Steuer-Booster: Degressive AfA von 30% startet 2026
03.01.2026 - 19:32:12Deutsche Unternehmen können ab sofort mit einem kräftigen Steuer-Booster planen. Die auf bis zu 30 Prozent erhöhte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ist seit Jahresbeginn voll wirksam und soll Investitionen ankurbeln.
Investitionssofortprogramm voll im Zeitplan
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die verschärfte Abschreibung als Herzstück seiner Standortpolitik bestätigt. Sie gilt für Anlagen, die seit Juli 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Mit dem Jahreswechsel 2025/26 tritt die Regelung nun in ihre erste volle Wirkungsperiode – ein zentraler Baustein für die Unternehmensbudgets dieses Jahres.
Diese „Super-AfA“ ist Teil des steuerlichen Investitionssofortprogramms. Sie erlaubt es, bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeugflotten oder Büroausstattung mit bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts abzuschreiben. Das entspricht etwa dem Dreifachen des linearen Satzes. Der Effekt: Steuerlast wird in die frühen Jahre vorverlagert, die Liquidität verbessert sich sofort.
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Laut einer Analyse von Haufe fungiert die temporäre Regelung als entscheidender Investitions-Booster für 2026. Sie gilt nur für Anschaffungen bis Ende 2027 – ein klar begrenztes Zeitfenster für Modernisierungen.
So funktioniert der steuerliche Vorteil
Im Kern geht es um einen cleveren Zinseffekt durch Steuerstundung. Indem die Abgabenlast in den Anschaffungsjahren spürbar sinkt, bleibt den Firmen mehr Cashflow. Diesen können sie direkt in Betrieb, Modernisierung oder Forschung stecken.
Die Eckdaten für Planer:
* Höchstsatz: 30 Prozent vom Restbuchwert.
* Obergrenze: Maximal das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes.
* Gültigkeit: Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
* Flexibilität: Unternehmen können später von der degressiven zur linearen Methode wechseln – sobald diese einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag bringt.
Forschungsförderung und CO2-Preis steigen parallel
Der AfA-Booster ist nicht die einzige Neuerung. Das BMF hat weitere flankierende Maßnahmen für 2026 bestätigt.
Die steuerfreie Forschungszulage wird ausgeweitet. Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Millionen Euro. Ziel ist es, Innovationsanreize zu verstärken.
Gleichzeitig steigen die Betriebskosten: Der nationale CO2-Preis für Verkehr und Heizen liegt seit Januar 2026 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Gerade für energieintensive Branchen wird die liquiditätsfördernde Wirkung der degressiven AfA damit noch wertvoller. Sie hilft, Investitionen in effizientere Technologien zu finanzieren.
Wirtschaft begrüßt Booster – warnt aber vor Zeitdruck
Unternehmensverbände wie die IHK begrüßen die Wiedereinführung der 30-Prozent-Regel als notwendigen Schritt gegen Investitionsstau. Der Staat teile durch die schnellere Abschreibung das anfängliche Investitionsrisiko mit den Unternehmen.
Experten mahnen jedoch zur Eile. Das Zeitfenster schließt Ende 2027. Entscheider stehen unter Druck, Beschaffungsprojekte noch in diesem Kalenderjahr zu beschleunigen, um die Steuervorteile voll auszuschöpfen.
Steuerberater rechnen daher mit einem Schub an Investitionsgenehmigungen im ersten und zweiten Quartal 2026. Besonders profitieren dürften der Maschinenbau und die Technologiebranche. Hier bremsen hohe Anschaffungskosten und Forschungsausgaben oft das Wachstum.
Die Empfehlung an die Unternehmen ist klar: Prüfen Sie jetzt Ihre Anschaffungspläne. Das Jahr 2026 biete eine seltene Konstellation aus hohen Abschreibungen und erweiterter Forschungsförderung. Wer seine Einkaufsstrategie an diese Fenster anpasse, gewinne einen spürbaren Wettbewerbsvorteil in der Liquiditätsplanung.
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