Planungssicherheit für Betriebe).
„Dieses Paket zeigt, dass Wirtschaftskompetenz und Sozialverantwortung Hand in Hand gehen können“, sagt Frauke Heiligenstadt (SPD), Verhandlungsführerin im Finanzausschuss.
Die Kehrseite der Medaille: Der Steuerausfall durch die neuen Abzugsmöglichkeiten wird auf rund 160 Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Opposition und finanzpolitische Falken kritisieren die Belastung des Haushalts.
Das müssen Steuerzahler für 2026 wissen
Für die anstehende Steuererklärung 2025 ändert sich nichts. Für das kommende Jahr lohnt jedoch die Planung:
* Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen: Wer hohe Pendelkosten hat oder Gewerkschaftsmitglied ist, kann eine monatliche Steuerentlastung beim Finanzamt beantragen.
* Belege sammeln: Gewerkschaftsbeiträge müssen in der Steuererklärung explizit angegeben werden. Bestätigungsschreiben der Gewerkschaft aufbewahren.
* Mobilitätsprämie: Die Unterstützung für Geringverdiener ohne Steuerlast wird dauerhaft fortgeführt.
Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft.
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